Abgeordnete Mag. Eva Blimlinger (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Lieber Herr Bundesminister! Wir haben noch eine UG-Novelle zur hochschulischen Weiterbildung in Begutachtung, die damit völlig neu geordnet wird, und werden da, wie ich meine, einen Meilenstein der sozialen Durchlässigkeit und Qualitätssicherung setzen. Meine Frage lautet:

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„Wie weit sind die Pläne der Vorhaben im Regierungsprogramm gediehen, eine zeitge­mäße Neufassung der gesetzlichen Grundlage der Erwachsenenbildung“ – Stichwort Kebö – „zu schaffen mit dem Ziel, die Erwachsenenbildung als Teil des Bildungssystems zu sehen?“

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung Dr. Heinz Faßmann: Ja, das ist ein wirklich wichtiges Kapitel und wichtiges Thema, denn uns allen ist klar, dass Erwachsenenbildung in einer Zeit, in der Qualifikationen sich so stark verändern, wichti­ger geworden ist – wichtiger denn je. Die Problematik ist folgende – ich habe das auch recherchiert –: Das wesentliche Gesetz stammt aus dem Jahr 1973, es lautet Bundes­gesetz über die Förderung der Erwachsenenbildung und des Volksbüchereiwesens aus Bundesmitteln. Das deutet schon an, da gibt es etwas aus Bundesmitteln, da gibt es etwas aus Landesmitteln. Der Gesetzgeber hat sich bei der Bundes-Verfassungsgesetz­novelle von 1962 nicht dazu entschließen können, Erwachsenenbildung irgendeiner der Gebietskörperschaften klar zuzuweisen, und so ist eine sehr heterogene Kompetenzlage übrig geblieben, die nicht wirklich befriedigend ist, gar keine Frage.

Wir haben sie jetzt im hochschulischen Bereich mit der jetzt vorliegenden Gesetzesno­velle dahin gehend geregelt, wie hochschulische Weiterbildung funktionieren soll, auch hinsichtlich der Titel, der Voraussetzungen. Ich halte das für einen richtigen und wich­tigen Schritt der Vereinheitlichung, aber wir müssen auch noch dieses Gesetz über Er­wachsenenbildung und Volksbüchereiwesen von 1973 modifizieren. Wir werden uns im Sommer dazu in Verhandlungen mit den Ländern und auch mit den Betroffenen bege­ben, und ich würde mich auch sehr freuen, wenn da entsprechende Sprecher und Spre­cherinnen der politischen Parteien dabei sind.

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Bitte.

Abgeordnete Mag. Eva Blimlinger (Grüne): Wie schaut es mit dem Ausbau des Ange­bots für lebensbegleitende Erwachsenenbildung – das Budget ist immer relativ gleich – unter Sicherstellung bestehender nationaler Mittel für Bildungsmaßnahmen als Voraus­setzung für die Inanspruchnahme aus? Das ist immer wieder ein wichtiger Bereich von ESF-Fördermitteln.

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung Dr. Heinz Faßmann: Die ESF-Fördermittel sind wichtig, weil wir damit natürlich nationale Mittel aufstocken kön­nen. 8 Millionen Euro geben wir für die Kofinanzierung von ESF-Mitteln aus, und derzeit wird die nächste ESF-Förderperiode beraten. Da ist das Arbeitsministerium im Lead, aber wir haben deponiert, dass klarerweise die Frage von Bildungsabschlüssen im zwei­ten Bildungsweg beispielsweise weiterhin ein zentrales Element der Förderfähigkeit sein soll.

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage: Herr Abgeordneter Weber. – Bitte.

Abgeordneter Ing. Johann Weber (ÖVP): Einen schönen Vormittag! Herr Bundesmi­nister, Bildung und Ausbildung sind ja grundsätzlich Kennzeichen einer hoch entwickel­ten Gesellschaft. Lernen für das Leben und ein lebenslanges Lernen gehören da einfach unumgänglich dazu. Meine Frage lautet: Was wurde im Bereich der Erwachsenenbil­dung in den letzten Jahren umgesetzt?

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung Dr. Heinz Faßmann: Im Wesentlichen das Programm zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses – das ist, glaube ich, ein ganz wichtiges Programm, damit haben wir insgesamt rund 20 000 Per­sonen fördern können. Das ist eine wichtige Maßnahme, gleichsam eine Brückenmaß­nahme zwischen dem schulischen System und der Arbeitsmarktförderung, um Perso­nen, die eben keinen Pflichtschulabschluss haben, zu ermöglichen, diesen nachzuholen. Im Bereich der Erwachsenenbildung ist das, glaube ich, eine der wichtigsten Maßnah­men neben all den anderen Maßnahmen, die ich schon ein bisschen angedeutet habe, nämlich Erwachsenenbildung im hochschulischen Bereich und Erwachsenenbildung im breiteren Bereich, im Rahmen der Institutionen der Erwachsenenbildung.

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächste Frage stellt Frau Abgeordnete Fied­ler. – Guten Morgen! Bitte sehr.