Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll117. Sitzung, 8. Juli 2021 / Seite 211

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diesem Raum, und die Region, aus der ich komme, dockt ja unmittelbar auch an diesen Autoclusterbereich an. Der Flughafen ist hier ein entscheidender Mobilitätsstandort und eine Mobilitätsdrehscheibe.

Mit diesem Entgeltegesetz gelingt diesbezüglich eine Absicherung, aber – das ist der zweite Aspekt, den ich hervorheben möchte – ab nun gilt auch: je leiser, desto günstiger und je lauter, desto teurer. Das ist eine wichtige und nachhaltige Entwicklung für die Anrainerinnen und Anrainer der betroffenen Gebiete. Es liegt nun an den Flughäfen, verpflichtende Lärmmessungen durchzuführen und diese Ergebnisse dann in die Entgeltgestaltung miteinzubeziehen.

In diesem Sinne freue ich mich, wenn wir heute diese beiden rechtlichen Materien mit breiter Mehrheit beschließen, die auch auf das gesamte Drohnengebiet Einfluss nehmen – das ist eine völlig neue Entwicklung.

Wir alle hoffen, dass auch diese Sparte der Mobilität wieder Aufschwung nimmt und das Gesamtkonzert der Mobilität mit Bahn, Bus, Auto und so weiter entsprechend abrunden wird. In diesem Sinne freue ich mich auf eine breite Zustimmung. – Vielen Dank. (Beifall bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen.)

19.24


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Irene Neumann-Hartberger. – Bitte, Frau Abgeordnete.


19.24.33

Abgeordnete Irene Neumann-Hartberger (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzter Herr Staatssekretär! Wir haben viel gehört, ich möchte nur noch kurz auf das Flughafen­ent­geltegesetz eingehen. Wir beschließen heute eine Änderung – und das nicht aus Jux und Tollerei, sondern weil es ein EuGH-Urteil notwendig macht. Bisher hat die Umset­zung der EU-Richtlinie ja sehr gut funktioniert, und die Neuregelung ist ja zuletzt nicht nur deshalb notwendig, weil die Covid-19-Pandemie eine Sonderbestimmung verlangt.

Der Passagierrückgang – wir haben es gehört – hat negative Auswirkungen, und die Anwendung des bisherigen Formelmodells würde eine massive Senkung der Flughafen­entgelte, nämlich um bis zu 40 Prozent, auslösen – und das ist natürlich untragbar. Die Zahl der Flugbewegungen und die Passagierzahlen steigen aktuell wieder an, allerdings wird ein Vorkrisenniveau laut Prognosen der Eurocontrol nicht vor 2024 erreicht sein.

Die Punkte, die in der künftigen Berechnung verstärkte Berücksichtigung finden, wurden auch dargestellt. Es ist zum einen die Fluglärmproblematik, es ist das Standortinteresse und es ist ein Diskriminierungsverbot. Die herangezogenen Kriterien sollen natürlich eine positive Standortentwicklung und viele Umwelt- und Lärmschutzparameter im Blick haben, müssen allerdings geeignet, objektiv und transparent sein. Im Hinblick auf die Reduktion des Fluglärms wird es spätestens ab 1.1.2024 verpflichtende Lärmgebühren­modelle auf allen österreichischen Flughäfen geben. Derzeit gibt es diese ja nur in Wien und Innsbruck.

Abschließend ist natürlich zu sagen, dass die Luftfahrt eine enorme Bedeutung für die österreichische Volkswirtschaft, sprich für die Bruttowertschöpfung unseres Landes, für die Beschäftigung und den Tourismus sowie auch für die regionale Entwicklung hat. Deshalb ist der heutige Beschluss eine Notwendigkeit der Stunde. – Vielen Dank. (Beifall bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen.)

19.26


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Abgeordneter Franz Hörl. – Bitte, Herr Abgeordneter.


 


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