15.20

Bundesminister für Inneres Karl Nehammer, MSc: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete dieses Hauses! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben jetzt gerade etwas erlebt, was mich tatsächlich auch ein Stück weit ratlos macht, adäquat darauf zu reagieren. Herr Innenminister außer Dienst! Herbert! Ich bin selbst Vater einer Tochter. Als Innenminister, der du warst, weißt du selber, wie viele schreckliche Ver­brechen in diesem Land passieren. Du weißt auch von damals in deiner Funktion als Innenminister, wie sehr die Polizei und die Sicherheitsbehörden darum kämpfen, dass Menschen nicht zu Schaden kommen – dennoch passiert es. (Abg. Kickl: Es geht nicht um die Polizei! Es geht um die Politik! – Abg. Haubner: Gib einmal eine Ruh!)

Ich finde es des Gedenkens dieses Verbrechensopfers deshalb nicht würdig, so zu ge­denken, weil wir viel zu viele Verbrechensopfer haben. Wir müssen aller gedenken, die zu Tode gekommen sind, und sind dabei leider in einer Situation, die uns oft ratlos zurücklässt. (Beifall bei ÖVP und Grünen sowie bei Abgeordneten von SPÖ und NEOS. – Abg. Kickl: Oh, wir haben hier herinnen sehr oft gedacht! – Weiterer Zwischenruf bei der FPÖ.)

Wenn es aber die Conclusio der FPÖ ist, ein schreckliches Verbrechen herauszu­neh­men und in den Fokus zu stellen, dann bin ich mir nicht sicher – und das weißt du als Vater genauso –, ob es der Trauer der Eltern gerecht wird, die jetzt in diesen Stunden unendlich leiden. Unsere Aufgabe und auch Aufgabe des Innenministeriums und seiner Sicherheitsbehörden ist es, dieses Verbrechen aufzuklären. Dieses Versprechen kann ich den Eltern geben. (Abg. Kickl: Dafür braucht es die Politik nicht! Dafür brauchen sie dich nicht! – Abg. Haubner: Jetzt ist einmal eine Ruh!) Alle Polizistinnen und Polizisten werden das tun, damit auch dieser Mord, diese Straftat gesühnt wird. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Das ist die Aufgabe eines Rechtsstaates. Da sind wir uns einig. (Abg. Wurm: Genau!) Das hast du gerade jetzt in deinem Zwischenruf gesagt. Das ist Verpflichtung. Da stimmen wir überein. Wenn ich die Fragen zusammenfasse, die die FPÖ mir gestellt hat – ich werde sie dann noch im Detail beantworten –, dann geht es darin gleichzeitig um das Thema: Was hat zu diesem Verbrechen geführt? Was sind die Umstände? Ja, da gilt es, sich ein Stück weit auch mit der Geschichte auseinandersetzen, nämlich der neueren Zeitgeschichte: 2015 – uns allen bekannt als das schwierigste Jahr für die Republik Österreich, als im wahrsten Sinne des Wortes eine unglaubliche Migrations­welle über sie hereingebrochen ist. (Abg. Kickl: Da wart ihr noch auf der anderen Seite! – Abg. Belakowitsch: Da wart ihr noch klatschen am Westbahnhof!)

Und ja: Seitdem, aber nicht erst seitdem ist die Republik besonders gefordert. Die Republik Österreich und die Menschen, die in Österreich leben, die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler haben seit den Fünfzigerjahren Großes geleistet, wenn es darum gegangen ist, Menschen Schutz zu gewähren, die Schutz brauchen: die Ungarnkrise in den Fünfzigerjahren (Abg. Belakowitsch: Nachbarstaat!), die Tschechenkrise in den Sechzigerjahren (Abg. Belakowitsch: Nachbarstaat!), der Jugoslawienkrieg in den Neunzigerjahren. Zu all dem kam 2015 mit den Jahren davor und den Jahren danach noch dazu. Das stellt uns tatsächlich vor große Herausforderungen.

Wir haben eine Rechtsordnung – zum Teil auf nationaler Ebene, weil im Verfassungs­rang, und darüber hinaus auf internationaler Ebene –, die uns Lösungsansätze bietet aus einer Zeit, in der noch nicht darauf eingegangen wurde, dass im Moment eine globalisierte Zeit der Migration und des Asylwesens ist.

Wie anders kann es sein, dass Menschen aus Afghanistan, Syrien oder anderen Län­dern in Österreich Asyl suchen und dabei sichere Staaten durchqueren? Das stimmt, Herbert. Das sind große Probleme und große Herausforderungen. (Abg. Kickl: Was hast du gemacht? Das ist der Punkt, das interessiert mich! – Abg. Michael Hammer – in Richtung Abg. Kickl –: Was hast du gemacht?)

