16.24

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr ge­ehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Minis­ter! Frau Abgeordnete Großbauer, ich möchte Ihrer Freude und Dankbarkeit hier keinen Abbruch tun, aber ich sehe die Sache ein bisschen anders. Wenn Sie mehr Planungs­sicherheit auch für die Künstler haben wollen und sich das vom Gesundheitsminister wünschen, wäre ich sehr skeptisch. Ich glaube, Sie haben den Salto nicht verfolgt, den er am Wochenende hingelegt hat. Zuerst hat er den Bundeskanzler kritisiert, dass er schon öffnet: Das kann man doch nicht verantworten! –Er hat gleich eine düstere Pro­gnose bis zum Winter hingelegt. Einen Tag später in der „ZIB 2“ war es völlig anders. Jetzt will er früher öffnen als der Bundeskanzler. Hier noch von irgendeiner daten- und evidenzbasierten Vorgangsweise zu sprechen, ist also, glaube ich, sehr optimistisch. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich vermisse bei sämtlichen Vorrednern, insbesondere von den Regierungsparteien, aber auch von den anderen Parteien, die sich die heutige Zustimmung hier zum grünen Pass schönreden, eine Erwähnung unserer Verfassung und der Grundrechte oder Gedanken darüber, ob die Installation dieser elektronischen Überwachungszertifikate – das ist nämlich der grüne Pass – mit unseren Grundrechten vereinbar ist. Sie ist es nicht! Das wird offensichtlich absichtlich ignoriert.

Genau deshalb bringen wir folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Diskriminierungs­verbot gegen das Zwangsregime ‚Grüner Pass‘“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzu­leiten, die folgende gesetzliche Regelungen umfasst:

- Ein verfassungsrechtlich garantiertes Diskriminierungsverbot für alle jene Bürger, die den ‚Grünen Pass‘ nicht in Anspruch nehmen oder verwenden.

- Der volle und uneingeschränkte Zugang zu öffentlichen und privaten Dienstleistungen für Ungeimpfte, Ungetestete, Genesene und“ – der übergroßen Gruppe –„ Gesunde“

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(Beifall bei der FPÖ.)

Da insbesondere die Grünen hier vom grünen Pass als einem „geringsten invasiven Mittel“ gesprochen haben, so ist das wirklich ein total pervertiertes Grundrechts­verständ­nis. Es hat hier keiner mehr einen gesunden Blick auf unsere Verfassung. Wir haben Grundrechte! Grundrechte wurden mit gutem Grund in der Verfassung als Abwehrrecht vor einem übergriffigen Staat konzipiert, vor einem Staat, der in das Privatleben, in die individuelle Lebensweise der Bürger, in ihr Sozialverhalten eingreifen will. Genau das sind nämlich die Kontaktbeschränkungen, die Ausgangsbeschränkungen, die Versamm­lungs­verbote, Testzwang, Impfzwang und der grüne Pass. Das sind Dauereinschrän­kun­gen der Grundrechte. Es ist in der Verfassung genau definiert, unter welchen Bedin­gungen unsere Grundrechte eingeschränkt werden dürfen. Sie liegen nicht vor. Das heißt, sämtliche Coronamaßnahmen, die hier gesetzt werden, die heutigen Novel­len, die beschlossen werden – es ist alles verfassungswidrig! (Beifall bei der FPÖ.)

Es ist immer dieselbe Vorgangsweise, wenn Grundrechte auf Dauer ausgehebelt wer­den sollen: Man nimmt einfach einen Wert heraus, lässt jede Güterabwägung, Abwä­gung von verschiedenen Interessen weg, nimmt einen absoluten Wert, erklärt ihn zum absoluten Wert. Seit einem Jahr erleben wir dabei den Gesundheitsschutz, die Soli­darität. Auch Sie sind gleich einmal angetreten, um Leben zu retten – nichts Geringeres. Es taucht eine Allianz aus Politikern und genehmen Experten auf, und diese geben vor, zu wissen, wie genau unser Leben ausschauen muss, um alles diesem absoluten Wert unterzuordnen: belehrend, bevormundend, oft auch schwankend.

Auf jeden Fall ist es nicht demokratisch, wenn jede Ansteckung mit dem Coronavirus verhindert werden soll, was ein vollkommen falscher, irrealer Ansatz ist. Ja, dann muss natürlich jeder Mensch unter Generalverdacht gestellt werden, dass er ein potenzieller Infektionsherd ist. Er darf dann natürlich nur mit einem Zertifikat rausgehen. Und ich muss dann natürlich als Staat wissen, wo der Mensch den ganzen Tag ist, und ich muss eine lückenlose physische Kontaktnachverfolgung machen können.

Dieser Vorgangsweise wohnt ein totalitärer Ansatz inne. Es ist mit unserer Verfassung und mit unseren Grundrechten nicht vereinbar. Das ist alles unzulässig. In der Bundes­republik Deutschland hat ein hochrangiger Richter nach vier Jahrzehnten Recht­sprechung gesagt, er gibt jetzt sein Bundesverdienstkreuz zurück. Er kann mit diesem Corona-Unrechtsregime nicht mehr umgehen.

Das gilt auch für mich. Gott sei Dank stimmen wir als einzige Partei dagegen, denn ich würde hier niemals zustimmen und müsste mein Mandat zurücklegen, wenn wir zustim­men würden. Wir tun es Gott sei Dank nicht. (Beifall bei der FPÖ.)

