Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll117. Sitzung, 8. Juli 2021 / Seite 202

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entsprechend arbeiten?, und dieses Register ist insofern wichtig, als die Nutzung wirklich dezentral bei den Nutzern beziehungsweise Bürgern ankommt, auch, wenn es, wie in diesem Fall, über den Behördenweg ist. Was auch noch wichtig ist, ist das rückwirkende Inkrafttreten des Rahmenvertrags mit dem Aero-Club.

Zu diesem und auch zum zweiten Gesetzentwurf sind zwei grundsätzliche Bemerkungen zu machen: Es sind teilweise Umsetzungen von EU-Verordnungen, und spannend war vor allem die Einbindung: Wie wird der Zivilluftfahrtbeirat, wie wird der Aero-Club eingebunden, und wie werden wir als Parlamentarier eingebunden? Die Begutachtung war sehr kurz, der Staatssekretär hat das aber insofern ausgeglichen, als er das Ganze mit seiner Mitarbeiterin direkt in Gesprächen mit den Fraktionen gelöst hat. – So weit okay, perfekt.

Beim zweiten Gesetz, dem Flughafenentgeltegesetz, gibt es ein paar Dinge, die weder mit dem Aero-Club beziehungsweise unserem Vertreter noch mit den Einwendungen des Kollegen Hafenecker abgestimmt wurden. Diese wären uns wichtig gewesen, wir sagen daher bei dieser Novelle Nein. Eine Korrektur in den kommenden Jahren kann ja jederzeit durchgeführt werden. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

18.53


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Astrid Rössler. – Bitte.


18.53.40

Abgeordnete Dr. Astrid Rössler (Grüne): Frau Präsidentin! Sehr geschätzte Frau Bundesministerin! Sehr geschätzter Herr Staatssekretär! Die gegenständliche Novelle zum Luftfahrtgesetz enthält, wie schon ausgeführt wurde, eine Reihe von technischen Anpassungen, Umsetzung von Unionsrecht, aber doch auch einige sehr interessante und wichtige inhaltliche Änderungen, auf die ich hier kurz eingehen möchte.

Es geht einerseits um die Luftfahrthindernisse. Da wird ein Register eingerichtet, das auch entsprechend zugänglich ist. Im Bereich der Sicherheitszone gibt es aber eine wichtige Änderung: Viele wissen, rund um Flughäfen sind die Sicherheitszonen doch recht beachtlich und auch unterschiedlich nahe an Siedlungsgebieten, und da ist eine wichtige Änderung, dass Fotovoltaikanlagen und Solaranlagen, die bisher genehmi­gungs­pflichtig waren oder bezüglich derer auch gewisse Unklarheiten bestanden haben, jetzt bis 100 Quadratmeter Größe bewilligungsfrei gestellt worden sind, das heißt, es braucht künftig keine Bewilligung nach dem Luftfahrtgesetz mehr – wieder ein Teil, um zu erreichen, dass wir beim Ausbau der erneuerbaren Energien nicht durch zusätzliche Genehmigungsverfahren gebremst werden können.

Der zweite, wichtige Teil betrifft auch Anrainerrechte und die Kommunikation mit An­rainern. Es gibt oft Streitfälle über mögliche Lärmbelastungen, jetzt wird mit diesem Gesetz festgeschrieben, dass alle Flughäfen zumindest ein Mindestmaß an Lärmmes­sungen durchführen lassen – das ist ein Auftrag an die Halter der Flughäfen – und diese Messungen auch entsprechend veröffentlichen müssen. Eine ganze Reihe von Flug­häfen in Österreich hat das schon, aber damit ist festgeschrieben, dass es für alle Flughäfen verpflichtend ist; es dient einfach auch der Offenlegung und Klarlegung. Aus meiner Sicht ist auch die Veröffentlichung von Flugspuren ein Schritt, der noch kommen wird und ebenfalls der Klarheit dient.

Der dritte Teil, den ich aus Sicht der möglichen Anrainerbelästigungen oder Betroffe­nen­belästigungen auch für sehr beachtlich und wichtig halte, sind die zivilen Luftfahrt­veranstaltungen. Bisher waren diese Veranstaltungen nur aus dem Fokus der öffent­lichen Sicherheit oder der Luftfahrtsicherheit genehmigungspflichtig, jetzt ist mitaufge­nommen, dass eine Bewilligung auch explizit versagt werden kann, wenn damit eine unverhältnismäßige Lärmbelastung für die betroffene Bevölkerung verbunden ist. Es gibt


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