Wenn wir darüber nachdenken, was wir tatsächlich tun können, dann müssen wir diesen Diskurs auf europäischer Ebene führen. Wir müssen ihn dort führen, wo er hingehört, weil uns die Rechtsordnungen der Europäischen Union bis hin zur Europäischen Menschenrechtskonvention im Verfassungsrang genau zu diesem Tun verpflichten: all jenen, die bei uns Asyl sagen, auch tatsächlich ein Asylverfahren zu gewähren. Das ist tatsächlich eine Herausforderung. Da gibt es überhaupt nichts zu beschönigen. Du als ehemaliger Innenminister weißt, wie komplex es ist, solche Rechtsordnungen zu ändern. (Abg. Kickl: Was hast du gemacht? – Ruf bei der FPÖ: Teppich ausgerollt! – Zwischen­rufe der Abgeordneten Melchior und Gabriela Schwarz.)

Ist das ein Trost für die Eltern? – Nein, das ist es nicht. Ich sage hier aber auch ganz klar: Jeder Mord, begangen in Österreich, ist einer zu viel, jede Vergewaltigung, unab­hängig von der Nationalität des Täters, ist eine zu viel. Da nach Nationalitäten, nach Ethnien zu differenzieren, ist ein ganz gefährlicher Weg. Da müssen wir sehr vorsichtig sein! (Abg. Kickl: Das macht ihr in die umgekehrte Richtung auch! Sag uns bitte ...! – Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.)

Das, was wir tun müssen, ist, dafür Sorge zu tragen, dass eine Gesellschaft sicher bleibt und nicht kippt, und wir müssen dafür Sorge tragen, dass die, die hier keine Bleibe­berechtigung haben, auch wieder gehen müssen. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abge­ordneten von Grünen und NEOS. – Abg. Kickl: Sag uns bitte, wie ...! – Abg. Belakowitsch: Das müsstest du!)

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich würde Sie bitten: Rufen Sie nicht ständig hinaus! Man hat Ihnen auch zugehört, Herr Klubobmann Kickl, dann würde dasselbe auch dem Innenminister gebühren. (Abg. Kickl: Sie haben sich heute schon selbst entzaubert! – Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.)

Bundesminister für Inneres Karl Nehammer, MSc (fortsetzend): Jetzt komme ich zu dem Punkt, der für mich besonders spannend ist, nämlich auch wieder in unserer ge­meinsamen Vergangenheit und Zukunft: Du warst von 2017 bis 2019 Innenminister. Du wirst gelesen haben, was in den Zeitungen veröffentlicht worden ist: Drei der vier Straftäter sind 2015 nach Österreich gekommen. (Oh-Rufe bei der ÖVP.) Straffällig sind sie 2018 geworden. Warum hast du sie nicht gleich abgeschoben, als Innenminister und Chef des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl? (Beifall und Bravorufe bei der ÖVP.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Antwort ist einfach – und Herbert Kickl weiß es als ehemaliger Innenminister –: weil es die Rechtsstaatlichkeit nicht vorsieht, weil wir ein demokratischer Staat sind, weil es Handlungsabläufe gibt, die auch von der Europäischen Union definiert und vorgegeben sind. (Abg. Steger: Was habt ihr für Maßnahmen getroffen in der Zeit? – Zwischenruf des Abg. Lausch.) Deswegen mein Ansatz, weil du mich in der üblichen Form, wenn du immer mit dem Finger zeigst, fragst: Was tue ich? Was tue ich?

Mir ist schon klar, dass du als Oppositionsführer von der FPÖ dich nicht damit auseinan­dersetzen musst, was ich wirklich tue, aber wenn du es wirklich getan hättest, wüsstest du es. Das, was wir nationalstaatlich tun können, das tun wir energisch. Wir haben eine Plattform gegen illegale Migration gegründet mit dem Ziel, Nichtbleibeberechtigte schon vor der EU-Außengrenze in die Heimat zurückzubringen. Wir müssen vorausdenken, denn wenn sie bei uns sind – und da gibt es keinen Dissens –, dann beginnt das Thema tatsächlich, komplex zu werden. (Zwischenruf des Abg. Kickl.)

Wenn sie die österreichische Staatsgrenze überqueren, gibt es ein Eintrittsticket, und das heißt Asyl. (Abg. Belakowitsch: Da, wo sie herkommen ...!) Es gibt dann ein Asylverfahren, und daraus entstehen verschiedene Umstände der Bleibeberechtigung. Warum ist es so? – Wie ich schon vorher erläutert habe: weil internationales Recht es so vorschreibt. (Ruf bei der FPÖ: Dann ändern wir es!)

Das heißt, wenn wir es ändern wollen, dann brauchen wir hier in Österreich und auch hier im Parlament einen Schulterschluss, um mit einer Stimme gegenüber der Euro­päischen Union und der Kommission zu sagen: Wir brauchen Änderungen, weil es in Zukunft unsere Systeme überfordert! (Abg. Kickl: Was hast du unternommen mit der Kommission?) – Was ich unternommen habe, kann ich dir gerne sagen. – Das war gerade ein Zwischenruf, das konnten die Zuhörerinnen und Zuhörer jetzt nicht hören.

