Politik, nicht nur jenen, die es treffen soll. Auch das sollten Sie sich vor Augen führen, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP.)
Darüber hinaus ist es auch sehr spannend, dass ausgerechnet jene Parteien, die angeblich politischen Einfluss auf Unternehmen anprangern, heute genau diesen Zugriff fordern. Sie kritisieren an einem Tag zu viel Einfluss der Politik und fordern am nächsten Tag, dass genau dieser Einfluss, genau diese Einmischung in den Vorstand erfolgt. Das ist doppelbödig und unglaubwürdig, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP.)
Hohes Haus! Seit ein paar Tagen wird vor allem innerhalb der Freiheitlichen Partei über die Maskenpflicht im Hohen Haus diskutiert. (Abg. Hafenecker: Das steht aber nicht in der Anfrage! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.) Ich kann Ihnen sagen, die Maske der Opposition im Untersuchungsausschuss, die ist bereits gefallen. Ihnen geht es schon lange nicht mehr um Aufklärung, sondern um Skandalisierung und öffentliche Diffamierung. Ich bin jederzeit gerne bereit, die falschen Vorwürfe aufzuklären (Abg. Belakowitsch: Wann? Wann?), gerne dort, wo das passiert, bei den zuständigen Behörden. Ich bezweifle allerdings, dass das im Untersuchungsausschuss oder heute bei der Dringlichen Anfrage der richtige Kreis ist. (Abg. Kickl: ... einen Putschisten ...! – Abg. Belakowitsch: Wann wo? Wann ist der richtige Zeitpunkt?) Dennoch komme ich jetzt gerne zu den an mich gerichteten Fragen, die ich wie folgt beantworten darf:
Zu den Fragen 1 bis 4, 6 bis 13, 42 bis 44 und 47:
Es war und ist kein Geheimnis, dass die Öbib zur Öbag werden sollte, denn die Öbib war nicht mehr zeitgemäß. Darin waren sich die allermeisten auch einig. Ziel war ein aktives Beteiligungsmanagement des Bundes und die aktive Wahrnehmung der österreichischen Eigentümervertreterverantwortung mit dem Hauptziel der Wertsteigerung. Die Öbag-Entstehung war ein langer und intensiver Prozess, in den die unterschiedlichsten Personen und Parteien involviert waren, und wie in den meisten langjährigen Prozessen gab es Aufs und Abs und abschließend einen Erfolg – mit der Beschlussfassung durch Zweidrittelmehrheit, mit den Stimmen von SPÖ, FPÖ und ÖVP.
Da die Zuständigkeit für das Beteiligungsmanagement des Bundes im Finanzministerium angesiedelt war und ist, kommt dem Finanzministerium selbstverständlich auch eine entscheidende und gestaltende Rolle im diesbezüglichen Gesetzwerdungsprozess zu. Wie Sie alle wissen, war damals MMag. Thomas Schmid Generalsekretär und damit in führender Verantwortung für dieses Projekt. Wenn ein solch wichtiges Projekt abgeschlossen wird, dann kann man auch gratulieren, und genau das habe ich getan.
Nach Inkrafttreten des ÖIAG-Gesetzes am 1.1.2019 erfolgte die Bestellung der Aufsichtsräte durch den Finanzminister in der Hauptversammlung am 15.2.2019. Dabei wurden wie gesetzlich vorgesehen sechs Kapitalvertreter und drei Arbeitnehmervertreter bestellt. In der Folge wurde der Bewerbungsprozess für die operative Führung der Öbag eingeleitet. Wie der Aufsichtsratsvorsitzende auch in den letzten Tagen immer wieder klargestellt hat, hat es sich dabei um einen sehr professionellen und kompetitiven Bewerbungsprozess gehandelt. Daraus ist Thomas Schmid als Bestgereihter hervorgegangen und wurde am 27.3.2019 einstimmig durch den dafür zuständigen Aufsichtsrat bestellt.
Laut gesetzlichen Bestimmungen war auf Basis des derzeitigen Umfangs der Aufgaben der Öbag ein Vorstand zu bestellen. Das Vieraugenprinzip gemäß Corporate-Governance-Kodex wurde durch Bestellungen von Prokuristen stets eingehalten. Grundsätzlich ist bei Personalentscheidungen immer wesentlich, dass, erstens, die gesetzlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden, dass, zweitens, die Person qualifiziert ist und dass, drittens, die Letztverantwortung bei den zuständigen Organen liegt.
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