15.40

Abgeordnete Mag. Verena Nussbaum (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Herr Bundesminister, Sie wissen, was kommt, wenn ich zum Thema Pan­demie spreche, ich werde aber nicht müde, es zu wiederholen: Es gibt Tausende Maß­nahmen von der Bundesregierung, die die Pandemie zu bekämpfen versucht, aber die hatten eines gemeinsam: Es gab kein Ziel, es gab keine Zielvorgabe, keine Antwort auf die Frage: Worauf arbeiten wir hin? – Inzwischen ist die Glaubwürdigkeit schon so weit gesunken, dass Sie selbst heute in einer APA-Meldung, habe ich gelesen, an die Leute appellieren, sie mögen sich bitte an die Ausgangsbeschränkungen, die in Ostösterreich jetzt kommen werden, halten. (Zwischenbemerkung von Bundesminister Anschober.) Das heißt, wir sind schon so weit, dass da nur mehr auf Bitten geachtet wird.

Nicht einmal das eine Ziel, das der Bundeskanzler von sich gegeben hat: „Koste es, was es wolle“, ist eingehalten worden. Das haben wir beim Desaster mit den Impfdosenbe­stellungen jetzt wieder gesehen. Nicht einmal das wurde als Zielvorgabe eingehalten. (Beifall bei der SPÖ.)

Wir stolpern von einem Lockdown in den anderen. Wir haben inzwischen im Zusammen­hang mit dem COVID-19-Maßnahmengesetz und dem Epidemiegesetz 250 Änderungen durchgeführt – das sind ja nicht wenig innerhalb eines Jahres. Manchmal hat es keine Begutachtung gegeben. Diesmal hat es eine Begutachtung gegeben, und man sieht schon an der Anzahl der Stellungnahmen, die eingetroffen sind, dass der Bevölkerung eigentlich etwas daran liegt, da mitzuarbeiten, um das auch mitzutragen.

Was aber war das Ergebnis? – Im Gesundheitsausschuss wurde ein Abänderungsan­trag eingebracht, von dem ein großer Teil gar nicht in Begutachtung war. Dabei ging es um diesen grünen Pass, und da ist jetzt die Frage: Was ist denn dieser grüne Pass? Ist das wieder nur ein österreichisches Spezifikum? Oder sind wir die Vorreiter in der EU, und die ganze EU wird sich dann uns anschließen? Das bezweifle ich zwar, aber die Hoffnung stirbt zuletzt, heißt es. Jetzt, wo bisher 4,4 Prozent der Menschen in Österreich durchgeimpft sind und die vollständige Immunität haben, zu sagen, wir machen mit diesem grünen Impfpass diese Zweiklassengesellschaft auf, das finde ich extrem verwe­gen und das halte ich für zu früh. (Beifall bei der SPÖ.)

Weil jetzt immer davon gesprochen wird, dass alle über 65 bis Ende April geimpft sein sollen, möchte ich sagen: Ja, irgendwann werden wir auch hören, alle, die über 16 sind, sollen geimpft sein!, aber ich möchte nur anmerken, dass in der Steiermark 89-Jährige noch nicht geimpft sind, dass die über 80-Jährigen nicht geimpft sind und dass wir generell in Österreich das Problem haben, dass Menschen mit Behinderungen, die auch zu Risikogruppen gehören, nicht die Möglichkeit haben, das bei der Impfanmeldung anzukreuzen. Das heißt, auch diese Gruppen sind nicht berücksichtigt, und da geht gar nichts weiter.

Das Einzige, wo jetzt etwas weitergeht – da haben Sie die Zahlen genannt –, ist eben die Sache mit den Testungen. Ja, wir haben jetzt die Möglichkeit, sehr viele Testungen durchzuführen, und das ist gut so. Bedenklich erscheint mir allerdings der Abänderungs­antrag, den meine Vorvorrednerin eingebracht hat. Da muss ich schon sagen: Wenn Sie jetzt hinsichtlich dieser Freiwilligentätigkeit den Betrag auf 1 000 Euro erhöhen – ohne einen Sozialversicherungsschutz und steuerfrei –, so hätte ich mir da schon etwas ande­res erwartet. Es gibt ja positive Beispiele, so wie in Oberösterreich, wo es bei Testungen Anstellungsverhältnisse gibt, und das hätte ich mir auch hier erwartet, denn das wäre ein Schritt dieser sogenannten Joboffensive, von der vonseiten der Bundesregierung immer gesprochen wird. Das wäre zum Beispiel ein Schritt, um Langzeitarbeitslosen ei­nen Job zu geben! (Beifall bei der SPÖ.)