Wir haben in allen EU-Innenministerräten die Stimme Österreichs erhoben. Wir suchen Verbündete, um die Kommission genau dahin zu bringen. Wir kritisieren die Kommission dafür, dass sie das Trennende vor das Einende stellt (Abg. Belakowitsch: Und? – Zwi­schenrufe der Abgeordneten Steger und Martin Graf), denn was ist derzeit in den Vorschlägen im Pakt für Asyl- und Migration der Europäischen Union das Einende? – Schnellere Verfahren, schnellere Rückführungen, starker Grenzschutz. (Abg. Kickl: Mehr legale Migration!)

Das Problem der Kommission ist derzeit, dass sie in den Verhandlungen das Trennende vorausstellt. Das Trennende vorauszustellen heißt, dass die Kommission lieber über Verteilung spricht als über die Themen, die uns einen. Verteilung kann für Österreich deswegen kein Thema sein, weil Österreich zu den meistbelasteten Staaten der Euro­päischen Union zählt, weil wir an dritter Stelle stehen, wenn es darum geht, dass wir Menschen Schutz gewähren.

Und ja, Herbert, du und die FPÖ, ihr seid nicht die Einzigen hier in diesem Hohen Haus, die diese Tat abscheulich finden, die es grundunanständig finden, dass Menschen ihr Gastrecht missbrauchen, dass sie die Gesetze Österreichs nicht achten, dass sie den Schutz dieser Gesellschaft bekommen und dann eine Straftat begehen. (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Unterstell aber nicht den Sicherheitsbehörden, dass sie nicht alles Menschenmögliche tun, um diese Taten auch zu verhindern! (Anhaltender Beifall bei der ÖVP sowie Beifall bei Abgeordneten der Grünen. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Ich nehme die Fragen der FPÖ ernst. Was haben wir getan? – Wir haben uns inter­national mit Verbündeten dafür eingesetzt, dass die Kommission innerhalb der EU um­denkt. Wir haben die Plattform gegen illegale Migration geschaffen und operativ einge­setzt, sodass sie tatsächlich unsere Außengrenzen entlasten kann. Wenn ich jetzt wiederum darüber nachdenke, was du (in Richtung Abg. Kickl) als Innenminister getan hast: Ich habe von den Verschärfungen im Asylwesen während der türkis-blauen Regierung gehört beziehungsweise in Aussendungen darüber gelesen. (Ruf bei der ÖVP: Das Türschildl hat er geändert in Traiskirchen!) Dafür hast du dich in den letzten Tagen gelobt. Stimmt das? – Spannend ist – und ich bin jetzt Innenminister und weiß das –: In einer Koalition gibt es Aufgaben, die man im eigenen Ressort erledigen kann, und es gibt Aufgaben, für die man den Koalitionspartner braucht; und bei jeder Tat, für die du dich gelobt hast, war es eine Abstimmung mit der Volkspartei, war es Bundeskanzler Sebastian Kurz, der genau dieses Sicherheitskonzept für Österreich vorgesehen hat. (Heiterkeit des Abg. Kickl. Zwischenrufe der Abgeordneten Rauch und Steger.)

Gestatte mir aber diesen Seitenhinweis: Du weißt selber ganz genau, was du alleine, in deiner eigenen Kompetenz, regeln konntest und gemacht hast – Pferde gekauft und die Tafel in Traiskirchen ausgetauscht. (Abg. Amesbauer: So peinlich! – Weitere Zwischen­rufe bei der FPÖ.) Sonst gab es keine weiteren Maßnahmen des Herbert Kickl, um in seinem System für mehr Sicherheit in Österreich zu sorgen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Wenn du aber glaubst, dass diese Form der Diskussion, wie wir sie jetzt führen, der schrecklichen Tat gerecht wird, dann irrst du dich. (Abg. Kickl: Ihr braucht nur zu­stimmen!) Wir müssen aber nur aufzeigen, was tatsächlich ist.

Ich habe mir auch ganz genau angeschaut, was du in deiner Innenministerzeit auf europäischer Ebene in Gang gesetzt hast. Da ist sehr viel Leere zu finden. (Zwischenruf des Abg. Scherak.) – Na, Kollege Scherak regt sich jetzt gerade wieder auf, er wird mir dann wahrscheinlich in seinem nächsten Redebeitrag sagen, wir würden unsere ehe­malige Beziehung als Koalitionäre aufarbeiten. (Abg. Scherak: Das tut ihr auch die ganze Zeit!) – Nein, Kollege Scherak, Sie wissen, dass es eine Dringliche Anfrage an den Innenminister durch die Freiheitliche Partei Österreichs gibt. Ich bitte Sie, den Parlamentarismus zur Kenntnis zu nehmen und damit auch die Argumentation. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Maurer.)

