19.13

Abgeordnete Mag. Karin Greiner (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es geht bei diesem Tagesordnungspunkt auch um das Fi­nanzmarkt-Geldwäschegesetz, wir haben es schon gehört. Ich darf zusammenfassend festhalten, dass die SPÖ zu diesem Thema bereits vor einem Monat einen Abände­rungsantrag zur Regierungsvorlage eingebracht hat.

Worin bestand dieser Abänderungsvorschlag? – Er bestand darin, dass von diesem Ge­setz auch Immobiliengeschäfte erfasst werden sollen, konkret, dass die wirtschaftlichen Eigentümer bei Immobiliengeschäften im Inland in das Register der wirtschaftlichen Ei­gentümer aufgenommen werden sollen. Das heißt, Notare sind dafür verantwortlich, vor Eintragung des Grundstückerwerbs die wirtschaftlichen Eigentümer festzustellen. Es ist auch wichtig, dass diese Bestimmung nur für Drittstaaten gelten soll, denn wir alle wis­sen: Innerhalb der EU und des EWR erfolgt die Geldwäscherichtlinienumsetzung einhel­lig und einheitlich, aber wir wissen auch, seit 1.1.2021 ist UK nicht mehr Mitglied und seitdem als Drittstaat zu sehen.

Mit diesem Abänderungsantrag sind jetzt auch Eigentümer aus Drittstaaten erfasst. Das ist sehr zu begrüßen, und insbesondere als Rechnungshofsprecherin begrüße ich die­sen weiteren Schritt zur Transparenz.

Seit einer Woche liegt dieser abgeänderte Gesetzestext vor – mein Kollege hat es schon erwähnt. Ich möchte mich dem Dank anschließen: Danke für die technisch saubere Ab­wicklung. Wir hätten das Ganze eigentlich schon vor einem Monat erledigen und da schon eine Zweidrittelmehrheit finden können, wäre man damals schon auf unseren Än­derungsvorschlag eingegangen und hätte uns als konstruktive Kraft erachtet.

Ich möchte vielleicht mit einem Schmunzeln eine kleine kritische Anmerkung machen, weil zwischen den Zeilen immer der Vorwurf kommt: Ja, die Opposition ist schuld, dass das Gesetz nicht beschlossen wurde. Liebe Kolleginnen und Kollegen der Regierungs­fraktionen! Die Mehrheitsfindung ist eindeutig in der Verantwortung der Mehrheit im Par­lament, also der Regierungsfraktionen, und wir als Opposition sehen uns nicht in erster Linie als Mehrheitsbeschaffer, ganz und gar nicht. Wir sehen uns als politisch-inhaltliche konstruktive Kraft.

Es freut mich, dass es jetzt zu diesem Ergebnis gekommen ist, und ich glaube, wir kön­nen mit Stolz mit Zweidrittelmehrheit dieses Gesetz beschließen. Ich bedanke mich. (Beifall bei der SPÖ.)

19.15

Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Philip Kucher. – Bitte, Herr Abgeordneter.