So wie es ausschaut, sind die Testungen gekommen, um zu bleiben, denn ich gehe davon aus, dass wir, wenn die Impfgeschwindigkeit so weitergeht, dann noch jahrelang werden testen müssen. Daher wäre es aus unserer Sicht auch notwendig, dass Tests zur Eigen­anwendung, die wir ja immer wieder vorgeschlagen haben, auch als Zutrittstests gelten sollen, gerade nach den Lockdowns in Ostösterreich. Ich bringe daher zum Tagesord­nungspunkt 17 folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Gesund­heitsausschusses über den Antrag 1325/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das COVID-19-Zweckzuschussgesetz geändert wird (758 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert

1. Die „Z 1 und 2“ erhalten die Bezeichnung „2 und 3“ und folgende Z 1 wird vorange­stellt:

„1. ‚§ 1a‘ erhält die Bezeichnung ‚§ 1a Abs. 1‘ und folgender Abs. 2 wird angefügt:

‚(2) Abweichend von § 1 Abs. 5b Covid-19-Maßnahmengesetz in der Fassung BGBl. I Nr. 33/2021, entfällt bei Erlassung einer Verordnung gemäß § 3 Abs. 1 Z 1 oder § 4 Abs. 1 Z 1 Covid-19-Maßnahmengesetz, mit der Zutrittstestungen auf SARS-CoV-2 als Betretungsvoraussetzung festgelegt werden, die Voraussetzung einer länger andauern­den Interaktion mit anderen Personen. Für Zutrittstestungen sind auch SARS-CoV-2-Tests zur Eigenanwendung zuzulassen. Dabei sind Nachweismöglichkeiten vorzusehen, die zeigen, dass das Testergebnis von der getesteten Person stammt und die Abnahme des Tests aktuell ist.‘

2. In Z 3 neu wird in Abs. 4 folgender Satz vorangestellt:

„(4) § 1a Abs. 2 tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft und mit 31. Mai 2021 außer Kraft.“

*****

Man sieht es, diese Regierung kann es nicht. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

15.46

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Kucher,

Genossinnen und Genossen

zum Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1325/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das COVID-19-Zweckzuschussgesetz geändert wird (758 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert

1. Die „Z 1 und 2“ erhalten die Bezeichnung „2 und 3“ und folgende Z 1 wird vorangestellt:

            „1. „§ 1a“ erhält die Bezeichnung „§ 1a Abs. 1“ und folgender Abs. 2 wird            angefügt:

            „(2) Abweichend von § 1 Abs. 5b Covid-19-Maßnahmengesetz in der Fassung   BGBl. I Nr. 33/2021, entfällt bei Erlassung einer Verordnung gemäß § 3 Abs. 1 Z 1 oder § 4 Abs. 1 Z 1 Covid-19-Maßnahmengesetz, mit der Zutrittstestungen          auf SARS-CoV-2 als Betretungsvoraussetzung festgelegt werden, die Voraus­    setzung einer länger andauernden Interaktion mit anderen Personen. Für Zu­            trittstestungen sind auch SARS-CoV-2-Tests zur Eigenanwendung zuzulassen. Dabei sind Nachweismöglichkeiten vorzusehen, die zeigen, dass das Testergeb­       nis von der getesteten Person stammt und die Abnahme des Tests aktuell ist.“

2. In Z 3 neu wird in Abs. 4 folgender Satz vorangestellt:

            „(4) § 1a Abs. 2 tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft und mit       31. Mai 2021 außer Kraft.“

Begründung

Aufgrund der enorm steigenden Infektionszahlen mit dem SARS-CoV-2-Virus und seinen Mutationen in weiten Teilen Österreichs ist es erforderlich, auch die Zutrittstes­tung für jene Bereiche zu ermöglichen, in denen eine nicht länger andauernde Interaktion mit anderen Personen stattfindet. Dabei sind auch Tests zur Eigenanwendung zu be­rücksichtigen, um diese Zutrittstestung für die Bevölkerung praktikabler zu gestalten so­wie zusätzliche Bewegungen durch die Fahrt zur Teststraße und retour zu vermeiden. Der Verordnungsgeber hat dabei auch Auflagen vorzusehen, damit ein Missbrauch mög­lichst hintangehalten wird. In Frage kommen hier etwa technische Lösungen wie in Vor­arlberg oder Tests zur Eigenanwendung vor Ort, wie etwa in der Schule. Bei den Tests zur Eigenanwendung kommen sowohl Antigentests im Sinne des § 3b Epidemiegeset­zes 1950 wie auch die so genannten Gurgeltests, die ihrer Natur nach PCR-Tests sind, in Frage.

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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß ein­gebracht, ausreichend unterstützt und steht somit mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Hanger. – Bitte.