14.31

Abgeordnete Edith Mühlberghuber (FPÖ): Frau Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Regierungsbank! Werte Damen und Herren! Sehr geehrte Damen und Herren zu Hause vor den Bildschirmen! Ja, Frauen scheinen tatsächlich stark zu sein, wenn es darum geht, sich seine Grundrechte zurückzuerobern und um seine Freiheit zu kämpfen, denn wenn man einen Blick auf die zahlreichen friedlichen Demonstrationen gegen die völlig überzogenen Coronamaßnahmen der schwarz-grünen Regierung wirft, durch die die Bevölkerung mehr und mehr eingeschränkt und kontrolliert werden sollen, sieht man überall Frauen. Man sieht Mütter, Großmütter, Seniorinnen, Studentinnen, Frauen aus den verschiedensten Berufsgruppen, Unternehmerinnen, Angestellte, Fri­seurinnen, Akademikerinnen (Zwischenruf bei der ÖVP), auch Pflegerinnen, Frauen, die für ihre Überzeugung aufstehen und auf die Demos gehen. (Neuerlicher Zwischenruf bei der ÖVP.)

Warum aber gehen Frauen demonstrieren? Was bewegt eine Frau dazu, bei einer Kund­gebung dabei zu sein und damit Gefahr zu laufen, von Mitmenschen, von der ÖVP, von den Medien als Coronaleugner, Gefährder (Zwischenruf bei der ÖVP), Verschwö­rungs­theoretiker oder Aluhutträger tituliert zu werden? Wieso machen sie es trotzdem? Diese Frage habe ich am Samstag vielen Frauen gestellt. Ich habe mit sehr vielen Frauen auf der Demo gesprochen, und ich bin stolz darauf, dass ich auf dieser Demo war, dass ich eine Teilnehmerin war.

Dabei sind immer wieder Schlüsselsätze gefallen: Ich habe Angst um die Zukunft und die Freiheit meiner Kinder und Enkelkinder. Meiner Mutter im Altenheim wird jegliche Lebensfreude genommen. Die Alten verarmen in den Pflegeheimen. Ich will nicht, dass mein Kind in einer völlig bevormundenden Gesellschaft aufwächst. Ich will keinen Test- und Impfzwang. Die Regierung soll unsere Kinder in Ruhe lassen.

Viele meinten auch, dass die Teilnahme an einer Demo die einzige Möglichkeit ist, ihre Sorgen und Ängste sichtbar zu machen, damit die Regierung endlich zur Vernunft kommt. Anders hätten sie keine Chance, sich gegen die zunehmende Freiheitsberaubung, die zahlreichen unnötigen Einschränkungen, zur Wehr zu setzen. Eine junge Studentin, 23 Jahre alt, sagte mir, sie könne die momentane Situation nicht mehr ertragen. Die Vorlesungen auf ihrer Fachhochschule: Seit einem Jahr gibt es nur Videokonferenzen, keine Treffen, keinen persönlichen Austausch mit ihren Freunden, mit ihren Kollegen. Es fehlen ihr ihre Freiheit und ein großes Stück ihrer Lebensfreude. Deswegen geht sie auf die Demo, um ein Zeichen zu setzen.

Seit einem Jahr gibt es nur Verpflichtungen und Verordnungen, das freie Leben des Einzelnen ist nicht mehr existent, und vieles ist verloren gegangen. Das Lachen ist weg, Geselligkeit gibt es nicht mehr. Für all das, was in diesem Land momentan falsch läuft, haben Frauen, Mütter ein Gespür, ein Bauchgefühl, und das gibt ihnen meistens recht. (Beifall bei der FPÖ.) Sie spüren, dass etwas in die falsche Richtung geht, dass da etwas nicht in Ordnung ist. (Ruf bei der ÖVP: ... Politik!)

All das sind Gründe dafür, warum so unglaublich viele Frauen an den Demonstrationen gegen die überzogenen Coronamaßnahmen, gegen den Coronawahnsinn teilnehmen. Frauen und Mütter haben einen innigen Wunsch – wirklich aus dem Herzen, das habe ich am Samstag gespürt –: Sie wollen die Normalität zurück, sie wollen ihr freies Leben zurück, sie wollen in die Freiheit entlassen werden. Frau Bundesminister, setzen Sie sich dafür ein, geben wir ihnen das gewohnte Leben, das sie sich so sehr wünschen, wieder zurück!