Operativ wehren wir uns auch polizeilich mit allen Mitteln gegen diese Form der illegalen Migration. Wir setzen Drohnen an den Grenzen ein. Wir erhöhen den Druck auf unsere Nachbarstaaten, und ja, wir suchen Verbündete, denn alleine geht das nicht! Mit einem Nationalismus der Ideen funktioniert das alles nicht. Wir brauchen Verbündete, wenn wir unsere Grenzen, die EU-Außengrenzen, schützen wollen, und wir brauchen die West­balkanstaaten.

Und ja, weil immer wieder der Vorwurf erhoben wird, die Westbalkanstaaten seien nicht sicher oder deren Grenzen seien gegen irreguläre Migration nicht geschlossen: Meine sehr geehrten Damen und Herren, angesichts der Zehntausenden, die in Griechenland warten, und der zum Teil Zehntausenden, die am Westbalkan stehen, sehen wir gemein­sam, dass die Grenzen tatsächlich halten, denn sonst hätten wir schon wieder die nächste große Migrationswelle vor uns. (Abg. Belakowitsch: Die haben Sie eh schon angekündigt!)

Was bedeutet das aber für die Zukunft? – Für die Zukunft heißt das: Wir als Österreich werden uns weiter dafür einsetzen, dass das internationale Recht geändert wird, dass wir nicht mehr dazu verpflichtet sind, Asylverfahren so durchzuführen, wie wir sie jetzt durchzuführen haben. Und ja, wir werden uns auch weiter dafür einsetzen, dass die Westbalkanstaaten ihre Grenzen tatsächlich schützen können, und wir werden sie dabei unterstützen.

Zu dem Einsatz, den du so runtergespielt hast und der in deinem Redebeitrag so verächtlich dargestellt worden ist, dass die Cobra unten in Griechenland, an der EU-Außengrenze, war: Ich durfte jetzt die griechischen Elitepolizisten gemeinsam mit den Cobristen, die in diesem Einsatz waren, auszeichnen, und wenn du die Videos siehst, wenn Sie alle die Videos sehen könnten, wie dramatisch es sich an der Grenze abgespielt hat, wie wichtig es war, dass Österreich Zeuge für Griechenland ist, unter welchen Druck es durch die Türkei geraten ist, dann würden Sie sehen, dass das kein Pipifaxeinsatz war, von dem du als ehemaliger Innenminister sprichst, sondern dass es ein richtiger und wichtiger Einsatz war.

Um in der Sprache der FPÖ zu bleiben, die ja diese Dringliche Anfrage stellt: Asyl und Migrationsthemen sind kein Ponyhof. Sie sind mühsam, schwierig, es bedeutet das Bohren harter Bretter auf nationaler wie auf internationaler Ebene, aber jeder Tag lohnt sich; und den Vergleich der Zeit von Herbert Kickl als Innenminister mit der türkisen Regierungsverantwortung, der Volksparteiverantwortung, scheue ich keine Sekunde. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Maurer.)

Ich komme nun zur Beantwortung der Fragen.

Es sind 93 Fragen, die uns von der Freiheitlichen Partei Österreichs um 10 Uhr Vor­mittag übermittelt worden sind. Ich danke den Beamtinnen und Beamten des Innen­ministeriums ausdrücklich für die zügige und umfängliche Beantwortung.

Zur Frage 1:

Wir haben in den letzten eineinhalb Jahren einen konsequenten und klaren Kurs gegen illegale Migration vertreten.

Einerseits hat das BMI einen Schwerpunkt auf Nulltoleranz bei straffälligen Asylwerbern und Schutzberechtigten gesetzt. Oberste Priorität sind ein schnellerer Verfahrens­ab­schluss und die Einleitung von Aberkennungsverfahren aufgrund von Straffälligkeit, ein­schließlich der Außerlandesbringung von Straffälligen.

Darüber hinaus haben wir Mitte 2020 die 72-Stunden-Schnellverfahren eingeführt, übri­gens eine Maßnahme, die ich in der Zeit des FPÖ-Innenministers Herbert Kickl vermisst habe und die wir jetzt dafür eingesetzt haben, dass Menschen, die in Österreich und auch innerhalb der Europäischen Union keine Bleibeberechtigung haben werden, ihren erstinstanzlichen Bescheid bereits innerhalb von 72 Stunden erhalten.

Wir haben eine Reihe von Maßnahmen gesetzt, um den Grenzschutz auf allen Ebenen zu verstärken. Österreichische Polizisten haben im März 2020 die griechische Grenz­polizei im Außengrenzschutz unterstützt. Wir haben mehrere bilaterale Polizeikontin­gente am Balkan eingesetzt, um die Grenzen besser zu sichern, und wir konnten unse­ren eigenen Grenzschutz durch innovative Projekte wie modernste Drohnentechnologie aufrüsten.

