"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend eine Regierungsvorlage vorzulegen, die die Kalte Progression abschafft, indem die Steuer-Tarifstufen des § 33 Abs. 1 EStG 1988 an die Inflation gekoppelt werden."
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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.
Zu Wort gemeldet ist die Frau Präsidentin des Rechnungshofes. – Bitte sehr.
Präsidentin des Rechnungshofes Dr. Margit Kraker: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete! Heute stehen einerseits die Budgetrede des Herrn Bundesfinanzministers, also die Rede über die budgetpolitischen Schwerpunkte der Zukunft, und andererseits der Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 2020 auf der Tagesordnung.
Der Rechnungshof ist gemäß der Bundesverfassung verpflichtet, den Bundesrechnungsabschluss jährlich bis Ende Juni des Folgejahres vorzulegen. Der Ihnen zur Verfügung stehende Bundesrechnungsabschluss ist ein umfassendes Zahlenwerk – mit den Istzahlen, den Ergebnissen und Abschlusszahlen, für das Jahr 2020 –, das gleichzeitig auch Ausgangspunkt für die kommenden Jahre ist. Er bietet einerseits einen Rückblick auf die Zahlen, das Defizit, die Neuverschuldung im Jahr 2020, andererseits wird das Ergebnis des Abschlusses 2020 natürlich auch Auswirkungen auf künftige Budgets haben – etwa wenn wir sehen, dass wir im Jahr 2020 eine Neuverschuldung, ein Defizit von 8,9 Prozent hatten.
Der Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 2020 muss natürlich im Lichte der Coronakrisenbewältigung gesehen werden, das hat auch der Rechnungshof so getan. Wir haben in diesem Rechnungsabschluss aufgezeigt, welche Hilfsmaßnahmen gesetzt wurden, etwa im Wege des Krisenbewältigungsfonds, und wir haben auch Prüfungshandlungen im Zusammenhang mit dem Covid-19-Krisenbewältigungsfonds gesetzt.
Der Rechnungshof hat immer anerkannt, dass es ein Gebot der Stunde ist, in der Krise zu unterstützen, aber natürlich ist es Rolle und Aufgabe des Rechnungshofes, derartige Hilfspakete in der Folge sowohl systematisch als auch inhaltlich zu prüfen. Das gehört zum Thema Transparenz und Kontrolle, und der Rechnungshof verlangt ja Kostentransparenz in allen staatlichen Bereichen.
Ich möchte kurz auf die wirtschaftliche Entwicklung und die Arbeitsmarktlage des Jahres 2020 eingehen. Es war so, dass die Grundlagen sich verändert haben – das BIP ging um 6,6 Prozent zurück, die Arbeitslosigkeit stieg um 9,9 Prozent an –, weshalb der Bund folgende finanzielle Hilfsmaßnahmen setzte: Insgesamt wurden 31,8 Milliarden Euro für Covid-19-Maßnahmen genehmigt, davon gelangten 14,5 Milliarden Euro zur Auszahlung, und es gab 6,4 Milliarden Euro Mindereinzahlungen in den Bundeshaushalt. Vom Covid-19-Haftungsrahmen in Höhe von 10,4 Milliarden Euro wurden 6,5 Milliarden Euro ausbezahlt, dieser wurde also zu knapp zwei Drittel ausgeschöpft.
Der Krisenbewältigungsfonds, der mit 28 Milliarden Euro dotiert war, stellte das zentrale Instrument dar, um den einzelnen Ressorts innerhalb des Bundes die finanziellen Mittel zur Verfügung zu stellen. Die Ressorts haben 11,4 Milliarden Euro abgerufen, und davon gelangten 8,5 Milliarden Euro zur Auszahlung. Aus der variablen Gebarung für die arbeitsmarktpolitischen Leistungen wurde die Coronakurzarbeit im Ausmaß von 5,5 Milliarden Euro finanziert. Alle Maßnahmen standen einzelnen gesellschaftlichen Gruppen
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