Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll125. Sitzung, 13. Oktober 2021 / Seite 28

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Daher darf ich folgenden Antrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten MMag. DDr. Hubert Fuchs, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Ab­schaffung der Kalten Progression“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Finanzen werden er­sucht, eine Regierungsvorlage vorzulegen, die die ‚Kalte Progression‘ wirksam bekämpft bzw. abschafft sowie sicherstellt, dass Lohn- bzw. Pensionserhöhungen künftig zu ei­nem tatsächlichen Steigen der Kaufkraft führen.“

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(Beifall bei der FPÖ.)

Wie schon gesagt, von der Bruttoabgabenentlastung muss man die zukünftigen Be­lastungen selbstverständlich abziehen. Wenn man Frau Bundesminister Gewessler bei der Präsentation der Steuerreform genau zugehört hat, dann weiß man ganz genau, welche Belastungen noch auf uns zukommen werden: neben der Mineralölsteuerer­höhung, also der CO2-Strafsteuer, die Ökologisierung – ein schönes Wort für Abschaf­fung – des Pendlerpauschales, die Ökologisierung – also auch Abschaffung – des Dienstwagenprivilegs, die Abschaffung des Dieselprivilegs und weitere Maßnahmen ge­gen den Tanktourismus.

Wir dürfen aber den ersten Teil der ökoasozialen Steuerreform mit einer massiven Er­höhung der Normverbrauchsabgabe um 510 Millionen Euro – um 510 Millionen Euro! – bis 2025 nicht vergessen, das war ja der erste Vorgeschmack der zukünftigen Öko­strafsteuern. Diese NoVA-Erhöhung – wir haben es schon oft hier besprochen – betrifft insbesondere Kraftfahrzeuge, die von Kleingewerbetreibenden und von Familien ange­schafft werden. Diese Kleingewerbetreibenden und Familien waren und sind die ersten Opfer dieser ökoasozialen Steuerreform, und alle Autofahrer, insbesondere die Pendler, aber auch die Kleinunternehmer werden die nächsten Opfer dieser ökoasozialen Steuer­reform sein.

Es steht uns aber auch eine massive Erhöhung der Energiepreise, der Wiener Kommu­nalabgaben und der ORF-Gebühr bevor. Auch das muss man letzten Endes von der Bruttoabgabenentlastung abziehen, denn den Steuerpflichtigen interessiert nicht, an wen er die Steuern zahlt, sondern was letzten Endes im Geldbörserl übrig bleibt, und da schaut es in nächster Zeit ziemlich schlecht aus. (Beifall bei der FPÖ.)

Bedauerlicherweise werden sich viele Familien mit geringem Einkommen diesen Winter das Heizen nicht mehr leisten können, und weder die Bundesregierung noch die Stadt Wien helfen diesen Familien – ein Trauerspiel. (Beifall bei der FPÖ.)

Wenn das schon eine solch tolle Steuerreform ist, dann frage ich mich, warum die ersten Entlastungsschritte erst am 1.7.2022, also in neun Monaten, in Kraft treten und nicht bereits am 1.1.2022, denn damit würden Sie den Leuten helfen, aber nicht mit einer Steuerentlastung nach dem Winter.

Im Übrigen ist ein unterjähriges Inkrafttreten für die Lohnverrechner und Steuerberater, aber auch für die Finanzverwaltung, um die es ja auch geht, ein administrativer und bürokratischer Super-GAU. Jeder vernünftig denkende Legist lässt eine Steuerreform, insbesondere eine Tarifreform, zum 1.1. eines Jahres in Kraft treten, aber nie unterjährig. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Loacker: Das kann der Finanzminister ja nicht wissen!)

 


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