16.29

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten KO Herbert Kickl, Mag. Gerhard Kaniak, Dr. Susanne Fürst, Dr. Dagmar Belakowitsch

und weiterer Abgeordneter

betreffend Diskriminierungsverbot gegen das Zwangsregime „Grüner Pass“

eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 2) Antrag der Abge­ordneten Dr. Josef Smolle, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Epidemiegesetz 1950 und das COVID-19- Maßnahmen­gesetz geändert werden (1572/A) in der 109.Sitzung des Nationalrats am 26.Mai 2021

Durch die Einführung des sogenannten „Grünen Passes“ als „Eintrittsschein“ für die Inanspruchnahme verschiedenster Dienstleistungen wird es in Österreich zu massiven Einschränkungen des öffentlichen, sozialen und wirtschaftlichen Lebens kommen. Öffentliche Dienstleistungen, wie etwa die Inanspruchnahme von Dienstleistungen des Arbeitsmarktservice (Beratung, Vermittlung, Schulung) oder der Zugang zu privaten Waren und Dienstleistungen etwa in Gastronomie, Hotellerie sowie weiteren Bereichen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft sollen nur mehr nach Vorlage des „Grünen Pas­ses“ möglich sein. Dasselbe droht unter anderem auch für den Bereich der Aus- und Weiterbildung. Bereits jetzt sind zum Beispiel tausende Schüler, die sich nicht testen lassen, vom Unterricht ausgeschlossen.

Erste Ansätze dieser Diskriminierung am Arbeitsmarkt hat etwa der ÖVP-nahe Vorstand des Arbeitsmarktservice (AMS), Johannes Kopf, in Medieninterviews bereits formuliert, wonach nur noch all jene Menschen eine AMS-Geschäftsstelle betreten dürfen, die getestet, geimpft oder vom Coronavirus genesen sind. Erste Ansätze lässt auch die Diskussion erkennen, ob Arbeitgeber das Recht haben, Arbeitnehmer nach dem Impf­status zu fragen und die Weigerung sich impfen zu lassen in letzter Konsequenz zur Entlassung durch den Arbeitgeber führen kann. Es drohen also weitgehende Dis­kriminierungen bis hin zu einem defacto „Berufsverbot“ bei der Suche nach oder dem Anritt einer Beschäftigung bzw. bei der Aufrechterhaltung einer Anstellung, die zum dauerhaften Arbeitsplatzverlust führen können.

Mit dem „Grünen Pass“ schafft man nichts anderes als ein digital unterstütztes System einer fortgesetzten „Gesundheitsapartheid“ als deren letzte Konsequenz ein Sozial­kreditsystem nach dem Vorbild des kommunistischen Regimes in China steht. Die Folge ist eine Aussetzung der Grund- und Freiheitsrechte und es droht jenen Menschen, die sich nicht dem 3G-System unterwerfen, der Ausschluss aus dem gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben, aus der Arbeitswelt, aus dem Sozialsystem und aus dem Bildungssystem. Die Einschränkung des öffentlichen Lebens ist für Menschen, die sich dem Regime des „Grünen Passes“ nicht aussetzen wollen, sogar ausdrücklich vorge­sehen.

Der „Grüne Pass“ hebelt aber nicht nur die verfassungsmäßig geschützten Grund- und Freiheitsrechte einzelne Bürger aus, sondern es wird die Freiheit aller Bürger beschnitten. Denn gesunde Bürger werden mit diesem System pauschal zu Kranken bzw. potenziellen Gesundheitsgefährdern erklärt. Das bedeutet, dass alle Bürger gezwungen sind, sich immer Schritt für Schritt für einen bestimmten Zeitraum freizu­beweisen. Der „Grüne Pass“ ist also nichts anderes als eine gesundheitspolitische Beweislastumkehr, welche die gesamte Bevölkerung betrifft. Der „Grüne Pass“ steht nicht für Freiheit, sondern für ein Zwangsregime.

Dieses System beschneidet die Freiheit jedes Einzelnen, seine Grund- und Freiheits­rechte – mit dem „Argument“, dass es dem Wohle der Allgemeinheit diene. Die aktuellen Zahlen zu aktiven Corona-Fällen belegen aber, dass 99,8 Prozent der Bevölkerung nicht mit dem Virus infiziert sind. Es geht also nicht um die Gesundheit der Bevölkerung, sondern um Kontrolle, Überwachung und Steuerung.

In den USA wird ein gänzlich anderer Weg eingeschlagen. Einzelne US-Bundesstaaten, wie etwa Texas oder Florida haben den Behörden und Unternehmen bereits untersagt, einen Impfnachweis nach dem Vorbild „Grüner Pass“ auszustellen oder zu verlangen. Der demokratische US-Präsident Joe Biden hat darüber hinaus für die USA bereits festgehalten, dass es einen einheitlichen Impfausweis auf Bundesebene nicht geben wird. Darüber hinaus will der US-Präsident mit seiner Administration sicherstellen, dass Richtlinien in Kraft gesetzt werden, um den Schutz der Privatsphäre sicherzustellen und „unfaire“ Praktiken oder „Diskriminierung" zu verhindern.

Auch in Österreich muss deshalb dem Entzug der Grund- und Freiheitsrechte durch ein verfassungsrechtlich garantiertes Diskriminierungsverbot für alle jene Bürger, die den „Grünen Pass“ nicht in Anspruch nehmen oder verwenden, entgegengetreten werden. Ungeimpfte, Ungetestete, Genesene und Gesunde dürfen durch einen „Grünen Pass“ nicht diskriminiert werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die folgende gesetzliche Regelungen umfasst:

- Ein verfassungsrechtlich garantiertes Diskriminierungsverbot für alle jene Bürger, die den „Grünen Pass“ nicht in Anspruch nehmen oder verwenden.

- Der volle und uneingeschränkte Zugang zu öffentlichen und privaten Dienstleistungen für Ungeimpfte, Ungetestete, Genesene und Gesunde

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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und ausreichend unterstützt.

Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Neßler. – Bitte sehr.