18.09

Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es geht in diesem Antrag um werdende Mütter, um schwangere Frauen. Die Pandemie macht alles kompliziert, es ist alles anders – das haben wir alle schon sehr oft in den Mund genommen –, ja, das stimmt. Was aber nicht mehr stimmt, ist, dass die ÖVP sich Familienpartei nennt. Das kann ich jetzt ganz gut begründen.

Herr Kollege Sieber, Sie werden nach mir hier herauskommen (Zwischenruf des Abg. Sieber), und ich muss sagen: Entweder ihr in der ÖVP habt es nicht gecheckt oder ihr macht es absichtlich. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) – Zweiteres wäre ganz übel.

Ich richte auch meinen Appell an alle Frauen in der ÖVP: Wenn wir jetzt quasi die Sonderfreistellung für Frauen, die in körpernahen Bereichen arbeiten und die während der Schwangerschaft freigestellt werden, verlängern, ihr heute gemeinsam mit uns diese Verlängerung bis Ende Juni beschließen wollt (Zwischenruf des Abg. Sieber), dann hat das Ganze, muss ich sagen, einen Haken. Achtung, Achtung: Wer bis Ende März in diese Sonderfreistellung kommt, für den gilt das dann weiter. Wenn wir das heute bis Ende Juni verlängern und eine Freistellung zwischen 1. April und 30. Juni erfolgt, gilt sie nicht weiter, sondern sie endet mit 30. Juni! Was tun dann diese Frauen ab dem 1. Juli? Müssen sie dann wieder an ihrem Arbeitsort erscheinen? – Das könnt ihr doch bitte nicht ernst meinen! Reparieren wir das doch! Wir können es auch heute schon reparieren. (Beifall bei der SPÖ.)

Wir können das auch heute schon in der zweiten Lesung ändern, denn ich habe einen Abänderungsantrag vorbereitet. Ich darf das jetzt schon sagen: Wir haben uns wirklich bemüht. Im Sozialministerium haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter das längst gecheckt. Wir sind dann an euch herangetreten: Reparieren wir das doch, damit die Frauen nicht verunsichert sind, dass sie am 1. Juli wieder arbeiten gehen müssen, obwohl sie sonderfreigestellt sind! Die alte Regelung ist besser als eure Verlängerung! – Ihr habt es nicht gecheckt oder wollt es nicht checken.

Es hat ohnehin zehn Monate gedauert, bis ihr erkannt habt, dass die Erkrankungen schwerer verlaufen können, dass es für schwangere Frauen, die in diesen Bereichen gearbeitet haben, häufiger auf Intensivstationen enden kann. Wir haben das vor zehn Monaten schon versucht, und nun verlängern wir etwas, das schlechter ist als das vorherige.

Daher bringe ich zum Reparieren, Herr Kollege Sieber, einen Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Genossinnen und Genossen

zu 651 der Beilagen

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

1. Die Bezeichnung „1.“ und die Z 2 entfallen.

2. In der bisherigen Z 1 wird vor dem Wort „durch“ das Wort „jeweils“ eingefügt.

*****

Das sind zwei kleine Dinge, die geändert werden. Da geht es nicht um eine riesengroße Gruppe, aber um Sicherheit für schwangere Frauen, die sich fürchten. Wir wollten ja auch, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Ansteckungsgefahr mitnehmen – das sieht unser Antrag vor –, nicht nur sozusagen auf den direkten Kundenkontakt abstellen. Auch dann, wenn man im Handel tätig ist, kann es passieren, dass man einer Ansteckungs­gefahr ausgesetzt ist, auch wenn man keinen direkten Kontakt zur Kundin hat – keinen direkten Körperkontakt hat, so wie ihr das versteht –, der man vielleicht trotzdem in der Kabine beim Anziehen hilft. Das wollt ihr aber auch nicht.

Wir könnten heute mit einem Schlag zwei Dinge, die für diese sehr verunsicherte Gruppe wirklich ganz wichtig wären, reparieren. (Beifall bei der SPÖ.)

18.13

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek,

Genossinnen und Genossen

zum Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales (651 d.B.) über den Antrag 1240/A der Abgeordneten Norbert Sieber, Barbara Neßler, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Mutterschutzgesetz 1979 geändert wird

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

1. Die Bezeichnung „1.“ und die Z 2 entfallen.

2. In der bisherigen Z 1 wird vor dem Wort „durch“ das Wort „jeweils“ eingefügt.

Begründung

Im derzeit geltenden Gesetzestext, aufgrund dessen die Sonderfreistellung für Schwan­gere geschaffen wurde, besagt § 3a Abs.6, dass die Bestimmungen, die grundsätzlich bis zum 31. März gelten, weiterhin auf Freistellungen vor diesem Zeitpunkt anzuwenden sind. Diese Bestimmung soll nun entfallen, was bedeutet, dass Freistellungen, die vor dem 30.6. ausgesprochen wurden, nicht über diesen Zeitpunkt hinaus gelten und die Frauen mit 1.7. wieder die Beschäftigung antreten müssen.

Mit der vorliegenden Änderung soll diese Nachwirkung der bereits ausgesprochenen Freistellung, so wie bisher auch, über diesen Zeitpunkt hinaus gelten.

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Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Norbert Sieber. – Bitte.