Einlauf
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf bekannt geben, dass in der heutigen Sitzung die Selbständigen Anträge 1690/A(E) bis 1705/A eingebracht worden sind.
Verlesung eines Teiles des Amtlichen Protokolls
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Es liegt mir das schriftliche Verlangen von 20 Abgeordneten vor, die vorgesehen Fassung des Amtlichen Protokolls hinsichtlich der Tagesordnungspunkte 1 bis 3 zu verlesen, damit diese Teile mit Schluss der Sitzung als genehmigt gelten.
Ich verlese:
Tagesordnungspunkt 1:
„Der im Antrag 1580/A enthaltene Gesetzentwurf wird unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages Beilage 1/1 in zweiter und dritter Lesung angenommen.“
Tagesordnungspunkt 2:
„Der im Antrag 1572/A enthaltene Gesetzentwurf wird unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages Beilage 2/1 in zweiter und dritter Lesung angenommen.“
Tagesordnungspunkt 3:
„Der im Antrag 1635/A enthaltene Gesetzentwurf wird in zweiter und dritter Lesung angenommen.“
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Erheben sich Einwendungen gegen die Fassung oder den Inhalt dieser Teile des Amtlichen Protokolls? – Das ist nicht der Fall.
Diese Teile des Amtlichen Protokolls gelten daher gemäß § 51 Abs. 6 der Geschäftsordnung mit Schluss dieser Sitzung als genehmigt.
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Die nächste Sitzung des Nationalrates, die geschäftsordnungsmäßige Mitteilungen und Zuweisungen betreffen wird, berufe ich für 16.58 Uhr – das ist gleich im Anschluss an diese Sitzung – ein.
Diese Sitzung ist geschlossen.