Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll117. Sitzung, 8. Juli 2021 / Seite 206

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Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (940 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Luftfahrtgesetz geändert wird (994 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der dem eingangs bezeichneten Ausschussbericht angeschlossene Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:

Die Regierungsvorlage: Bundesgesetz, mit dem das Luftfahrtgesetz geändert wird (940 d.B.) wird wie folgt geändert:

Nach Z 40 wird folgende Z 40a eingefügt:

"40a. Nach § 10a wird folgender § 10b eingefügt:

"§10b. Erteilte Bewilligungen dürfen vor Eintritt der Rechtskraft des Bewilligungs­beschei­des ausgeübt werden, wenn dessen Auflagen bei der Ausübung der erteilten Bewilligung eingehalten werden. Dieses Recht endet mit der Erlassung des Erkenntnisses über die Beschwerde gegen den Bewilligungsbescheid, spätestens jedoch drei Jahre nach der Zustellung des Bewilligungsbescheides an den Beschwerdeführer.""

Begründung

Nach der derzeitigen Rechtslage führt eine Beschwerde gegen eine überschießende Auflage oder die zu kurze Dauer einer erteilten Bewilligung gem. § 13 Abs. 1 VwGVG dazu, dass die erteilte Bewilligung wegen der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde solange nicht ausgeübt werden darf, bis das Bundesverwaltungsgericht über die einge­brachte Beschwerde entschieden hat. Da das BVwG wegen der zahlreichen Asylfälle sehr überlastet ist, bedeutet dies erfahrungsgemäß eine Wartefrist von etwa einem Jahr. Obwohl die ACG bei Beschwerden gegen offensichtliche Rechtswidrigkeiten in den angefochtenen Bescheiden diese durch eine rasche stattgebende Beschwerdevorent­scheidung sanieren könnte, nutzt sie diese Reparaturmöglichkeit generell nicht, sondern legt die Beschwerden immer ohne Stellungnahme dem BVwG vor und hofft darauf, dass die lange Wartezeit bis zur Entscheidung durch das BVwG zu einer Zurücknahme der Beschwerden führt. Dies war in den vergangenen Jahren leider auch mehrmals der Fall.

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht somit auch in Verhandlung.

Zu Wort gelangt nun Herr Staatssekretär Dr. Magnus Brunner. – Bitte, Herr Staats­sekre­tär.


19.07.20

Staatssekretär im Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Herr Präsident! Frau Bun­desministerin! Werte Damen und Herren Abgeordnete! Die Luftfahrt – wir haben das gehört – war zuerst von der Krise betroffen, war am stärksten betroffen und wird wohl auch noch am längsten von der Krise betroffen sein.

Wir hatten – nur um ein paar Zahlen zu nennen – im Jahr 2020 einen Passagierrückgang von über 70 Prozent. Das Passagieraufkommen, also die Verkehrsbewegungen, im


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