16.08

Abgeordneter Clemens Stammler (Grüne): Herr Präsident! Geschätzte Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! In der Regierungsvorlage geht es um die EU-rechtlichen Vor­gaben der EU-Verordnung 2019/1381, die im Wesentlichen zwei Punkte beinhaltet: ei­nerseits die Verwendung des Standarddatenformats zur Übermittlung von Informationen im Genehmigungsantrag, andererseits wurde bisher festgelegt, welche Informationen keinesfalls vertraulich behandelt werden dürfen, und nun gibt es eine abschließende Aufzählung, für welche Informationen die Behörde eine vertrauliche Behandlung erlau­ben darf, sofern diese vom Antragsteller beantragt wird.

Ein viel spannenderes Thema ist aber, wie wir in Zukunft mit der sogenannten neuen Gentechnik umgehen werden. Wir kennen das ja schon, auch bei der herkömmlichen Gentechnik wurde uns ja Großes verkündet: Wir werden Afrika ernähren, wir werden Pestizide sparen und wir werden die Hektarerträge erhöhen.

Nichts davon ist eingetroffen, im Gegenteil: Der Pestizideinsatz in den Anbaugebieten gentechnisch veränderter Pflanzen ist teilweise um das Dreifache gestiegen, die Erträge sind teilweise sogar gesunken, und Afrika hungert leider noch immer. Die Erträge sanken zumindest für die Bäuerinnen und Bauern, lediglich die Erträge für Monsanto sind ge­stiegen.

Österreich hat in der Frage Antigentechnik eine Vorreiterrolle gespielt und kann das auch bei der neuen Gentechnik tun.

Es kommen bei der neuen Gentechnik eigentlich wieder dieselben Argumente. Der Kli­mawandel ist dazugekommen, aufgrund dessen hat man die Trockentoleranz mit reinge­nommen, das heißt, die Genschere soll Pflanzen züchten, die trockentolerant sind.

Die Wahrheit ist: Es sind gerade 120 Pflanzen in der Entwicklung, und bei diesen 120 Pflanzen geht es keinesfalls um Trockenheitstoleranz, sondern es geht um einen Raps, der herbizidresistent ist – das kennen wir schon –, es geht um einen länger halt­baren Salat und es geht um Kartoffeln ohne schwarze Flecken. Auch wenn mir Kollege Leichtfried gestern von seinem Küchenunglück erzählt hat, bei dem statt dem Kraut der Finger unter dem Messer gelandet ist, bin ich trotzdem der Meinung: Erdäpfelschäler statt Genschere. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Prinz.)

Bleiben wir bei unseren drei Grundsätzen: Risikobewertung: Was ist mit den Resisten­zen, was ist mit Mutationen und so weiter? Vorsorgeprinzip: keine Inverkehrbringung, solange diese Risikobewertung nicht geklärt ist. Und eine transparente Kennzeichnung, wo immer es möglich ist.

In diesem Sinne bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dipl.-Ing. Georg Strasser, Dipl.-Ing. Olga Voglauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Position zur Neuen Gentechnik“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, in allen nationalen und EU-Gremien die im Regie­rungsprogramm festgehaltene Position zu Neuer Gentechnik zu vertreten: Neue Gen­technik-Verfahren unterliegen den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen für Gen­technik (wie z.B. Kennzeichnungspflicht); Forschungstätigkeit zum Nachweis unter­stützen.“

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Danke. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

16.11

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Georg Strasser, Olga Voglauer, Clemens Stammler,

Kolleginnen und Kollegen

betreffend Position zur Neuen Gentechnik

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 24, Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (861 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Gentechnikgesetz geän­dert wird (886 d.B.)

Begründung

Die Bundesregierung hat sich im Regierungsprogramm dazu bekannt, dass Neue Gen­technik-Verfahren den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen für Gentechnik unter­liegen sollen – insbesondere hinsichtlich Vorsorgeprinzip, Risikobewertung, Kennzeich­nungspflicht, sowie dass die Forschungstätigkeit zum Nachweis unterstützt werden sol­len. Diese Position soll auch im Rahmen der derzeit stattfindenden Diskussion auf EU-Ebene über eine mögliche Veränderung der EU-Gentechnik-Gesetzgebung vertreten werden.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, in allen nationalen und EU-Gremien die im Regie­rungsprogramm festgehaltene Position zu Neuer Gentechnik zu vertreten: Neue Gen­technik-Verfahren unterliegen den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen für Gen­technik (wie z.B. Kennzeichnungspflicht); Forschungstätigkeit zum Nachweis unter­stützen.“

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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß ein­gebracht, ausreichend unterstützt und steht somit mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Drobits. – Bitte sehr, Herr Abgeordneter.