21.49
Abgeordneter Hans Stefan Hintner (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Präsidentin des Rechnungshofes! Hohes Haus! Auch ich darf mich mit den Assistenzleistungen des Bundesheeres beschäftigen. Im Wesentlichen ging es im Prüfzeitraum um Fragen des Geldes, das nicht an das Innenministerium refundiert wurde, die Evaluierung der Leistungen, die Befristung sowie die Ausbildungsmängel. Allerdings war der Prüfzeitraum 2015 bis 2017/18, also nicht unter der gegenwärtigen Amtsführung von Klaudia Tanner. Deshalb stellt sich für mich die Frage: Warum haben nicht die damaligen Minister Klug, Doskozil und Kunasek diese Evaluierung durchgeführt? Bei einigen Rednern glaubt man ja, dass die Kritik des Rechnungshofes auf gegenwärtige Vorkommnisse zurückzuführen ist.
Der Assistenzeinsatz ist eine sicherheitspolitische Erfolgsgeschichte und wird auch in einem gewissen Rahmen weitergeführt. So verlangt auch die Personalvertretung eine Fortführung und bedankt sich schon jetzt bei Karl Nehammer dafür, dass dieser bis 30. Juni 2021 fortgesetzt wird, weil sehr viele Aufgaben, auch während der Coronapandemie, so nicht von der Exekutive geleistet werden können.
Bemerkenswert finde ich einen Bericht in der „Wiener Zeitung“ vom 24.3., laut dem die SPÖ gegenwärtig kritisiert, dass Soldaten keine Billigstarbeitskräfte seien, und im Vorjahr 440 der 660 Assistenzeinsätze einen Coronabezug hatten. Gleichzeitig fordert der burgenländische Landeshauptmann Doskozil, dass der Bundesheereinsatz und die Assistenzleistungen unbedingt aufrechterhalten werden müssen, und zwar am 5. März: „Er warnte davor, schrittweise Personal aus den burgenländischen Impf- und Testzentren abzuziehen, um die Länder zur Beauftragung private Anbieter zu veranlassen.“
Ich kann nur meinen Klubobmann Gust Wöginger zitieren, der gesagt hat: Wer hebt ab, wenn man die SPÖ anruft? (Beifall bei der ÖVP. – Ruf bei der SPÖ: Bei euch hebt die Staatsanwaltschaft ab!)
21.51
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Mag.a Ruth Becher. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.