Zur Frage 2:

Österreich tritt selbstbewusst und mit klaren Positionen in der EU und in den euro­päischen Gremien auf – das ist jetzt die Detailbeantwortung der Frage der FPÖ, was wir auf internationaler Ebene tun –, wir konnten letztes Jahr mit Unterstützung von Horst Seehofer und Vertretern zahlreicher anderer europäischer Länder die Plattform gegen illegale Migration gründen. (Zwischenruf des Abg. Deimek.) Sie hat ihren Sitz in Wien und koordiniert operative Maßnahmen von europäischen Ländern gemeinsam mit den Westbalkanländern. Es gibt vier Themenschwerpunkte: Grenzschutz, Schlepperei­bekämp­fung, schnellere Verfahren und Rückführungen.

Im Zuge der Arbeit in der Plattform konnten wir gemeinsam mit einigen Ländern am Balkan bereits einen umfassenden Rückführungsplan erarbeiten. Unser Ziel ist es, Rückführungen bereits vor den Toren der Europäischen Union zu starten, wie von mir vorhin beschrieben, und Menschen ohne Bleibewahrscheinlichkeit, die zum Beispiel aus Pakistan kommen, direkt aus den Balkanländern in ihre Heimat zurückzubringen.

Darüber hinaus verfolge ich eine klare Politik der drei Sicherheitsnetze, die die gesamte Migrationsroute abdeckt.

Erstens, eine starke externe Migrationspolitik mit den drei Zielen: Schutz und Per­spektiven vor Ort ausbauen, illegale Migration verhindern und Rückführungen sicher­stellen. Dazu habe ich zahlreiche neue Projekte und Maßnahmen in Drittstaaten ge­startet, etwa zum Grenzschutz in Tunesien, damit Tunesien erkennt, dass wir als Österreich auf Augenhöhe mit ihm verhandeln, und Rückführungen nach Tunesien später leichter möglich sind. Rückführungen sind nämlich immer nur dann möglich – auch das ist ein rechtsstaatliches Gebot, auch das müsste der ehemalige Innenminister wissen –, wenn das Herkunftsland sogenannte Heimreisezertifikate ausstellt.

An der gemeinsamen EU-Außengrenze unterstützen wir unsere Partner wie Griechen­land, aber auch die Länder am Westbalkan, um illegale Einreisen zu verhindern.

Innerhalb der EU und Österreichs setze ich mich für eine effektive und nachhaltige Reform des gemeinsamen europäischen Asylsystems sowie von Schengen ein, um illegale Migration nach Europa zu verhindern, die Außengrenzen zu sichern und Se­kundärmigration innerhalb der EU zu verhindern. Unser Ziel als EU muss sein, rasch in die Gänge zu kommen und bei den Themen, bei denen wir uns einig sind, in die Umsetzung zu gelangen, denn es gibt drei konkrete Bereiche, wie von mir vorhin schon erwähnt, bei denen das meiner Ansicht nach schnell möglich sein sollte: konsequente Rückführungen, stärkerer Außengrenzschutz und raschere Asylverfahren.

Eine verpflichtende Verteilung innerhalb der Europäischen Union lehne ich jedoch klar ab. Wie von mir vorhin schon begründet: Österreich gehört zu den meistbelasteten Ländern in der Europäischen Union, wir sind auf Rang drei, 24 EU-Mitgliedstaaten bieten weniger Schutz als Österreich.

Zur Frage 3:

Die Vorschläge werden regelmäßig in allen politischen Gremien, insbesondere dem Innenministerrat, sowie auf allen Expertenebenen eingebracht.

Zur Frage 4:

Österreich kann bei der Erreichung seiner jeweiligen Ziele auf starke Netzwerke von Partnerstaaten zählen und darauf themenbezogen zurückgreifen. Besonders eng ist die Zusammenarbeit mit Staaten wie Dänemark, den Salzburg-Forum-Partnern sowie den jeweiligen aktuellen und künftigen Ratsvorsitzenden, zuletzt Deutschland und jetzt gerade Slowenien.

Zur Frage 5:

Es wurden gute Fortschritte betreffend Eurodac-Verordnung und Fehler! Linkreferenz ungültig.Screening-Verordnung erzielt. Darüber hinaus konnten Schwerpunkte, etwa zum verpflichtenden Grenzverfah­ren an den EU-Außengrenzen, gesetzt werden. Viele Mitgliedstaaten teilen auch meinen Fokus auf die externe Dimension als Schlüssel zu einer nachhaltigen Asyl- und Mig­rationspolitik, wie auch die aktuellen Schlussfolgerungen des Europäischen Rates betonen.

Zur Frage 6:

Ich stehe laufend in engem Austausch mit den zuständigen Mitgliedern der EU-Kom­mission – Ylva Johansson, EU-Vizepräsident der Kommission Schinas und Kommissar Várhelyi – in Verbindung, um auch da die österreichischen Positionen klarzulegen. In Kommissar Várhelyi und EU-Vizepräsident Schinas haben wir auch starke Partner für die österreichische Position gefunden.

