der kalten Progression verloren. Das heißt, die sind weg. Jetzt werden über die nächsten drei Jahre zwar 1 100 Euro zurückbezahlt, daneben geht aber die kalte Progression lustig weiter, weil sie ja nicht abgeschafft worden ist. Dass Sie sich hierherstellen, ohne zu sagen, dass die kalte Progression eine unglaubliche Auswirkung auf die Einkommen der Menschen in Österreich hat, finde ich fast schon skandalös.
Jetzt komme ich wieder auf das zurück, was mich wirklich wütend macht: Es war ja eigentlich ausgemacht, dass das passiert. Es ist aber nicht passiert. Warum ist es nicht passiert? – Weil ein türkiser Zirkel beschlossen hat, an die Macht zu wollen, und es nicht dazugepasst hat.
Wenn Sie das immer noch nicht glauben, meine Damen und Herren, die Sie hier zusehen, machen Sie sich bitte selbst ein Bild: Lesen Sie sich diese 104 Seiten durch und ziehen Sie Ihre eigenen Schlüsse! Das Ergebnis jedenfalls ist, dass die kalte Progression auch vier Jahre später nicht abgeschafft ist und es noch immer keinen Rechtsanspruch auf Gratiskinderbetreuung am Nachmittag gibt.
Ich bringe deswegen folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Kalte Progression JETZT abschaffen!“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend eine Regierungsvorlage vorzulegen, die die Kalte Progression abschafft, indem die Steuer-Tarifstufen des § 33 Abs. 1 EStG 1988 an die Inflation gekoppelt werden.“
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Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)
11.52
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Kalte Progression JETZT abschaffen!
eingebracht im Zuge der Debatte in der 125. Sitzung des Nationalrats über Bundesrechnungsabschluss 2020 – TOP 2
Die versteckte Steuererhöhung
Die Kalte Progression, also die versteckte jährliche Steuererhöhung, entsteht, weil die Einkommen zwar Jahr für Jahr steigen, die Steuerstufen aber nicht an die Inflation angepasst werden. Somit erhöhen sich der Durchschnittssteuersatz und die Steuerschuld stärker als die Inflation. Die Kalte Progression betrifft also alle Lohnsteuerpflichtigen und, entgegen der gängigen Auffassung, nicht nur jene, die aufgrund der Inflationsabgeltung in die nächst höhere Steuerstufe rutschen. Wenn der Bruttolohn steigt, steigt auch der Durchschnittssteuersatz – jener Anteil des Einkommens, der an den Finanzminister geht,
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