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute ist schon einige Male die Mehrfach­belastung der Mütter während der Coronakrise angesprochen worden. Dazu bringe ich folgenden Entschließungsantrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Verdop­pelung der Familienbeihilfe in Monaten mit coronabedingter Schulschließung“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Kinderbeihilfe bis zum vollendeten 14. Le­bensjahr des Kindes für jene Monate zu verdoppeln, in denen die Betreuungsein­richtun­gen wie Schulen, elementarpädagogische Einrichtungen und Horte coronabedingt de facto geschlossen sind und keinen regulären Präsenzunterricht abhalten sowie Betreu­ungsleistungen nur in reduziertem Ausmaß anbieten. Die Auszahlung hat unverzüglich zu erfolgen.“

*****

Ich bitte um Zustimmung. – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

14.37

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Edith Mühlberghuber

und weiterer Abgeordneter

betreffend Verdoppelung der Familienbeihilfe in Monaten mit coronabedingter Schul­schließung

eingebracht im Zuge der Debatte zum Dringlichen Antrag betreffend „Frauen dürfen nicht die Verliererinnen der Corona-Krise sein“, in der 87. Sitzung des Nationalrates am 8. März 2021

Im Zuge der Coronakrise haben mehr als 1,8 Millionen Menschen ihre Arbeit verloren oder haben durch die Kurzarbeit deutliche weniger Einkommen. Und mit all diesen Menschen auch ihre Familien! Die Mehrheit der österreichischen Familien haben mit finanziellen Einbußen zu kämpfen, von den Versprechungen der Bundesregierung und von Hoffnung allein können sie nicht leben, sie brauchen jetzt konkrete Hilfe und Sicherheit.

Gerade Eltern und insbesondere die Mütter haben während der Coronakrise Enormes geleistet und hatten oft mit einer Mehrfachbelastung von Kinderbetreuung, Home-Schooling und gleichzeitiger Erwerbsarbeit zu kämpfen. Eine Verdoppelung der Familienbeihilfe für jene Monate, in denen die Betreuungseinrichtungen, insbesondere Schule, de facto geschlossen sind, keinen regulären Präsenzunterricht abhalten, Kinder daher großteils zu Hause sind und eine Betreuung benötigen, wäre gerade für Familien mit wenig oder gar keinem Einkommen eine große finanzielle Hilfe.

Auch der Katholische Familienverband hat sich diesbezüglich in einem offenen Brief an die Bundesregierung gewandt und Unterstützung von Familien in dieser Ausnah­me­situation gefordert:

Wien (OTS) - Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Sehr geehrter Herr Finanzminister! Sehr geehrte Frau Familienministerin!

Die außergewöhnlichen und drastischen Maßnahmen wie geschlossene Schulen und Betreuungseinrichtungen sind zweifellos wichtig und notwendig. Das Leben in dieser Ausnahmesituation funktioniert aber nur deswegen, weil Eltern und Familien ganz selbstverständlich einspringen und doppelte und dreifache Arbeit verrichten. Viele arbeiten in ihrem Beruf, vielfach im Homeoffice und betreuen nebenbei ohne jegliche Unterstützung von Großeltern oder Leihomas ihre Kleinkinder und helfen den Schul­kinder beim Homeschooling. Das Leben mit Kindern ist wunderschön und sinnstiftend, dennoch stoßen viele Eltern in dieser Situation an die Grenzen des Machbaren.

Eltern sind in dieser Ausnahmesituation mehrfach belastet, leisten Außergewöhnliches und tragen damit dazu bei, dass unser System trotz Einschränkungen so gut weiter läuft. Um diese selbstverständlichen und unglaublichen Leistungen der Familien ent­sprechend wertzuschätzen, fordern wir als größte überparteiliche Familienorganisation eine Ver­doppelung der Familienbeihilfe für die Monate März und April.

Die Verdoppelung der Familienbeihilfe soll für den Zeitraum gelten, in dem Betreuungs­einrichtungen und Schulen geschlossen sind bzw. bleiben. Für Maturantinnen und Maturanten muss der Anspruch auf Familienbeihilfe bis September verlängert werden.

Anerkennen wir, dass es die Familien sind, die zu allererst systemrelevant sind! Hono­rieren wir diese Wertschätzung mit einer finanziellen Abgeltung und unterstützen wir damit die Eltern und Familien in dieser schwierigen Zeit!

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Trendl, Präsident Rosina Baumgartner, Generalsekretärin

Frauen sind von der Coronakrise besonders betroffen, neben der Mehrfachbelastung mit Homeoffice, Haushalt, Homeschooling und Kinderbetreuung kommen oft auch dadurch bedingte finanzielle Belastungen hinzu.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Kinderbeihilfe bis zum vollendeten 14. Le­bensjahr des Kindes für jene Monate zu verdoppeln, in denen die Betreuungsein­rich­tungen wie Schulen, elementarpädagogische Einrichtungen und Horte coronabedingt de facto geschlossen sind und keinen regulären Präsenzunterricht abhalten sowie Betreu­ungsleistungen nur in reduziertem Ausmaß anbieten. Die Auszahlung hat unverzüglich zu erfolgen.“

*****

Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Barbara Neßler. – Bitte.