Zur Frage 7:

Die Vorschläge der Kommission sind als Diskussionsgrundlage ein Schritt in die richtige Richtung, gehen mir in vielen Bereichen aber noch nicht weit genug. Positiv sind etwa der neue Visahebel und erstmals teilweise verpflichtende Asyl- und Rückkehrgrenz­verfahren. Teilweise wird im Paket der EU-Kommission auch noch auf überholte Kon­zepte wie verpflichtende Verteilung gesetzt, die aus unserer Sicht klar gescheitert sind und auch zu keiner zukünftigen Lösung führen können. Da eine nachhaltige Lösung der Asyl- und Migrationspolitik nur gemeinsam auf EU-Ebene möglich ist, werde ich weiter entschieden, aber auch konstruktiv an der Reform des Systems arbeiten.

Zur Frage 8:

Konkrete Beispiele für Verbesserungsbedarf sind: verpflichtende – aber flexible – Soli­darität der EU-Mitgliedsländer, um eben diese Sinnlosdiskussion der EU-Verteilung zu vermeiden; Ausbau des Anwendungsbereiches der verpflichtenden Grenzverfahren; konsequenter Umgang mit Straffälligen; verstärkte Maßnahmen zur echten Verhinde­rung von Sekundärmigration; rasche und effiziente Asylrückkehrverfahren in allen EU-Mitgliedstaaten; neue Partnerschaften mit Drittstaaten, um illegale Migration bereits in Herkunfts- und Transitregionen zu verhindern; Schutzkapazitäten in der Herkunftsregion stärken sowie Rückführungen sicherstellen.

Zu den Fragen 9 bis 11:

Wir sind in Zusammenarbeit mit dem Außenministerium auf bilateraler Ebene in Ge­spräche, Konsultationen sowie Verhandlungen zu Rückübernahmeabkommen oder alternativen Rückübernahmevereinbarungen mit Drittstaaten wie Afghanistan, Marokko, Iran, Indien, Mongolei, Kasachstan und ähnlichen Staaten involviert. Da es einem EU-Mitgliedstaat formell nicht erlaubt ist, bilaterale Verhandlungen aufzunehmen oder Rück­übernahmeabkommen abzuschließen, sobald die EU-Kommission über ein entsprechen­des Verhandlungsmandat verfügt, werden diverse Bemühungen angestellt, um die Rückkehrkooperationen mit Drittstaaten zu verbessern, jedoch ist auch da weiterhin die Europäische Kommission in die Pflicht zu nehmen, ihre Verhandlungs­macht eines rund 500-Millionen-Menschen-Wirtschaftsraums für funktionierende Rück­kehrzusammen­arbeit einzusetzen.

Zu den Fragen 12 und 13:

Die Steigerung der Rückkehrzahlen und die Verbesserung der Kooperation mit Her­kunftsstaaten gehören zu meinen erklärten Schwerpunkten auf europäischer Ebene. Ich habe mich deshalb auch insbesondere für die Anwendung des Visahebels im Visakodex eingesetzt. Dieser sieht höhere Hürden bei der Visaerteilung für Angehörige von Staaten vor, die im Bereich der Rückübernahme nicht ausreichend mit den EU-Mitgliedstaaten zusammenarbeiten. Der Europäischen Kommission steht mittlerweile ein breites Instru­mentarium von formellen Rückübernahmeabkommen bis hin zu alternativen Vereinba­run­gen zur Verfügung, und es werden in Ergänzung mit wichtigen Drittstaaten auch breite, umfassende sogenannte Migrationsdialoge durchgeführt.

Zu den Fragen 14 bis 16:

Es gibt weder auf europäischer noch auf nationaler Ebene eine Liste sicherer Dritt­staaten. Darüber hinaus setzt sich Österreich auf europäischer Ebene dafür ein, dass es in Zukunft eine Liste sicherer Drittstaaten gibt und dass das Konzept der sicheren Drittstaaten auf Basis einer Einzelfallprüfung für alle Asylwerber zur Anwendung gelangt.

Zu den Fragen 17 bis 20:

Die Kooperationsbereitschaft von Drittstaaten wird einer laufenden nationalen und euro­päischen Evaluierung unterzogen, mittels Verordnung wurde der sogenannte Visahebel als ein Rechtsinstrument zur Bewertung der Rückkehrkooperationen verankert. Ziel der Änderung ist es, Visapolitik als Hebel zur Verbesserung der Zusammenarbeit bei der Rück­übernahme einzusetzen und somit das Risiko der illegalen Migration einzu­dämmen. Seitdem erfolgt eine regelmäßige qualitative Bewertung der Kooperations­bereit­schaft eines Drittstaates bei der Rückübernahme durch die Europäische Kom­mission auf Basis verschiedener Kriterien. Durch dieses Vorgehen ist ein gesamt­euro­päisches Vorgehen gegenüber Drittstaaten, die nicht in ausreichender Form mit den EU-Mitgliedstaaten kooperieren, sichergestellt.

