17.13
Abgeordnete Sabine Schatz (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich kann gleich nahtlos an die Ausführungen von Frau Kollegin Disoski anschließen. Schwangere Frauen sind im Falle einer Covid-Erkrankung einem erhöhten Risiko ausgesetzt, auch entsprechend schwer zu erkranken. Wir haben mühsam für die Freistellung gekämpft, die aber jetzt mit Ende Juni ausläuft.
Mit dem vorliegenden Antrag soll diese Freistellung um drei Monate verlängert werden, allerdings halten wir mehrere Punkte dabei für wirklich problematisch. Zum einen haben wir auch schon mehrmals angemerkt, dass diese Schutzmaßnahme für Schwangere auch für Beschäftigte im Handel gelten muss (Zwischenruf des Abg. Loacker), für Beschäftigte, die eben einem besonderen Ansteckungsrisiko ausgesetzt sind, und nicht nur für jene, die wirklich in körpernahem Kontakt arbeiten. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.) Das ist in diesem Antrag wieder nicht vorhanden.
Wesentlicher Kritikpunkt von uns ist allerdings das mit dem Antrag quasi eingebrachte Ende der Freistellung für Geimpfte und voll immunisierte schwangere Frauen. (Zwischenruf des Abg. Loacker.) Das heißt, dass für werdende Mütter, die den vollen Impfschutz haben, die Freistellung mit 30. Juni endet. Ab diesem Moment sind voll immunisierte Schwangere nicht mehr freigestellt.
Zudem wird der Druck auf die Arbeitnehmer, sich impfen zu lassen, erhöht, eine Meldepflicht der Impfung, sozusagen zum Impfstatus, ist vorgesehen. Das ist in dieser Form so noch nicht da gewesen. Die Entscheidung für eine Impfung, ob man sie machen will oder nicht, muss in so einer sensiblen Situation die werdende Mutter aber selbstbestimmt treffen können, sie kann nicht sozusagen über Druck durch den Arbeitgeber kommen. (Beifall bei der SPÖ.)
Ja, schwangere Frauen brauchen vollen Schutz. (Abg. Loacker: ... Belohnung der Impfverweigerer!) – Nein, wir sind nicht für Belohnung von Impfverweigerern, sondern wir sind für die Selbstbestimmung der Frau. Das ist der Unterschied, Herr Kollege Loacker! (Beifall und Bravoruf bei der SPÖ.)
Wir fordern, die Freistellungsregelung in der Form, wie sie aktuell vorliegt, um drei Monate zu verlängern, unabhängig davon, ob die Frauen geimpft sind oder nicht. Alle schwangeren Frauen in Risikojobs verdienen diese Freistellung (Abg. Loacker: Glauben Sie, ....?), diese Schutzmaßnahme. (Beifall bei der SPÖ.)
Ich bringe deshalb einen Abänderungsantrag ein:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen
zum Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales, 913 der Beilagen
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:
1. Z 1b. und Z 1c. entfallen.
2. Z 1e lautet:
„1e. § 3a Abs. 6 lautet:
(6) Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XXX/2021 tritt mit 1. Juli 2021 In Kraft. Abs. 4, 5, 7 und 8 sind auch über den 30. September 2021 hinaus auf bis dahin erfolgte Freistellungen anzuwenden.“
*****
Sehr geehrte Frau Kollegin Disoski, wir tun uns viel, viel leichter mit einer Zustimmung, wenn Sie unserem Abänderungsantrag auch zustimmen. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)
17.16
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Muchitsch,
Genossinnen und Genossen
zum Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1652/A der Abgeordneten Bettina Zopf, Barbara Neßler, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Mutterschutzgesetz 1979 geändert wird (913 d.B.) Top 29
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:
1. Z 1b. und Z 1c. entfallen.
2. Z 1e lautet:
„1e. § 3a Abs. 6 lautet:
(6) Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XXX/2021 tritt mit 1. Juli 2021 In Kraft. Abs. 4, 5, 7 und 8 sind auch über den 30. September 2021 hinaus auf bis dahin erfolgte Freistellungen anzuwenden.“
Begründung
Es darf kein Druck auf Frauen ausgeübt werden, sich während einer Schwangerschaft gegen den Sars-Cov-2-Virus impfen lassen zu müssen. Daher müssen diese Bestimmungen entfallen.
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Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung und dann auch zur Abstimmung.
Jetzt gelangt Herr Abgeordneter Ernst Gödl zu Wort. – Bitte.