13.02

Abgeordnete Mag. Andrea Kuntzl (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Bundesminister! Das Parlament hat vor einiger Zeit den Herrn Bun­desminister für Wissenschaften beauftragt, eine Neuordnung im Weiterbildungsbereich vorzunehmen – das Ergebnis liegt uns heute vor. Es ist aus unserer Sicht kein großer Wurf geworden, verbunden mit einer Verlängerung der Zugangsbeschränkungen.

Zu den Neuerungen im Weiterbildungsbereich: Aus unserer Sicht ist zwar eine neue Möglichkeit entstanden, den Bachelor in einer Weiterbildungsschiene an den Univer­sitäten zu machen – kostenpflichtig, wahrscheinlich mit höheren Kosten verbunden –, allerdings ist so etwas wie eine neue Unübersichtlichkeit dadurch entstanden, dass das auch mit europaweit weitgehend unbekannten neuen Titeln verbunden ist, die hier in Österreich vorgesehen sind.

Das eigentliche Bedenken aber, das wir haben, gilt der Entwicklung, zu der es auf Basis dieser Neuerungen kommen könnte. Wir haben ja an den Universitäten zunehmend das Problem, dass sich viele Studierende das Studium finanzieren müssen und daher arbeiten oder eigentlich neben der Arbeit studieren, weil sie sich den Lebensunterhalt verdienen müssen. Es könnte jetzt dazu kommen, dass es an den Universitäten, die zum Teil nur schleppend Rahmenbedingungen für berufstätige Studierende geschaffen ha­ben, die es wirklich ermöglichen, neben dem Beruf ein Studium zu absolvieren, dann heißt: Das klassische Studium an der Universität machen zukünftig die, die es sich leisten können, ein Vollzeitstudium zu machen, und die, die arbeiten müssen und neben der Arbeit studieren, werden auf die Weiterbildungsschiene geschickt, wo sie sich das Studium dann auch noch teuer finanzieren müssen. Das ist eine Entwicklung, die wir keinesfalls befürworten. (Beifall bei der SPÖ.)

Zur Fortführung der Zugangsbeschränkungen ist zu sagen, dass gleichzeitig ein Evalu­ierungsbericht vorgelegen ist. Dieser zeigt, wenn man genauer hinschaut: Dort, wo Aufnahmeverfahren sind, die selektiv sind, wo wirklich viele ausscheiden, stellen wir auch fest, dass die Zugangsbeschränkungen dazu führen, dass sie sozial selektiv sind, also dass diejenigen, die aus einem Elternhaus kommen, die nicht Akademiker sind, die bei der Vorbereitung nicht so unterstützen können, auch finanziell nicht so unterstützen können, bei diesen Aufnahmeverfahren die schlechteren Chancen haben. – Also eine Entwicklung, die nicht zu befürworten ist. Nichtsdestotrotz das wurde nicht berück­sichtigt sollen die Zugangsbeschränkungen heute einfach in der gleichen Art und Weise fortgeführt werden, was wir ablehnen.

Besonders eklatant ist diese Entwicklung im Bereich der Medizin. Das ist ja ein Studium, bei dem – wenn man es jetzt ein bisschen zugespitzt formuliert – wir alle nicht dafür sein können, dass sozusagen die Hauptqualifikation dafür ist, dass der Papa Arzt ist, sondern die Hauptqualifikation sollte die sein, dass man geeignet ist, den Beruf des Arztes später auch gut auszuüben. (Beifall bei der SPÖ.)

Was wir in diesem Zusammenhang – um auch einen der positiven Punkte aus diesem Gesetz herauszugreifen; ich habe leider nicht viel Zeit – sehr befürworten, ist die drin­gend notwendige kostenfreie Unterstützung seitens der Universitäten für die Aufnah­meverfahren in der Medizin. Wir würden befürworten, dass das in anderen Bereichen auch angeboten wird, wenn eine derartige Vorbereitung auf ein Aufnahmeverfahren notwendig ist und diese soziale Selektion stattfindet.

Abschließend, Herr Bundesminister: Ich habe in der letzten Zeit natürlich mit vielen Stu­dierenden gesprochen und möchte jetzt sozusagen die Bitte, das Ersuchen, die Erwar­tung der Studierenden an Sie weiterleiten – in der Covid-Zeit haben sie nicht viel an Unterstützung von Ihnen erfahren –, auch für die Studierenden eine unterstützende Lobby zu sein. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

13.07

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Mag. Dr. Rudolf Taschner. – Bitte, Herr Abgeordneter.