Zu den Fragen 21 bis 23:

Ja, die getroffene Arbeitsvereinbarung besteht. Aufgrund der Covid-19-Pandemie und der diesbezüglichen faktischen Einschränkungen ist die Klärung wesentlicher Details zur Umsetzung der Arbeitsvereinbarung noch ausständig.

Zu den Fragen 24 und 25:

14 317; ein Teil war zuvor am Balkan.

Zur Frage 26:

Bis Ende Juni: 10 518.

Zur Frage 27:

Aufgrund des Detaillierungsgrades der Frage und damit einer umfangreichen Antwort behalte ich mir vor, die Antwort schriftlich nachzureichen.

Zur Frage 28:

8 462 männlich, 2 056 weiblich.

Zur Frage 29:

1 170.

Zu den Fragen 30 bis 32:

Entsprechende Statistiken werden nicht geführt.

Zur Frage 33:

Entsprechende Statistiken werden nicht geführt. Es kann mitgeteilt werden, dass 1 760 Ver­fahren mangels Greifbarkeit, beispielsweise aufgrund der Sekundärmigration in Europa, in erster Instanz eingestellt worden sind – übrigens eine Vorgehensweise der Beant­wortung, die auch in deiner Amtszeit (in Richtung Abg. Kickl) üblich war. (Zwischenruf des Abg. Kickl.)

Zur Frage 34:

Bis 1. Juli 2021 gab es 148 Zurückschiebungen.

Zur Frage 35:

775 Fremde wurden im Rahmen der Einreisegrenzkontrollen zurückgewiesen.

Zu den Fragen 36 bis 38:

Ausreisen können in zwangsweiser und freiwilliger Form erfolgen, wobei insgesamt 4 347 Außerlandesbringungen erfolgt sind, davon 2 268 freiwillige und 2 079 zwangs­weise Ausreisen. Zwangsweise Ausreisen betreffen ausschließlich nicht aufent­halts­be­rechtigte Fremde. Freiwillige Ausreisen sind in jedem Verfahrensstadium mög­lich.

Zu den Fragen 39 und 40:

Ja, das Innenministerium unterstützt sowohl freiwillige Ausreisen als auch die freiwillige Rückkehr in Herkunftsländer. Freiwillige Ausreisen wurden seitens des BMI wie folgt finanziell unterstützt: 2020 1,092 Millionen Euro, 2021 284 000 Euro.

Zur Frage 41:

2 079.

Zur Frage 42:

405.

Zur Frage 43:

1 674 Abschiebungen. Aufgrund des Detaillierungsgrades der Frage und damit einer umfangreichen Antwort behalte ich mir vor, die Antwort schriftlich nachzureichen.

Zu den Fragen 44 und 45:

Wie auch schon mein Vorgänger Bundesminister außer Dienst Herbert Kickl in seiner Beantwortung der parlamentarischen Anfrage vom 9. Mai 2019 ausgeführt hat, werden entsprechende Statistiken nicht geführt.

Zu den Fragen 46 bis 50:

Es werden keine Statistiken dazu geführt. Fest steht, dass das BFA und das BMI nach dem Legalitätsprinzip zur strengen Einhaltung der Gesetze verpflichtet sind. Jegliches Handeln kann nur auf Basis der Gesetze erfolgen. Liegt eine rechtskräftige Rückkehr­entscheidung vor, hat die Behörde die Außerlandesbringung zu vollziehen.

Zu den Fragen 51 und 52:

Der Bereich Straffällige stellt einen Arbeitsschwerpunkt im BMI/BFA dar. So wurde eine Kontrollgruppe Straffällige implementiert, mit den Zielen, eine prioritäre Verfahrens­führung von Straffälligen sicherzustellen sowie eine rasche Finalisierung der Aberken­nungs­verfahren und Forcierung der Außerlandesbringung bei straffälligen Personen zu gewährleisten.

Zur Frage 53:

Österreich: 47 455; aufgeteilt auf Bundesländer: Burgenland: 990, Kärnten: 1 825, Nie­derösterreich: 5 688, Oberösterreich: 7 140, Salzburg: 3 129, Steiermark: 4 514, Tirol: 4 200, Vorarlberg: 2 358, Wien: 17 611.

Zur Frage 54:

Fremde: 38,8 Prozent, Inländer: 61,2 Prozent.

Zu den Fragen 55 und 56:

Anzahl der fremden Tatverdächtigen: 47 455; davon rechtmäßig aufhältig: 40 268, nicht rechtmäßig aufhältig beziehungsweise geduldet: 1 817, keinen Aufenthaltsstatus, weil Täter beziehungsweise Opfer zur Tatzeit im Ausland: 4 109, unbekannter Aufenthalts­status: 1 261.

Die detaillierten Kategorien werden schriftlich nachgereicht.

Zur Frage 57:

Österreich gesamt: 4 015; Burgenland: 74, Kärnten: 160, Niederösterreich: 485, Ober­öster­reich: 552, Salzburg: 221, Steiermark: 400, Tirol: 413, Vorarlberg: 163, Wien: 1 547.

