Ich wollte eigentlich nicht darauf zu sprechen kommen, aber Folgendes verwundert mich doch sehr: Der Vorwurf der Inseratenkorruption steht ja im Raum, auch das BMF soll involviert sein, und was sieht man (den Ausdruck eines Zeitungsartikels in die Höhe haltend), wenn man die Zeitungen durchblättert beziehungsweise auf Homepages surft? – Der Finanzminister bewirbt eine Steuerreform, die zizerlweise ab dem 1.7.2022 in Kraft tritt und deren Vollausbauphase 2025 erreicht werden soll. Wir alle wissen nicht, ob die angekündigten Schritte letzten Endes auch in Gesetzesform gegossen werden. Wer weiß, wie lange diese Bundesregierung ab jetzt noch hält? Der Finanzminister hält es für notwendig, etwas zu bewerben, was in neun Monaten in Kraft tritt und von dem das meiste vielleicht nie in Kraft treten wird. (Abg. Lausch: Unfassbar!) Ich frage mich – diese Frage wirft auch „Der Standard“ auf –, ob das eine Information oder eine Vermarktung ist. Eine Vermarktung ist natürlich unzulässig. Was ist, glauben Sie, aber das Erste, das man sieht, wenn man auf den im Inserat angegebenen Link klickt? – Es ist das Wichtigste dieser Steuerreform: ein Foto unseres Finanzministers. (Heiterkeit bei der FPÖ.) Probieren Sie das einmal aus! (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Deimek: ... Gefängnis!)
Mich würden die Kosten dafür interessieren. Das wären eigentlich Kosten, die man einsparen könnte. Es wäre Geld, das man wirklich den Geringverdienern, den Kleinpensionisten geben könnte, damit diese sorgenfrei überwintern können. (Zwischenruf der Abg. Rössler.) Vielleicht noch ein Wort dazu, weil hier steht: „Die größte Entlastung in der 2. Republik!“, und „Der Standard“ fragt: „Information oder Vermarktung?“ – Ich würde eher sagen: Das ist weder Information noch Vermarktung, sondern das ist eine Desinformation. (Beifall bei der FPÖ.)
Es ist die größte Mogelpackung in der Zweiten Republik. Wir wissen, dass es laut den Präsentationsfolien des Finanzministers 2025 – in der Vollausbauphase der Steuerreform – 7,8 Milliarden Euro Entlastung pro Jahr geben soll. Herr Finanzminister, ich darf Sie daran erinnern, dass die damalige blau-schwarze Bundesregierung am 1. Mai 2019 einen Ministerratsvortrag beschlossen hat, unterschrieben vom Altkanzler und sonstigen Personen, und diese Steuerreform sah eine Entlastung von 8,3 Milliarden Euro jährlich vor; das war um eine halbe Milliarde mehr pro Jahr. Ich weiß, warum in den Präsentationsfolien des BMF jene Steuerreform, die Finanzminister Löger und ich 2019 ausverhandelt haben, fehlt: weil Sie genau wissen, dass Ihre nicht die größte Steuerreform, sondern die größte Mogelpackung aller Zeiten ist. – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Deimek: Unverschämt!)
11.03
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
des Abgeordneten MMag. DDr. Hubert Fuchs
und weiterer Abgeordneter
betreffend Abschaffung der Kalten Progression
eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 2, Bericht des Budgetausschusses über den Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 2020 (III-321/1062 d.B.) in der 125. Sitzung des Nationalrates, am 13.10.2021
Die „Kalte Progression“ und deren finanziellen Folgen für die Steuerpflichtigen wird seit Jahren immer wieder diskutiert.
Die „Kalte Progression“ ist eine Steuermehrbelastung, die entsteht, wenn nur die Einkommenshöhe, nicht aber die Tarifstufen bzw. die Einkommensteuersätze an die Inflation angepasst werden. Insbesondere Arbeitnehmer und Pensionisten zahlen mit steigendem
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