Jahr 2021 war nur bei circa 30 Prozent des Vorkrisenniveaus, also das sind dramatische Einbrüche. Die wirtschaftliche Leistung wurde halbiert. Man sieht da schon, welche Auswirkungen die Coronapandemie insgesamt auf die Luftfahrt – auf die Flughäfen, auf die Airlines – gehabt hat. Erfreulich dabei ist, dass die Kurzarbeit sehr stark gegriffen hat. Alle Unternehmen im Luftfahrtbereich konnten über 95 Prozent der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufgrund der Kurzarbeitsregelungen halten, also das ist das Positive dabei.
Heute geht es um zwei Luftfahrtgesetze, die auf den ersten Blick – das wurde am Anfang gesagt – vielleicht nicht so spannend klingen, aber auf den zweiten Blick nicht ganz so unwichtig sind. Das ist zum einen das Flughafenentgeltegesetz. Das Flughafenentgeltegesetz ist für die Finanzierung der Flughäfen in Österreich ganz, ganz wichtig. Es ist auf der einen Seite natürlich für das Drehkreuz Wien-Schwechat, aber auf der anderen Seite auch für die Regionalflughäfen ganz entscheidend.
Vielleicht nur ganz kurz zur Erklärung, worum es dabei geht: Es wären die Einnahmen, also die Flughafenentgelte, aufgrund der Krise – nämlich dann, wenn die Passagierzahlen vom Covid-Niveau wieder steigen – nach unten gegangen, nämlich um 45 Prozent nach unten gegangen, was dazu geführt hätte, dass die Flughäfen erstens keine Planungssicherheit mehr gehabt hätten und zweitens überhaupt ein Riesenfinanzierungsloch vorgefunden hätten. Mit dieser Änderung der Formel, die Sie heute mit der Gesetzesänderung beschließen, kann dieser Rückgang um 45 Prozent eingedämmt werden.
Das ist gut für die Planbarkeit, das ist gut für die Arbeitsplätze, weil natürlich diese Regionalflughäfen auch für die regionale Wirtschaft ganz entscheidend sind. Es gibt eine Studie von Prof. Helmenstein, die besagt, dass die Direktinvestitionen aus dem Ausland für Regionen ganz stark von dem Vorhandensein eines regionalen Flughafens abhängen. Man sieht da also schon, was für eine Bedeutung diese regionalen Flughäfen für die wirtschaftliche Entwicklung einer Region in Österreich haben. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Beim Luftfahrtgesetz – das wurde bereits erwähnt – geht es hauptsächlich natürlich auch um Anpassungen an europäisches Recht. Es geht um das Drohnenregulativ. Im Drohnenbereich wurde das Drohnenregulativ der EU angewandt. Das bedeutet, dass dieses Drohnenregulativ auch auf Sicherheitskräfte, auf Einsatzorganisationen angewendet werden kann. Ich glaube, auch das ist ein wichtiger Punkt.
Lärmschutzmaßnahmen und ein paar andere Anpassungen wurden bereits erwähnt. Mir ist auch ganz wichtig – sozusagen als Ergänzung zum gestrigen Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz –, dass diese administrativen Erleichterungen für Solar- und PV-Anlagen, dass es keine Genehmigung mehr nach dem Luftfahrtgesetz braucht, auch hier Niederschlag gefunden haben. Ich glaube, das ist ein sehr guter Tag, was die Erleichterungen für solche Anlagen, für Erneuerbare-Energie-Anlagen betrifft.
Ich darf noch ganz kurz auf die Anmerkungen des Abgeordneten Stöger eingehen. Zwei Punkte: Der eine betraf die Entschädigungsfrage. Das ist sehr wichtig; mit diesem LFG heute haben wir auch die Rechte der Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte gestärkt. Ich glaube, dass das genau in diesem Sinne ist und das Problem doch etwas entschärft, das Sie angesprochen haben, weil diese Agentur jetzt auch wirklich Parteistellung in solchen Verfahren hat. Natürlich haben wir in der Krise, als dieses Problem mit den Rückzahlungen aufgekommen ist, sofort auf die Austrian Airlines, aber auch auf alle anderen Unternehmen im Luftfahrtbereich dahin gehend eingewirkt, dass diese Rückzahlungen schneller erfolgen. Das hat, glaube ich, schlussendlich auch zum Erfolg geführt. Wir sind betreffend Rückzahlungen durch die Airlines im europäischen Schnitt jetzt auf einem sehr gutem Weg.
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