Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll125. Sitzung, 13. Oktober 2021 / Seite 52

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zur Verfügung, die zu unterstützen waren. Das Nettoergebnis wies im Jahr 2020 ein Minus von 23,6 Milliarden Euro auf, das war ein hoher negativer Wert, allerdings gab es 2019 einen Überschuss, ein Plus von rund 0,8 Milliarden Euro.

Der Nettofinanzierungssaldo lag bei minus 22,5 Milliarden Euro, und für 93 Prozent da­von waren Covid-19-Maßnahmen verantwortlich. Das ohnehin schon negative Nettover­mögen hat sich um 25 Milliarden Euro auf minus 175,4 Milliarden Euro erhöht. Der Stand der bereinigten Finanzschulden des Bundes belief sich im Jahr 2020 auf 238 Milliarden Euro und war damit um 29,2 Milliarden Euro höher als 2019. Damit war der Anstieg in­nerhalb eines Jahres – ein Plus von 14 Prozent – so hoch wie der in den vorangegan­genen acht Jahren zusammengenommen. Gesamtstaatlich hat Österreich im Jahr 2020 ein Defizit von 8,9 Prozent des BIP erzielt, der Schuldenstand stieg durch diese Maß­nahmen auf 83,9 Prozent des BIP an. Mittlerweile liegt der öffentliche Schuldenstand noch höher, Mitte des Jahres bei lag er bei rund 86,2 Prozent.

Der Rechnungshof hat den Covid-19-Krisenbewältigungsfonds geprüft. Dabei ging es um dessen rechtliche Einordnung in den Bundeshaushalt, um die Zahlungsflüsse. 8,5 Milliarden Euro wurden davon ausbezahlt, die Hälfte davon ging an die Covid-19-Finanzierungsagentur des Bundes, an die Cofag. Ich habe bereits im Budgetausschuss gesagt, dass der Rechnungshof, der die Cofag prüfen kann, eine Gebarungsüberprüfung vornimmt, die schon im Laufen ist.

Die über den Covid-19-Krisenbewältigungsfonds vergebenen Mittel konnten nachver­folgt werden. Gleichzeitig ist es so, dass auch zusätzliche Mittel aus den einzelnen Res­sortbudgets verausgabt wurden, die aber nicht, wie es sich der Rechnungshof ge­wünscht hätte, verpflichtend gekennzeichnet waren.

Wir haben bereits im Juni festgestellt, dass es für die Zukunft wichtig ist, dass man ent­lang der Entwicklung der Coronapandemie, postpandemisch und auch der wirtschaftli­chen und konjunkturellen Entwicklung entsprechend, wieder nachhaltig agiert. Wir brau­chen eine haushaltspolitische Strategie, die nachhaltig wirksam ist. Dazu gehört natür­lich auch – das hat der Rechnungshof in den vergangenen Jahren schon gesagt, und wir haben auch einzelne Prüfungen zum Haushaltsrecht insgesamt gemacht – eine transparente Budgetierung im Sinne des Haushaltsrechts sowie eine Weiterentwicklung des Haushaltsrechts selbst. Es wurde schon angesprochen: Da geht es etwa um die Frage, wer den Abschluss macht, aber es gibt auch andere Themen, etwa im Bereich der Rücklagen, et cetera.

Das muss man dann einmal angehen, auch eine zeitnahe Evaluierung der gesetzten Maßnahmen im Hinblick auf die Wirksamkeit. Es geht zukünftig um die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen, es geht um Reformen im Sinne der Generationengerechtigkeit, insbesondere erwähne ich hier noch den Pflegebereich, auch Pensionen wurden an­gesprochen, und den Bildungsbereich. Die Digitalisierung soll dazu führen, dass Ver­waltung neu gedacht und das auch entsprechend umgesetzt werden kann. Und natürlich geht es um konsequente Maßnahmen zur Erreichung der Klimaziele.

Wie gesagt, der Rechnungshof geht davon aus, dass langfristiges Denken wichtig ist, dass es um eine nachhaltig wirksame Haushaltsstrategie des Bundes geht, und es geht uns auch um eine zielgerichtete Verwendung der Mittel der europäischen Aufbau- und Resilienzfazilität; auch das wird aus Sicht des Rechnungshofes wichtig sein. – Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ, Grünen und NEOS.)

12.00


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Baumgartner. – Bitte.

 


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