Donnerstag, 4. Februar 2021, 11 Uhr
Die Einberufung der Sitzung erfolgt aufgrund eines ausreichend unterstützten Verlangens gemäß § 46 Abs. 6 des Geschäftsordnungsgesetzes.
Wien, 2021 02 02
Präsident
Schriftführerin |
Schriftführer |
Aviso
In dieser Sitzung finden weder eine Aktuelle Stunde noch eine Fragestunde statt.
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Nach Beendigung der 81. Sitzung wird eine weitere (82.) Sitzung des Nationalrates stattfinden.
In dieser Sitzung werden die in der Geschäftsordnung vorgesehenen Mitteilungen sowie Zuweisungen durch den Präsidenten erfolgen.