17.13

Abgeordnete Sabine Schatz (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Sehr ge­ehrte Damen und Herren! Ich kann gleich nahtlos an die Ausführungen von Frau Kollegin Disoski anschließen. Schwangere Frauen sind im Falle einer Covid-Erkrankung einem erhöhten Risiko ausgesetzt, auch entsprechend schwer zu erkranken. Wir haben müh­sam für die Freistellung gekämpft, die aber jetzt mit Ende Juni ausläuft.

Mit dem vorliegenden Antrag soll diese Freistellung um drei Monate verlängert werden, allerdings halten wir mehrere Punkte dabei für wirklich problematisch. Zum einen haben wir auch schon mehrmals angemerkt, dass diese Schutzmaßnahme für Schwangere auch für Beschäftigte im Handel gelten muss (Zwischenruf des Abg. Loacker), für Be­schäftigte, die eben einem besonderen Ansteckungsrisiko ausgesetzt sind, und nicht nur für jene, die wirklich in körpernahem Kontakt arbeiten. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.) Das ist in diesem Antrag wieder nicht vorhanden.

Wesentlicher Kritikpunkt von uns ist allerdings das mit dem Antrag quasi eingebrachte Ende der Freistellung für Geimpfte und voll immunisierte schwangere Frauen. (Zwi­schenruf des Abg. Loacker.) Das heißt, dass für werdende Mütter, die den vollen Impf­schutz haben, die Freistellung mit 30. Juni endet. Ab diesem Moment sind voll immuni­sierte Schwangere nicht mehr freigestellt.

Zudem wird der Druck auf die Arbeitnehmer, sich impfen zu lassen, erhöht, eine Melde­pflicht der Impfung, sozusagen zum Impfstatus, ist vorgesehen. Das ist in dieser Form so noch nicht da gewesen. Die Entscheidung für eine Impfung, ob man sie machen will oder nicht, muss in so einer sensiblen Situation die werdende Mutter aber selbstbe­stimmt treffen können, sie kann nicht sozusagen über Druck durch den Arbeitgeber kom­men. (Beifall bei der SPÖ.)

Ja, schwangere Frauen brauchen vollen Schutz. (Abg. Loacker: ... Belohnung der Impf­verweigerer!) – Nein, wir sind nicht für Belohnung von Impfverweigerern, sondern wir sind für die Selbstbestimmung der Frau. Das ist der Unterschied, Herr Kollege Loacker! (Beifall und Bravoruf bei der SPÖ.)

Wir fordern, die Freistellungsregelung in der Form, wie sie aktuell vorliegt, um drei Mo­nate zu verlängern, unabhängig davon, ob die Frauen geimpft sind oder nicht. Alle schwangeren Frauen in Risikojobs verdienen diese Freistellung (Abg. Loacker: Glauben Sie, ....?), diese Schutzmaßnahme. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich bringe deshalb einen Abänderungsantrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales, 913 der Beilagen

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

1. Z 1b. und Z 1c. entfallen.

2. Z 1e lautet:

„1e. § 3a Abs. 6 lautet:

(6) Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XXX/2021 tritt mit 1. Juli 2021 In Kraft. Abs. 4, 5, 7 und 8 sind auch über den 30. September 2021 hinaus auf bis dahin erfolgte Freistellungen anzuwenden.“

*****

Sehr geehrte Frau Kollegin Disoski, wir tun uns viel, viel leichter mit einer Zustimmung, wenn Sie unserem Abänderungsantrag auch zustimmen. – Vielen herzlichen Dank. (Bei­fall bei der SPÖ.)

17.16

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Muchitsch,

Genossinnen und Genossen

zum Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1652/A der Abgeordneten Bettina Zopf, Barbara Neßler, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Mutterschutzgesetz 1979 geändert wird (913 d.B.) Top 29

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

1.         Z 1b. und Z 1c. entfallen.

2.         Z 1e lautet:

„1e. § 3a Abs. 6 lautet:

            (6) Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XXX/2021 tritt mit      1. Juli 2021 In Kraft. Abs. 4, 5, 7 und 8 sind auch über den 30. September 2021           hinaus auf bis dahin erfolgte Freistellungen anzuwenden.“

Begründung

Es darf kein Druck auf Frauen ausgeübt werden, sich während einer Schwangerschaft gegen den Sars-Cov-2-Virus impfen lassen zu müssen. Daher müssen diese Bestim­mungen entfallen.

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Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung und dann auch zur Abstimmung.

Jetzt gelangt Herr Abgeordneter Ernst Gödl zu Wort. – Bitte.