Zur Frage 58:

Nach § 83 StGB: 540, nach § 127 StGB: 402, nach § 27 Abs. 1 StGB: 347, nach § 125 StGB: 246, nach § 107 StGB: 224, nach § 146 StGB: 206, nach § 27 Abs. 2: 196, nach § 129 StGB: 143, nach § 223 StGB: 93, nach § 224 StGB: 87, nach § 84 StGB: 72, nach § 105 StGB: 64, nach § 28a Abs. 1 SMG: 64, nach § 91 StGB: 61, nach § 107 StGB: 57, nach § 142 StGB: 51, nach § 178 StGB: 51, nach § 269 StGB: 51, nach § 114 FPG: 50, nach § 106 StGB: 49.

Zur Frage 59:

Gesamt: 4 015, Tatverdächtige unter zehn Jahren: 12, zehn bis unter 14 Jahre: 98, 14 bis unter 18 Jahre: 455, 18 bis unter 21 Jahre: 437, 21 bis unter 25 Jahre: 916, 25 bis unter 40 Jahre: 1 617, 40 und älter: 480.

Zu den Fragen 60 und 61:

Aufgrund des Detaillierungsgrades der Frage – und das ist schon erstaunlich – und da­mit einer umfangreichen Antwort behalte ich mir vor, die Antwort schriftlich nachzureichen.

Zur Frage 62:

2015: 9, 2016: 8, 2017: 32, 2018: 15, 2019: 13, 2020: 15, erstes Halbjahr 2021: 1.

Zur Frage 63:

2015: 8, 2016: 5, 2017: 31, 2018: 14, 2019: 10, 2020: 12, erstes Halbjahr 2021: 1.

Zur Frage 64:

2015: 94, 2016: 275, 2017: 216, 2018: 280, 2019: 234, 2020: 189, erstes Halbjahr 2021: 85.

Zur Frage 65:

Wie viele davon waren Asylwerber? – 2015: 76, 2016: 244, 2017: 189, 2018: 234, 2019: 165, 2020: 114, erstes Halbjahr 2021: 47.

Zur Frage 66:

2015: 752, 2016: 1 488, 2017: 1 501, 2018: 1 364, 2019: 1 163, 2020: 954, erstes Halbjahr 2021: 359.

Zur Frage 67:

2015: 587, 2016: 1 279, 2017: 1 234, 2018: 1 091, 2019: 749, 2020: 483, erstes Halbjahr 2021: 165.

Zu den Fragen 68 und 69:

Gerichtliche Verurteilung und die Verhängung von Haftstrafen in einem strafrechtlichen Verfahren ressortieren nicht zu meinem Zuständigkeitsbereich.

Zu den Fragen 70 und 71:

Auf der Homepage des Bundeskriminalamtes wird ein allgemeiner Überblick über die Kriminalitätsentwicklung gegeben, und die Schwerpunkte der Präsentation variieren jährlich. Die polizeiliche Kriminalstatistik ist gemäß dem Sicherheitspolizeigesetz Teil des Sicherheitsberichtes und enthält sowohl 2018 als auch 2020 die gleichen Daten. Der Sicherheitsbericht wird von der Bundesregierung jährlich dem National- und dem Bun­desrat erstattet.

Zur Frage 72:

Dreieinhalb Monate.

Zur Frage 73:

6 798.

Zu den Fragen 74 bis 76:

Diese Fragen fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich des BMI.

Zu den Fragen 77 und 78:

Ja.

Zur Frage 79:

Mit 1.1.2020 waren 1 097,35 Vollbeschäftigungsäquivalente, mit 1.6.2021 1 045,38 Voll­be­schäftigungsäquivalente im BFA eingesetzt.

Zur Frage 80:

11.

Zu den Fragen 81 und 82:

Ja, die Vorwürfe wurden seitens des BFA geprüft, darüber hinaus darf auf die in diesem Zusammenhang ergangenen Stellungnahmen des BFA verwiesen werden.

Zur Frage 83:

5 268.

Zur Frage 84:

5 545.

Zur Frage 85:

1 761.

Zur Frage 86:

1 181.

Zur Frage 87:

1 627.

Zur Frage 88:

615.

Zur Frage 89:

728.

Zur Frage 90:

346.

Zur Frage 91:

52.

Zur Frage 92:

1 292.

Gestatten Sie mir, bei der 93. Frage noch einmal meinen Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BMI und des Kabinetts zu erstatten, die diese umfangreiche Beant­wortung innerhalb von 4 Stunden zustande gebracht haben. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Die Erteilung von Staatsbürgerschaften fällt nicht in den Vollzugsbereich des Innen­minis­teriums. (Lang anhaltender Beifall bei der ÖVP.)

15.54

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Abgeordneter Amesbauer ist nun zu Wort ge­mel­det. – Bitte.