16.38

Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Herr Präsident hat es schon gesagt, wir behandeln jetzt in dieser Debatte drei An­träge.

In TOP 23 geht es um den Bericht des Gesundheitsausschusses über das Tiergesund­heitsrecht. Mit diesem Gesetz soll die Vollziehung der Tiergesundheitsvorschriften ab 21. April 2021, dem Tag des Inkrafttretens der unmittelbar anwendbaren Verordnung zu Tierseuchen, des Tiergesundheitsrechts, sichergestellt werden. Das ist eine EU-Verord­nung.

Die Problematik, die wir haben: Tatsache ist ja, dass seit 2016 schon bekannt ist, dass dieses Tiergesundheitsrecht im heurigen Jahr umgesetzt werden muss. Unseren Infor­mationen zufolge haben die Bundesländer, die im Rahmen der mittelbaren Bundesver­waltung an der Vollziehung dieser Materie beteiligt sind, bereits seit Langem darauf hin­gewiesen, dass es sehr bald zu einer umfassenden Gesetzgebung kommen muss, da die nationalen Vorschriften mit der Verordnung der EU zusammengeführt werden müs­sen und die Vollziehung garantiert werden muss. Und das kann jetzt mit all dem, was vorliegt, nicht passieren. Darum werden wir diesem Antrag nicht zustimmen.

In TOP 24 geht es um den Antrag der KollegInnen Doppelbauer, Eßl und Stammler be­züglich, wir sagen immer, der Weideschlachtung der Tiere. Dieser Antrag geht ein biss­chen weiter, die Antragsteller wollen (teil-)mobile Schlachthöfe sowie Schlachtungen im gewohnten Lebensumfeld der Tiere ermöglichen. Dem können wir ganz zustimmen, nur müssen wir aufpassen, dass die hygienerechtlichen Bestimmungen auch auf dem Ni­veau, das wir gewohnt sind, gehalten werden, dass das Niveau dieser hygienerechtli­chen Bestimmungen dadurch nicht gesenkt wird.

Es gibt einen dritten Antrag, mit dem ich mich sehr beschäftigt habe und den ich schon zweimal hier in diesem Plenum gestellt habe. Er wurde abgelehnt, aber im Ausschuss wurde er dann einstimmig angenommen. Dabei geht es um die „Öffnung der Hundeschu­len für Gruppenausbildung als Gefahrenpräventionsmaßnahme gegen Verhaltensstö­rungen und aus Gründen des Tierschutzes“. Wir haben im Ausschuss sehr intensiv da­rüber diskutiert, der Antrag ist einstimmig angenommen worden.

Ich muss jetzt eines sagen: Der Herr Gesundheitsminister hat heute hier herinnen schon einige – wie man auf gut Oberösterreichisch sagt – Watschen abgefangen. Er hat im Gesundheitsausschuss gesagt, er wird sich dieses Antrages annehmen und ihn in der nächsten Verordnung sofort berücksichtigen. Ich kann jetzt nur mehr sagen: Danke, Herr Minister! – Er hat es gemacht, eine Woche später war dieser Antrag, den wir im Gesund­heitsausschuss beschlossen haben, schon in der Verordnung umgesetzt. Trotzdem ist es notwendig, heute hier diesem Antrag noch einmal zuzustimmen. Aber ein Danke­schön dafür, dass du das gemacht hast! Es ist in diesem Haus nicht immer so, dass ein Minister sofort etwas umsetzt – das muss man auch einmal dazusagen. (Beifall bei SPÖ und Grünen.)

Weil wir schon bei den Hunden sind: Ich habe in der letzten Ausschusssitzung auch gesagt, dass das, was momentan bei uns in Österreich passiert, ein massiver illegaler Welpenhandel ist. Die Zustände, die es gibt, sind wirklich sehr, sehr massiv. Es gibt verschiedenste Ansätze, diesen illegalen Welpenhandel einzuschränken. Einer der An­sätze wäre, Welpenhandel – wenn man es so bezeichnet – zuzulassen, wenn die Wel­pen gegen Tollwut geimpft sind. Das geht erst ab der 15. Lebenswoche des Tieres. Dann würden all diese illegalen Züchter, die das machen, es nicht mehr betreiben, denn einen Hund 15 Wochen bei ihnen in der Zucht zu behalten, das macht niemand von denen. Damit hätten wir das Geschäft dieser mafiösen Züchter, die in der Slowakei, in Ungarn, in Rumänien und so weiter beheimatet sind, wirklich abgeschreckt. Ich oder wir haben natürlich versucht, mit allen Parteien darüber zu verhandeln, dass sie bei dem Antrag, den ich jetzt einbringe, mitgehen. Leider Gottes sind die Regierungsparteien wieder nicht mitgegangen. Ich hoffe, dass Sie zumindest jetzt diesem Antrag zustimmen.

