Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll117. Sitzung, 8. Juli 2021 / Seite 198

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die Unesco wert legt, auch ein kommunales Problem, denn die Stadtentwicklung sollte nicht eingeschränkt werden.

Zu Österreich: Graz hat ja ein Problem mit dem Schutz der Dachlandschaft. Es sind de facto Dachausbauten gar nicht mehr zulässig. Innsbruck strebt das Weltkulturerbe schon gar nicht erst an, und Paris hätte auf die wunderbare Glaspyramide im Louvre verzichten müssen. Paris hat intelligenterweise nur das Seineufer des Stadtflusses geschützt, aber nicht die gesamte Innenstadt. Daher meine ich abschließend, ein österreichisches Welt­erbegesetz sollte auch föderalistisch und subsidiär aufgebaut sein. Das heißt, die regionale, die lokale Ebene müssen ein gewichtiges Wort mitsprechen können. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

18.38


Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter Volker Reifenberger ist der nächste Red­ner. – Bitte.


18.38.49

Abgeordneter Ing. Mag. Volker Reifenberger (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Sehr geehrte Zuseher! Hohes Haus! Wir befür­wor­ten diesen Antrag inhaltlich und werden diesem daher auch unsere Zustimmung erteilen. Wir sehen ihn deshalb positiv, weil es aus unserer Sicht damit zu einer Entpolitisierung dieser Debatte kommt und die Diskussion auf eine fachliche Ebene gehoben wird, so wie wir das aus dem gewöhnlichen Denkmalschutz kennen, wo auf der einen Seite das Bundesdenkmalamt und auf der anderen Seite die Eigentümer beziehungsweise Ge­bietskörperschaften stehen.

Aus unserer Sicht ist es unumgänglich, auf das Bundesdenkmalamt mit seiner Expertise zurückzugreifen, auch im Bereich des Unesco-Welterbes. Das Einzige, was uns stört, ist die Frage, warum uns die Regierungsfraktionen wieder – unter Anführungszeichen – „nur“ eine Entschließung vorlegen. Warum legen Sie uns keinen fertigen Gesetzentwurf zur Abstimmung vor? Sie hätten längst die Möglichkeit gehabt, die eigene Staats­sekre­tärin zu fragen beziehungsweise die Legistik im Kulturministerium um einen solchen Entwurf zu bitten.

Es gibt eigentlich nur zwei Möglichkeiten: Entweder brauchen Sie quasi ein Druckmittel, einen parlamentarischen Mehrheitsbeschluss als Druckmittel gegenüber Ihren eigenen Parteifreunden, oder aber – und das wird es wohl sein – Sie zünden wieder einmal eine Blendgranate, um irreführend eine Aktivität darzustellen und von anderen Problemen entsprechend abzulenken. Dieses Spiel kennen wir aber inzwischen zur Genüge.

Erlauben Sie mir als Juristen und leidenschaftlichem Parlamentarier aber auch eine formelle Anmerkung zu diesem vorliegenden Entschließungsantrag: Die Regierung kann nicht für etwas „gesetzlich [...] Sorge [...] tragen“, wie das wortwörtlich in diesem Ent­schließungsantrag steht. In Österreich haben wir noch die Gewaltentrennung und für Gesetze sind immer noch die gesetzgebenden Körperschaften, also in diesem Fall das Parlament, zuständig. Die Regierung ist eben nicht das Parlament, auch wenn sich unsere derzeitige Regierung bei dieser Trennung in der Praxis etwas schwertut. Üb­licher­weise werden solche Anträge daher so formuliert, dass die Regierung aufgefordert wird, einen Gesetzentwurf vorzulegen. Vielleicht ist das aber, um Bundeskanzler Kurz zu zitieren, auch nur eine „juristische Spitzfindigkeit“. (Beifall bei der FPÖ.)

18.41


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Rudolf Taschner. – Bitte.


 


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