Einkommen stetig mehr Lohnsteuer an das Finanzamt. Wenn die Löhne bzw. Pensionen um die jährliche Inflationsabgeltung steigen, rücken zudem immer mehr Steuerpflichtige in höhere Tarifstufen vor. Die Steuerpflichtigen müssen also auf ihr Einkommen höhere Steuern zahlen, obwohl diese real gar nicht gestiegen sind.
Die Abschaffung der „Kalten Progression“ wird von vielen Seiten verlangt. Entsprechende Forderungen gibt es beispielsweise von der FPÖ, den anderen Oppositionsparteien, vom Gewerkschaftsbund und der Industriellenvereinigung.
Mit der geplanten Steuerreform von ÖVP und Grünen soll es ab 1.7.2022 zwar zu einer Lohn- bzw. Einkommensteuersenkung kommen – geplant ist eine Senkung der zweiten und dritten Tarifstufe der Lohn- bzw. Einkommensteuer. Die Abschaffung der „Kalten Progression“ ist aber von der geplanten Steuerreform nicht umfasst.
Nach Berechnungen der Agenda Austria werden Niedrigverdiener aufgrund der „Kalten Progression“ von dieser Entlastung kaum bis gar nicht profitieren.
„Es kann erst dann von einer wirklichen Steuerreform gesprochen werden, wenn die kalte Progression abgeschafft wurde. Erst danach würde eine Tarifreform eine nachhaltige Entlastung für die Steuerzahler bedeuten“, so Agenda-Austria-Ökonom Denes Kucsera.
Im aktuellen Regierungsprogramm 2020-2024 von ÖVP und Grünen wurde unter „Steuerstrukturreform – das Steuersystem vereinfachen“ unter anderem folgender Punkt vereinbart:
„Kalte Progression: Prüfung einer adäquaten Anpassung der Grenzbeträge für die Progressionsstufen auf Basis der Inflation der Vorjahre unter Berücksichtigung der Verteilungseffekte“.
Angesichts der aktuellen Rekordinflation von 3,2% im August und September 2021 – der höchste Wert seit Dezember 2011 – frisst die „Kalte Progression“ die Masse der geplanten Steuerentlastung wieder weg. Dies hat auch das WIFO am 8.10.2021 bestätigt, wonach „[…] die aktuelle Steuersenkung nur eine Abgeltung von vergangener kalter Progression ist.“
Selbst Sebastian Kurz hat am 3.10.2021 – als er noch Bundeskanzler war – im ZIB2-Interview versprochen, dass die „Kalte Progression“ am Ende dieser Legislaturperiode abgeschafft werden wird.
Da die Abschaffung der „Kalten Progression“ nicht Teil der geplanten ÖVP-Grünen Steuerreform ist, stellen die unterfertigen Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Finanzen werden ersucht, eine Regierungsvorlage vorzulegen, die die „Kalte Progression“ wirksam bekämpft bzw. abschafft sowie sicherstellt, dass Lohn- bzw. Pensionserhöhungen künftig zu einem tatsächlichen Steigen der Kaufkraft führen.“
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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, er ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Schwarz. – Bitte.
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