Ich bringe folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dietmar Keck, Peter Schmiedlechner, Fiona Fiedler, BEd, Kollegin­nen und Kollegen betreffend „Maßnahmen gegen den illegalen Welpenhandel“

eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1378/A(E) des Abgeordneten Dietmar Keck, Kolleginnen und Kollegen

Die gefertigten Abgeordneten stellen den

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird auf­gefordert, gegenüber der Europäischen Kommission bekannt zu geben, dass Österreich die Ausnahme betreffend die Notwendigkeit eines gültigen Impfschutzes gegen Tollwut beim kommerziellen Handel eines Privaten oder Gewerbetreibenden mit Hunden und Katzen nicht in Anspruch nimmt, so dass jene Tiere, die künftig im Rahmen wirtschaftli­cher Tätigkeiten nach Österreich verbracht werden, einen ausreichenden Schutz vor Toll­wut haben und damit beim Import ein Mindestalter von 15 Wochen aufweisen.“

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Das heißt, das ist ein gravierender Schritt, um den illegalen Welpenhandel zu unterbin­den. Ich habe es schon im Ausschuss gesagt: Ein Transport mit 143 Welpen ist durch Österreich gegangen, in Nürnberg wurde er gestoppt, und die Welpen wurden in ein Tierheim gebracht. Mit diesem Antrag könnten wir das in Zukunft verhindern. Ich habe folgende Bitte: Stimmen Sie diesem Antrag zu! Damit würden wir etwas Gutes für die Hunde und Katzen, die illegal verbracht werden, machen. (Beifall bei der SPÖ.)

16.43

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dietmar Keck, Peter Schmiedlechner, Fiona Fiedler, BEd,

Kolleginnen und Kollegen

betreffend Maßnahmen gegen den illegalen Welpenhandel

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 25 Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1378/A(E) der Abgeordneten Dietmar Keck, Kolleginnen und Kollegen betref­fend schnellstmögliche Öffnung der Hundeschulen für Gruppenausbildung als Gefahren­präventionsmaßnahme gegen Verhaltensstörungen und aus Gründen des Tierschutzes (764 d.B)

Es ist derzeit sowohl für Privatpersonen als auch für HändlerInnen zulässig, Hunde- und Katzenwelpen ab einem Alter von acht Wochen nach Österreich zu importieren. Das hat jedoch zur Folge, dass diese über keinen vollständigen Schutz gegen Tollwut verfügen. Mitgeführt werden muss nur eine selbst ausgestellte Tollwutunbedenklichkeitsbescheini­gung für Tiere zwischen 8 und 16 Wochen ohne gültige Tollwutimpfung. In dieser Be­scheinigung bestätigt der Händler/die Händlerin bzw. die Privatperson, dass das Tier seit seiner Geburt an dem Ort gehalten wurde, an dem es geboren worden ist, ohne mit wild lebenden Tieren, die einer Infektion ausgesetzt gewesen sein können, in Kontakt gekom­men zu sein, oder wenn es seine Mutter begleitet, von der es noch abhängig ist.

Problematisch ist die derzeitige Vorgehensweise Österreichs besonders bei der wirt­schaftlichen Verbringung von Hunde- und Katzenwelpen ins Inland. Bei organisierten WelpenhändlerInnen aus dem benachbarten Ausland ist es in der Regel nicht nachvoll­ziehbar, von wo diese die betroffenen Tiere beziehen. Diese stammen oftmals aus un­kontrollierten „Hinterhofzuchten“. Von den WelpenhändlerInnen werden sie „gesammelt“ und anschließend nach Österreich verbracht. Dabei wird den AbnehmerInnen sugge­riert, dass die Tiere aus liebevollen, familiären Zuchten stammen. Die Korrektheit der Tollwutunbedenklichkeitsbescheinigungen ist in diesen Fällen daher sehr zweifelhaft. Hinzu kommt, dass die Nachfrage von Welpen aus solch dubiosen Quellen deshalb un­gebrochen hoch ist, weil sie bereits mit einem Alter von 8 Wochen nach Österreich ver­bracht werden können. Die Praxis zeigt, dass die betroffenen Welpen oft schwer krank sind (insb. den Parvovirus tragen) und im schlimmsten Fall kurz nach der Übergabe in Österreich eingeschläfert werden müssen.

Österreich soll deshalb gegenüber der Europäischen Kommission bekannt geben, dass ein gültiger Impfschutz gegen Tollwut bei der wirtschaftlichen Verbringung - das umfasst jede kommerzielle Einfuhr (eines Privaten oder Gewerbetreibenden) - nach Österreich als notwendig angesehen wird. Damit soll erreicht werden, dass Hunde- und Katzenwel­pen bei der kommerziellen Einfuhr ein Mindestalter von 15 Wochen aufweisen.

Die gefertigten Abgeordneten stellen daher den

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird auf­gefordert, gegenüber der Europäischen Kommission bekannt zu geben, dass Österreich die Ausnahme betreffend die Notwendigkeit eines gültigen Impfschutzes gegen Tollwut beim kommerziellen Handel eines Privaten oder Gewerbetreiben mit Hunden und Kat­zen nicht in Anspruch nimmt, so dass jene Tiere, die künftig im Rahmen wirtschaftlicher Tätigkeiten nach Österreich verbracht werden, einen ausreichenden Schutz vor Tollwut haben und damit beim Import ein Mindestalter von 15 Wochen aufweisen.“

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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Antrag ist ausreichend unterstützt, ordnungs­gemäß eingebracht und steht somit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Stammler. – Bitte, Herr Abgeordneter.