Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der vorhin eingebrachte Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung. (Abg. Martin Graf: Aber Herr Präsident! Das muss doch ein Ordnungsruf sein: rassistischer Populismus unserer Partei! – Abg. Schallmeiner: Na ja ...! – Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.)
Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen. Wünscht die Frau Berichterstatterin noch ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Ich verlege die Abstimmung an den Schluss der Verhandlungen über die Vorlagen des Ausschusses für innere Angelegenheiten.
Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Antrag 76/A und Zu 76/A der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 2. April 1952 über die Schaffung von Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich, das Bundesgesetz über die Verleihung von Bundes-Ehrenzeichen (Bundes-Ehrenzeichengesetz) sowie das Bundesgesetz vom 25. Mai 1955 über die Schaffung eines Österreichischen Ehrenzeichens für Wissenschaft und Kunst und eines Österreichischen Ehrenkreuzes für Wissenschaft und Kunst geändert werden (Ehrenzeichenrechtsänderungsgesetz) (554 d.B.)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 72.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Krisper. – Bitte.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Herr Präsident! Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Damen und Herren zu Hause! Zur späten Stunde noch ein wichtiges Thema mit Symbolkraft: Ehrenzeichen der Republik haben eine sehr hohe Symbolkraft, sowohl für den jeweiligen Träger, die jeweilige Trägerin als auch für die Republik selbst, die sich durch die Verleihung mit der geehrten Person identifiziert.
Dieser Symbolkraft müssen wir uns bewusst sein. Mit der Verleihung nimmt die Republik eine Bewertung der Verdienste vor, die eine Person für die Republik geleistet hat. Nun gibt es aber extrem gelagerte Einzelfälle von in der Vergangenheit geehrten Personen, bei denen es der Republik nun nicht mehr gut zu Gesicht steht, dass diese nach wie vor Trägerinnen und Träger von hohen Auszeichnungen sind.
Einer dieser Fälle und auch ein Grund für unsere Initiative ist Hans Globke. Ihm wurde als Mitarbeiter des deutschen Bundeskanzlers Konrad Adenauer im Jahr 1956 das Große goldene Ehrenzeichen am Bande für Verdienste um die Republik Österreich verliehen. Er hatte aber 1933 als Jurist im Reichsinnenministerium das Ermächtigungsgesetz konzipiert, mit dem Adolf Hitler die Demokratie ausschaltete, und wirkte außerdem an den Rassengesetzen mit. Er verstarb 1973.
Wir NEOS sehen dringenden gesetzlichen Handlungsbedarf im Bewusstsein unserer Verantwortung gegenüber unserer Geschichte, und dementsprechend meinen wir, dass auch Aberkennungen notwendig sind und möglich sein müssen. Auch Bundespräsident Van der Bellen sagte bereits öffentlich, dass das Ehrenzeichengesetz novelliert werden muss. Er sagte zum Fall Globke: „Selbstverständlich hätte es 1956 niemals zu einer Ordensverleihung an Hans Globke kommen dürfen. Ich halte es daher für richtig und notwendig, dass es zu einer Aberkennung dieses Ordens kommt.“ (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der ÖVP.)
HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite