10.53

Abgeordnete Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer (NEOS): Grüß Gott, Herr Präsident! Werter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Ja, ich bin noch immer etwas sprachlos ob meiner Vorrednerin (Heiterkeit des Abg. Taschner) und ihrer Kampfrede für Gerechtigkeit. Ich frage mich dann auch immer: Ist es gerecht, dass einer glaubt, Gerechtigkeit für sich definieren zu können? – Ich weiß es nicht. (Beifall bei NEOS und ÖVP.)

Vielleicht sollten wir auch einmal sagen, dass es durchaus Menschen gibt, die ein unternehmerisches Risiko tragen, und ja, auch das muss abgegolten werden. Auch das finde ich persönlich gerecht – aber gut! (Beifall bei NEOS und ÖVP. – Zwischenruf bei der SPÖ.) – Es hat sich gerade nicht so angehört.

Ich will auch über die Finanzthemen sprechen, die wir verhandelt haben, und da gibt es ein Thema, das mir besonders am Herzen liegt, das wissen, glaube ich, auch schon viele in diesem Raum: die Transparenzdatenbank. Ein Punkt dieser Novelle, die jetzt diskutiert wird, ist, dass Förderungen aus dem EU-Aufbaufonds jetzt auch in die Transparenz­datenbank eingetragen werden sollen. Das finden wir natürlich richtig. Machen wir aber einen Schritt zurück: Was ist denn die Transparenzdatenbank eigentlich? Diese hat nach wie vor wirklich grobe Strickfehler, obwohl wir sie jetzt schon seit mehr als zehn Jahren in Österreich haben.

Was sind diese Strickfehler? – Erstens: Es ist nicht so, dass alle in die Transparenz­datenbank einmelden. Der Bund meldet ein, das ist gut und richtig, und die meisten Länder melden ein, aber vor allem die roten Länder melden eben noch nicht ein, und das muss geändert werden. Ebenso betrifft das die Gemeinden, das möchte ich auch ganz ausdrücklich sagen: Auch die Gemeinden müssen in die Transparenzdatenbank einmelden. Das ist der erste große Strickfehler, der behoben werden muss, bevor man die Transparenzdatenbank überhaupt als solche betrachten kann.

Der zweite Fehler, der natürlich auch ganz spannend ist, dreht sich um die Frage: Wer kann denn die Daten eigentlich einsehen? Man könnte durchaus meinen, dass man in eine Transparenzdatenbank reinschauen kann. – So ist es aber nicht: Nicht einmal der Nationalrat oder der Budgetdienst kann die Daten einsehen, die in der Transpa­renz­datenbank enthalten sind. Der Kreis der Einsichtsberechtigten ist also wirklich sehr, sehr klein. Auch der Wissenschaft werden keine Daten zur Verfügung gestellt. Das könnte man ja anonymisiert machen, was sehr wichtig wäre.

Und der dritte Punkt, ich habe es schon kurz angesprochen: Die Öffentlichkeit hat über­haupt keine Information. Das heißt, wenn man als Bürgerin oder Bürger auf diese Seite, auf das Transparenzportal geht, dann kann man sehen, welche Förderungen es gibt – okay. Man findet auch die Gesamtsummen der einzelnen Förderbereiche – auch gut. Wer aber die Förderungen warum kriegt, das steht nicht drinnen, und das ist die ganz große Krux, wozu ich sage: Das verdient den Namen Transparenzdatenbank eigentlich nicht. (Beifall bei den NEOS.)

Damit Sie mich nicht falsch verstehen: Ich will nicht, dass einzelne Personen vor den Vorhang geholt werden, ich will keinen gläsernen Bürger. Das ist nicht unsere Intention. Was ich aber schon will, ist: Wenn eine Firma oder ein Verein Geld für Tätigkeiten kriegt – das kann ja durchaus gerechtfertigt sein –, dann soll das in dieser Transparenz­datenbank stehen. Es muss sich ja keiner um Förderungen bewerben, wenn er das nicht will. (Zwischenruf des Abg. Hanger.)

Deswegen möchte ich auch einen Antrag einbringen, Kollege Hanger, weil mir eines besonders wichtig ist, nämlich dass wir hier kein Geld verschwenden. Wenn es wo steht und man es nicht unbedingt braucht, dann ist es so, das wissen wir aus internationalen Erfahrungen, dass sich ganz viele nicht um diese Förderungen bewerben, weil das dann eben transparent ist. Deswegen: Licht in das Dunkel bringen – das ist das, was wir da brauchen. (Beifall bei den NEOS.)

