Abgeordneter Peter Haubner (ÖVP): Guten Morgen, Herr Bundesminister! Ja, die Unternehmen haben eine schwere Zeit hinter sich, aber die Unterstützungsleistungen, die hier erbracht wurden, wurden von den Unternehmen geschätzt. Vor allem die Kurz­arbeit war ja auch eine wichtige Maßnahme, um die Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh­mer in Beschäftigung zu halten. Das ganze Paket, denke ich, war ein guter Mix, um die Unternehmen, ob groß oder klein, durch diese Krise zu begleiten.

Jetzt ist es so, dass einige Hilfen auslaufen, so sind zum Beispiel die Steuerstundungen mit 30. Juni ausgelaufen. Was tun Sie jetzt, Herr Bundesminister, um die Unternehmen weiter zu unterstützen?

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Die schriftlich eingebrachte Anfrage, 109/M, hat folgenden Wortlaut:

„Die Steuerstundungen sind mit 30. Juni ausgelaufen – was tun Sie, um die Unter­nehmen weiter zu unterstützen?“

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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Finanzen Mag. Gernot Blümel, MBA: Vielen Dank für die Frage. Zunächst möchte ich mich bei den österreichischen Unternehmerinnen und Unterneh­mern für das Durchhalten in dieser sehr, sehr schwierigen Zeit bedanken. Ich glaube, sie haben es sich verdient, dass der Staat hilft, wenn es schwierig wird. Das ist auch mein Verständnis davon, was der Staat tun soll, und ich hoffe, wir haben das auch in adäquater Weise gemacht.

Die Steuerstundungen waren eine der ersten und auch sehr breit akzeptierten Hilfs­maßnahmen, um Liquidität im Unternehmen zu behalten. Insgesamt lag das Stundungs­volumen bei weit über 5 Milliarden Euro; da geht es um Vorauszahlungsherabsetzungen genauso wie um generelle Stundungen.

Wir haben auch das Ratenzahlungsmodell so gestaltet, dass es jetzt nach Covid vor allem für jene Unternehmen, die über 50 Prozent der Rückstände durch Covid aufgebaut haben, ein sehr, sehr großzügiges, langfristiges ist. Im Normalfall ist ja die Rückzah­lungsmöglichkeit nur ein Jahr bei einem 4-Prozent-Aufschlag auf den Basiszinssatz. Wir haben die Möglichkeit der Rückzahlung bei lediglich 2 Prozent Aufschlag auf den Basis­zinssatz auf insgesamt drei Jahre verlängert.

Wir haben jetzt auch die ersten Zahlen dazu, wie viele Unternehmen das beansprucht haben: 335 000 Bescheide sind ausgesandt worden und 31 000 Unternehmen haben das in Anspruch genommen, das heißt, eine relativ geringe Zahl, würde ich einmal sagen, was sehr, sehr erfreulich ist. Wir sehen aber, dass das Volumen, das diese Unter­nehmen gestundet haben, doch relativ hoch ist, nämlich über 800 Millionen Euro. Das heißt natürlich, dass in manchen Branchen auch die Flaggschiffe noch ein großes Prob­lem haben – im Städtetourismus beispielsweise, im Kongresstourismus –, und deswe­gen, glaube ich, ist es wichtig und gut, dass wir diese flexible Variante gewählt haben und darüber hinaus die Maßnahmen in anderen Bereichen, wie Härtefallfonds oder Ausfallsbonus, noch einmal verlängert haben. (Abg. Haubner: Danke vielmals!)

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage?

Abgeordneter Peter Haubner (ÖVP): Meine Zusatzfrage hat der Herr Bundesminister schon beantwortet. Ich wollte wissen, wie viele Unternehmer die Ratenzahlungen in Anspruch genommen haben. – Danke, Herr Bundesminister.

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Dann stellt Abgeordneter Schrangl eine Zusatz­frage. – Bitte sehr, Herr Abgeordneter.

Abgeordneter Mag. Philipp Schrangl (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Guten Morgen, Herr Finanzminister! Die Wohnkosten steigen immer mehr, Experten warnen uns davor. Bei der Frage des Kollegen Shetty haben Sie auch bejaht, dass vor allem Junge und junge Familien darunter leiden. Auch ÖVP-Bundeskanzler Kurz hat das erkannt und im Wahlkampf 2019 meine Forderung – eine gemeinsame Forderung aus dem türkis-blauen Regierungsprogramm – übernommen: Die Steuer auf das erste Eigen­heim sollte bis zu 20 000 Euro erlassen werden.

Neben dem gemeinnützigen Wohnbau, der auch unter Türkis-Blau nachhaltig abge­sichert wurde, sind Eigentumswohnungen die beste Möglichkeit, um die steigenden Wohnkosten abzufedern. Der Bundeskanzler hat jetzt erneut Steuerentlastungen angekündigt, deswegen wollte ich Sie Folgendes fragen: Können junge Menschen, können junge Familien hinsichtlich der Steuerentlastung bei Grunderwerbsteuer und Eintragungsgebühr auf Sie zählen?

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Finanzen Mag. Gernot Blümel, MBA: Vielen Dank für die Frage. Ich gebe Ihnen völlig recht, dass in der damaligen Bundesregierung viele Maßnahmen gesetzt worden sind, die nachhaltig gerade junge Familien auch in die Lage versetzen, mehr vom verdienten Einkommen zu haben, beispielsweise mit dem Familienbonus, einer der größten steuerpolitischen Entlastungsmaßnahmen für Familien, die es jemals gegeben hat, und das hält auch weiter an.

Darüber hinaus haben Sie völlig recht: Wir bleiben dabei, dass wir die Einkommensteuer senken wollen. Wir glauben, dass es wichtig ist, dass den Menschen mehr zum Leben bleibt, und wir nehmen auch diese Forderungen gerne wieder mit.

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächste Anfrage stellt Abgeordneter Lercher. – Bitte sehr.