20.19

Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Ge­schätzte Damen und Herren! Frau Rechnungshofpräsidentin! Ich nehme auch Bezug auf die zwei Rechnungshofberichte: zum einen auf den Bericht betreffend das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl und zum anderen auf die Follow-up-Prüfung des Schubhaft­zentrums Vordernberg.

Ich beginne gleich beim Schubhaftzentrum Vordernberg – ich zäume das Pferd ein biss­chen von hinten auf: Der Kollege hat es schon angesprochen, es ist ein Schubhaftzen­trum, das immer wieder in öffentlicher Diskussion war, weil eben die Auslastungszahlen so gering waren, dass der Rechnungshof im ersten Bericht eigentlich gesagt hat, man sollte oder könnte sich durchaus auch alternative Nutzungen überlegen, wenn die Aus­lastung nicht erhöht wird. Ich glaube, dass sich dieses Thema inzwischen erledigt hat, weil die Auslastung doch so gestiegen ist, dass die Option alternativer Nutzungen des Schubhaftzentrums Vordernberg, glaube ich, vom Tisch ist, und sich da die Entwicklung schon positiv zeigt.

Bei der Prüfung des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl zeigt der Rechnungshof­bericht eine sehr breite Analyse des Bundesamtes, beginnend bei der Organisation über Strategie und Ziele bis zum Personal. Die Personalgebarung ist ein ganz wichtiger Punkt, weil sich ja der Personalstand im Bundesamt für Fremdenwesen in den letzten Jahren enorm entwickelt hat: von nicht ganz 500 Mitarbeitern im Jahr 2014 auf über 1 300 Mitarbeiter 2018. Da hat es eine starke Personalentwicklung gegeben, und das ist natürlich auch die große Herausforderung. Es war auch in der Diskussion im Ausschuss ein Thema, ob es dann einerseits auch wirklich für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einheitliche und gute Ausbildungskriterien gibt – das ist das eine, das halte ich für ent­scheidend, um eine gute Verfahrensqualität zu gewährleisten – und ob es auf der ande­ren Seite auch ausreichende Stellenbeschreibungen, Personalpläne et cetera gibt.

In der Antwort des Innenministeriums war man ein bisschen lapidar und meinte: Die wis­sen schon alle, was sie zu tun haben, wenn es so viele Asylverfahren gibt. – Ich lege schon Wert darauf, dass man Empfehlungen des Rechnungshofes ernst nimmt und dann auch versucht, sie dementsprechend umzusetzen, denn eines muss gerade in diesem Bereich immer das Hauptziel sein: Wir müssen schauen, dass wir die Entscheidungs­qualität, die Verfahrensqualität entsprechend verbessern. Das beginnt eben bei der Aus­bildung des Personals, geht über die Qualifikation und das Auswahlverfahren der Dol­metscher bis hin zu den externen Experten, den Gutachtern, die man sich dazuholt, wenn es um die Altersfeststellung geht. Das ist ein Bündel von Maßnahmen, die wichtig sind und funktionieren müssen, um das Ziel, das wir haben, zu erreichen, nämlich ein qualitativ gutes Verfahren in einer kurzen Zeit unter den Kriterien, wie wir sie uns in ei­nem guten Rechtsstaat wünschen, abzuwickeln. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

20.22

Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Wolfgang Zan­ger. – Bitte, Herr Abgeordneter.