Mein Kollege Strolz hat es immer so ausgedrückt: Licht ist das beste Desinfek­tions­mit­tel! – Deswegen auch dieser Entschließungsantrag:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Mehr Transparenz für die Transparenzdatenbank“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefor­dert, für eine größere Transparenz der Transparenzdatenbank zu sorgen, zum Beispiel in dem der Kreis der Einsichtsberechtigten deutlich erweitert wird (unter anderem auch auf den Österreichischen Nationalrat) und Förderungen an Unternehmen und Vereine bereits ab einer Fördersumme von 2.000 EUR öffentlich einsehbar gemacht werden.“

*****

Setzen wir also das um, was die Länder bereits machen! – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)

10.58

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Mehr Transparenz für die Transparenzdatenbank

eingebracht im Zuge der Debatte in der 117. Sitzung des Nationalrats über den Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (948 d.B.): Bundesgesetz, mit dem die Bundesabgabenordnung, das Finanzausgleichsgesetz 2017, das Katastrophen­fondsgesetz 1996, das Kommunalinvestitionsgesetz 2020 und das Transparenzdaten­bankgesetz 2012 geändert werden (953 d.B.) – TOP 2

In der österreichischen Transparenzdatenbank wird derzeit ein großer Teil der Förde­rungen von Bund, Ländern und Gemeinden erfasst. Sie verfehlt jedoch nach wie vor ihr Ziel, einen vollständigen Überblick über das staatliche Förderungsangebot zu bieten und zur Steuerung und Kontrolle dieser Förderungen beizutragen. Darüber hinaus ist auch die Transparenz bei der Transparenzdatenbank nicht ausreichend gewährleistet.

Der Österreichische Rechnungshof (Prüfbericht 2021 zur Transparenzdatenbank; https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home/home_7/Transparenzdatenbank.pdf) und der Budgetdienst des Parlaments (https://www.parlament.gv.at/PAKT/BUDG/BUDGETBERICHTE/FOERDERUNGEN/index.shtml) identifizieren folgende Defizite bei der Transparenzdatenbank:

•           Förderzahlungen werden nur unvollständig von den abwickelnden Stellen ein­gemeldet;

•           indirekte Förderungen werden nur teilweise in der Transparenzdatenbank be­rücksichtigt;

•           kein Gesamtkonzept, wie die Daten der Transparenzdatenbank zu Steuerungs­zwecken genutzt werden könnten;

•           Leistungsgeber und Abwicklungsstellen sind nur unzureichend mit den (techni­schen) Einsatzmöglichkeiten der Transparenzdatenbank vertraut

Mit einer Novelle des Transparenzdatenbankgesetzes und einer neuen Transparenz­datenbank–Abfrageverordnung sollte sichergestellt werden, dass Förder-Abwick­lungs­stellen ab Ende 2019 umfassende Einsicht auf Informationen erhalten konnten. Zudem sollen die Daten in anonymisierter Form auch anderen Institutionen (z. B. Wirtschafts­forschungsinstitutionen, Universitäten, Gebietskörperschaften) für alle Zwecke der TDB und des Transparenzportals überlassen werden können. Unklar ist jedoch, wie diese gesetzliche Möglichkeit dann in der Praxis gehandhabt wird.

Unverständlich ist generell, warum bei der Transparenzdatenbank der Kreis der Ein­sichtsberechtigten so klein gehalten wird und zum Beispiel der Österreichische Natio­nalrat (Abgeordnete und Budgetdienst) als parlamentarisches Kontrollorgan keinerlei Einsichtsrechte besitzt. Hier wäre dringend für eine entsprechend Konkretisierung der einsichtsberechtigten Institutionen zu sorgen.

Was den Zugang der Öffentlichkeit zu den Informationen in der Transparenzdatenbank betrifft, so beschränkt sich dieser derzeit auf die Möglichkeit zum Aufruf eines Leistungs­angebots am Transparenzportal (inkl. entsprechende Auszahlungssummen pro Jahr). Zudem können Auswertungen zu den jährlichen Auszahlungs-summen je Leistungs­angebot abgerufen werden. Zudem können Förderungsbezieher ihre bezogenen Förder­leistungen abfragen.

Im Sinne einer höheren Transparenz sollten die Informationen in der Transparenz­daten­bank auch der Öffentlichkeit zur Einsichtnahme zugänglich gemacht werden und zwar deutlich über die derzeitig eher allgemeinen Informationen zur Förderprogrammen und Fördersummen hinaus. Im EU Transparency Award Module (TAM) müssen Förderungen über 100.000 EUR eingemeldet werden und können öffentlich abgefragt werden (https://webgate.ec.europa.eu/competition/transparency/public?lang=en). Im Sinne einer höheren Transparenz und eines sorgsamen Umgangs mit Fördermitteln sollte dem­entsprechend auch in der österreichischen Transparenzdatenbank Förderungen an Un­ternehmen und Vereine ab einer Fördersumme von 2.000 EUR öffentlich einsehbar gemacht werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefor­dert, für eine größere Transparenz der Transparenzdatenbank zu sorgen, zum Beispiel in dem der Kreis der Einsichtsberechtigten deutlich erweitert wird (unter anderem auch auf den Österreichischen Nationalrat) und Förderungen an Unternehmen und Vereine bereits ab einer Fördersumme von 2.000 EUR öffentlich einsehbar gemacht werden."

*****

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unter­stützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht somit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Angerer. – Bitte sehr, Herr Abgeordneter.