18.59

Abgeordnete Edith Mühlberghuber (FPÖ): Frau Präsident! Sehr geehrter Herr Prä­sident! Die Frau Ministerin ist nicht hier im Saal. – Ja, quer durch ganz Europa zeigen Zeitverwendungsstudien, wie die Arbeit im Haushalt aufgeteilt wird – Frauen pflegen und putzen, Männer widmen sich der Reparatur und Instandhaltung. Das geht aus der letzten deutschen Studie hervor.

Eine Frage muss da aber schon erlaubt sein: Was bringt uns eine Studie, die uns sagt, während wie vieler Stunden Frauen und Männer welche Arbeit im Haushalt verrichten? Was bringt uns eine solche Studie? Was bringen uns solche Zahlen, was bringt uns dieses Zahlenmaterial?

Die Partner in den Familien können sich selbst organisieren. Ich glaube, sie brauchen nicht die Politik dazu, sie können das selbst. Auch die Entscheidung über die Aufgaben­verteilung müssen sich einfach die Partner, die Familien, die Kinder in den Familien ganz alleine und selbst ausmachen.

Bei so einer Studie entsteht der Eindruck, da wird ein Keil in die Paare, in die Familien hineingetrieben (Zwischenruf bei der SPÖ – Abg. Pfurtscheller: Ein so ein Blödsinn!), und durch die Coronakrise ist von der Regierung ja schon genug hineingetrieben wor­den, ist schon genug gespaltet worden. Das lassen wir in den Familien und in den Part­nerschaften einfach nicht zu. (Beifall bei der FPÖ.)

Auch die bezahlte und unbezahlte Arbeit dürfen wir nicht auseinanderdividieren und sie dürfen auch nicht gegeneinander ausgespielt werden. Viel wichtiger wäre, die unbe­zahlte Arbeit für alle sichtbar und spürbar zu machen. Wir brauchen keine Erhebungen und Zahlen, wer was macht, wer das Kind umsorgt, wer einkaufen geht, wer die Amts­wege verrichtet – wer einfach den Haushalt schupft –, wir brauchen das einfach nicht. Wir erteilen einer Zeitverschwendungsstudie ganz klar und deutlich eine Absage, weil sie sinnlos ist, und außerdem ist sie noch teuer. (Beifall bei der FPÖ.)

Mit einer solchen Art von Studie verschwendet die Regierung Steuergeld und es ändert mit Sicherheit nichts an der Situation der Frauen in unserem Land. Eine Zeitver­wen­dungsstudie bringt eine alleinerziehende Mutter keinen Schritt weiter. Was wir dringend tun müssen, ist, Frauen in Armut aktiv zu unterstützen, den unbezahlten Einsatz der vielen österreichischen Frauen zu honorieren und aufzuwerten. Wir müssen Geld dort einsetzen, wo es dringend notwendig ist, wo es auch benötigt wird, aber ganz bestimmt nicht für nutzlose Studien, mit denen nur Steuergeld verschleudert wird.

Vernünftig wäre die gerechte Einsetzung des Steuergeldes. Ich denke da an den Schul­start und das Schulstartgeld im September. Dieses wird gemeinsam mit der Familien­beihilfe ausbezahlt, 100 Euro pro Kind von sechs bis 15 Jahren. Kinder über 15 Jahre, die eine weiterführende Schule besuchen, die das Gymnasium besuchen, die eine Lehre machen und die Berufsschule besuchen, profitieren nicht von dieser Leistung. Diese Jugendlichen haben kein eigenes Einkommen, und oft kommen sie auch aus einkom­mensschwachen Familien; deshalb dürfen wir nicht länger zulassen, dass diese Jugend­lichen benachteiligt werden. (Beifall bei der FPÖ.)

Dazu bringe ich einen Entschließungsantrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Schul­startgeld für alle Schülerinnen und Schüler der Primar- und Sekundarstufe“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration, wird aufgefordert, das Schulstartgeld, das mit der Familienbeihilfe im September ausgezahlt wird, auf alle Jugendliche im Sekundarbereich auszudehnen.“

*****

Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

19.03

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Edith Mühlberghuber

und weiterer Abgeordneter

betreffend Schulstartgeld für alle Schülerinnen und Schüler der Primar- und Sekun­dar­stufe

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 18, Bericht des Gleichbehandlungs­aus­schus­ses über den Antrag 95/A(E) der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Beauftragung einer Zeitverwendungsstudie (899 d.B.)

Die kürzlich erfolgte Beauftragung einer Zeitverwendungsstudie verursacht hohe Kos­ten, die Sinnhaftigkeit dieser Studie und deren Auswirkungen auf die Gesellschaft sind zu hinterfragen. Die für die Zeitverwendungsstudie eingesetzten Gelder könnten weitaus zielgerichteter eingesetzt werden, insbesondere für die Ausweitung des Bezieherkreises des so genannten Schulstartgeldes.

Gemeinsam mit der Familienbeihilfe für den September wird derzeit ein Schulstartgeld in Höhe von 100 Euro für jedes Kind im Alter von sechs bis 15 Jahren ausgezahlt. Das bedeutet, dass das Schulstartgeld in Höhe von 100 Euro im September für jedes Kind, ab dem Kalenderjahr, in dem es 6. Lebensjahr vollendet, bis zu dem Kalenderjahr in dem es das 15. Lebensjahr vollendet, ausbezahlt wird.

Für Kinder über 15 Jahren, die eine weiterführende Schule besuchen, wird kein Schul­startgeld ausgezahlt. Da bei diesen Schülerinnen und Schülern ebenfalls Kosten ent­stehen, diese in der Regel kein eigenes Einkommen haben und zudem oft aus einkom­mensschwachen Familien stammen, dürfen diese Jugendlichen nicht länger benach­teiligt werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration, wird aufgefordert, das Schulstartgeld, das mit der Familienbeihilfe im September ausgezahlt wird, auf alle Jugendliche im Sekundarbereich auszudehnen.“

*****

Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, er ist ordnungsgemäß eingebracht und steht somit auch mit in Verhandlung.

Zu Wort gelangt nun Mag. Meri Disoski. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.