Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 366

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Wie unser Bundespräsident wünschen wir NEOS uns eine Lösung, die sicherstellt, dass über den Einzelfall hinaus in allen Fällen einheitliche, gerechte und objektive Maßstäbe für die Aberkennung von Ehrenzeichen zur Anwendung kommen. In unserem Antrag übernehmen wir Regelungen, die es teilweise schon in Landesgesetzen für Landeseh­renzeichen gibt, zum Beispiel in Salzburg und Tirol, und führen diese auf Bundesebene für drei Ehrenzeichen ein. Die Regelungen auf Landesebene funktionieren in der Praxis sehr wohl sehr gut. Wir würden die Regelung auch für posthume Anwendung ganz klar im Gesetz festhalten, damit auch in der Vollziehung Transparenz herrscht.

Dieser neue Entzugstatbestand ist natürlich nicht dafür gedacht, inflationär angewendet zu werden, sondern nur für Extremfälle wie den beschriebenen. Auch die posthume Aberkennung soll eben ermöglicht und auf jeden Fall durch Historiker wissenschaftlich begleitet werden.

Ich freue mich, dass die ÖVP bereits Sympathie für den Antrag bekundet hat; ein Weih­nachtswunder, dass Kollege Gerstl mir einmal beigepflichtet hat, nämlich im Innenaus­schuss zu diesem Thema. Persönlich hätte ich mir ein anderes Weihnachtswunder gewünscht, es ist aber besser als nichts, auch für dieses Land. Ich hoffe, dass die Zu­stimmung der ÖVP dementsprechend auch im Verfassungsausschuss hält, und wün­sche Ihnen, Kolleginnen und Kollegen, und auch Kollegen Gerstl hiermit erholsame und schöne Weihnachtsfeiertage. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)

22.37


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Gerstl. – Bitte.


22.37.16

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrter Herr Bundesminister! Liebe Frau Kollegin Krisper! Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich sind eine der wichtigsten staatlichen Auszeichnungen, und sie stehen dafür, dass man Menschen für ihre Leistungen in Österreich besonders her­vorhebt und sie auszeichnet. Ich bin vollkommen Ihrer Meinung: Wenn später Tatsachen zum Vorschein kommen, die einen Aberkennungsgrund darstellen, dann sollte man dem nachkommen.

Ich nenne Ihnen noch ein anderes Beispiel, ein Beispiel aus meinem Wahlkreis, ein nachhaltiges Beispiel: Der ehemalige NS-Arzt Heinrich Gross, der später am Steinhof arbeitete, war ein NS-Euthanasiearzt. Er war mitschuldig an der Ermordung von 757 Kin­dern am Spiegelgrund – dafür steht dieses Denkmal mit 757 Leuchten. (Der Redner hält ein Plakat, auf dem das Denkmal Am Spiegelgrund abgebildet ist, in die Höhe.)

Es war die JVP – ich möchte besonders Nico Marchetti noch einmal hervorheben –, die sich vor 20 Jahren mit einer 24-Stunden-Mahnwache um dieses Denkmal gekümmert hat. Heinrich Gross ist durch die Hilfe der SPÖ von 1951 bis in die Achtzigerjahre gedeckt worden, und er wurde geschont. (Zwischenruf bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Scherak.) Erst Ende der Neunzigerjahre kam es zu einem neuerlichen Verfahren, und dann wurde die Aberkennung eines Ehrenzeichens eingeleitet, das ihm von Frau Minis­terin Firnberg verliehen worden ist. Dieser Beschluss ging durch den Ministerrat und hätte fast Rechtskraft erlangt, doch Heinrich Gross verstarb vorher, weshalb diese Ab­erkennung keine Rechtskraft mehr erlangen konnte. Für genau solche Fälle, finde ich, ist es notwendig, dass wir eine neue Rechtsgrundlage schaffen, denn Heinrich Gross verdient es nicht, ein Ehrenzeichen der Republik zu tragen, ich glaube, da sind wir uns alle einig. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP, Grünen und NEOS. – Abg. Martin Graf: Das gilt auch für alle Austrofaschisten!)

22.39


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Blim­linger. – Bitte.

 


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