Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Ich frage die Fraktionen, ob wir gleich zu den Abstimmungen kommen können. – Gut, dann gehe ich auch so vor.
Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 12: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung eines Fonds für eine Überbrückungsfinanzierung für selbständige Künstlerinnen und Künstler geändert wird, samt Titel und Eingang in 956 der Beilagen. (Abg. Hörl: ... Sozis ...! Keine Sozis mehr da!)
Ich ersuche jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf ihre Zustimmung erteilen, um ein entsprechendes Zeichen. – Der Gesetzentwurf ist einstimmig angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung einstimmig angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 13, die dem Ausschussbericht 957 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend „Welterbe im Denkmalschutzgesetz“.
Wer dieser Entschließung zustimmt, den bitte ich um ein Zeichen. – Auch das ist einstimmig so angenommen. (196/E)
Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (940 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Luftfahrtgesetz geändert wird (994 d.B.)
15. Punkt
Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (942 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Flughafenentgeltegesetz geändert wird (995 d.B.)
Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir nun zu den Tagesordnungspunkten 14 und 15, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Ich begrüße die Frau Bundesministerin und den Herrn Staatssekretär im Hohen Haus und erteile als erstem Redner Herrn Abgeordneten Gerhard Deimek das Wort. – Bitte.
Abgeordneter Dipl.-Ing. Gerhard Deimek (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Herr Staatssekretär! Die zwei Gesetzentwürfe, die wir heute beschließen, sind zwar „kleine“ – unter Anführungszeichen –, aber auch feine Gesetze.
Zum ersten, dem Bundesgesetz, mit dem das Luftfahrtgesetz geändert wird: Ja, es gibt ein paar Änderungen rund um die Bestimmungen mit der Zuverlässigkeitsprüfung, vor allem wichtig ist auch die Schaffung einer neuen Bestimmung zur Einführung eines Zentralen Luftfahrthindernisregisters. Das ist nämlich immer wieder das Spannende: Wo sind wirklich welche Hindernisse?, Wo kann man sozusagen mit dem freien Flug
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