Anstieg ab.
2020 wurden wie der Anfragebeantwortung 5527/AB entnommen werden kann 5.867 illegal eingereiste Fremde registriert. Laut der Asylstatistik des Bundesministeriums für Inneres wurden im Jahr 2020 14.775 Asylanträge gestellt, heuer waren es bis Mai schon 8.357, um 83,7 Prozent mehr als im Vorjahr. Auf der zentralen Mittelmeer-Migrationsroute stieg die Zahl der Flüchtlinge um 157 Prozent an, wie „Die Presse“ am 17. Mai 2021 berichtete.
Der Anfragebeantwortung Kriminalität in Österreich 2020 (5110/AB) konnte entnommen werden, dass im Jahr 2020 in Österreich 109.161 fremde Tatverdächtige insgesamt ermittelt wurden. Davon waren 9.550 Asylwerber, 3.958 nicht rechtmäßig aufhältig bzw. geduldete Fremde, 7.987 Tatverdächtige ohne Aufenthaltsstatus und 13.097 nicht erwerbstätige, in Österreich nicht sozialversicherte Personen.
Vor diesem Hintergrund erschöpft sich die Tätigkeit der Regierung wieder einmal nur in Betroffenheitsfloskeln, es wird aber wieder nichts geschehen, um kriminellen Einwanderern endlich einen Riegel vorzuschieben. Daher müssen nach dem brutalen Tötungsdelikt an einem 13-jährigen Mädchen mutmaßlich durch zwei afghanische Asylwerber endlich alle Hebel in Bewegung gesetzt werden, damit so etwas nie wieder vorkommt. Die Österreicher haben ein Recht darauf.
Umzusetzen ist ein 10-Punkte-Plan zur Abwehr von Gewalttaten durch Asylwerber bzw. Asylberechtigte:
1. Aussetzen der Asylanträge auf österreichischem Boden
2. Maßnahmen zur De-Attraktivierung des „Asylstandorts“ Österreich, zum Beispiel durch die Wiedereinführung von Ausreisezentren
3. Ein klares Bekenntnis der gesamten Bundesregierung zu Abschiebungen auch nach Afghanistan und Syrien und eine Abschiebungsoffensive insbesondere in diese beiden Staaten
4. Sofortiger Abbruch des Asylverfahrens von straffälligen Asylwerbern bei jeder Form einer Straftat und sofortige Außerlandesbringung
5. Aberkennung des Asylstatus bzw. sonstiger Schutztitel bei jeder Form einer Straftat und sofortige Außerlandesbringung
6. Schwerpunktaktionen zur Überprüfung der Aktualität der Fluchtgründe von Asylberechtigten
7. Einführung der Sicherungshaft für gefährliche Asylwerber
8. Umsetzung von Rückführungszentren in Drittstaaten
9. Vorstoß Österreichs auf internationaler Ebene in Richtung eines Paradigmenwechsels in der Asyl- und Fremdenpolitik – keine Asylanträge mehr auf europäischem Boden, außer von Personen die aus unmittelbaren Nachbarländern stammen
10. Keine Staatsbürgerschaft für Asylberechtigte
Schon 2018/2019 wurde bereits unter Bundesminister Kickl in diese Richtung gearbeitet, um Adaptierungen und Verschärfungen im Asyl- und Fremdenrecht endlich umzusetzen, insbesondere was die leichtere Beendigung von Asylverfahren krimineller Asylwerber und die Asyl-Aberkennungsverfahren betrifft. In diesem Zusammenhang darf man auch nicht davor zurückschrecken, internationale Regelungen zu hinterfragen und anzugreifen. Seit Mitte 2019 ist man in diesen Fragen aber quasi am permanenten Rückzug.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
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