Unternehmerinnen und Unternehmer, die zur Betriebsansiedlung eine Gewerbefläche anmieten und darüber einen 18-jährigen Mietvertrag schließen, müssen dafür 1% des 18-fachen Jahreswertes entrichten. Kostet also die Anmietung einer Gewerbefläche € 7.000,- pro Monat, so ergibt dies eine Gebühr von € 15.120,–.
Der ÖRAK empfiehlt daher die ersatzlose Abschaffung der Rechtsgeschäftsgebühren. Sie belasten Bürger und Unternehmen über die Maßen und haben negative Auswirkungen auf die Rechtssicherheit."
Abschaffung der Rechtsgeschäftsgebühren auch für Verschlankung der Verwaltung nutzen
Im Jahr 2018 betrugen die Budgeteinnahmen aus der Vergebührung von Rechtsgeschäften in Summe 142 Mio. Euro, wovon alleine auf die Wettgebühr 45 Mio. Euro entfallen (NEOS Anfrage 121/AB). Die Wettgebühr ist daher die mit Abstand aufkommensstärkste Rechtsgeschäftsgebühr und soll deshalb beibehalten werden. Im Übrigen betreibt die Republik, in diesem Fall das Finanzministerium, im Bereich der Gebühreneinnahmen budgetären Blindflug. Das BMF kann nämlich keine Aussage dazu treffen, in welcher Höhe Einnahmen aus den einzelnen Tarifposten der Rechtsgeschäftsgebühren generiert werden. Bis zum Beweis des Gegenteils muss davon ausgegangen werden, dass die übrigen Tarifposten nicht wesentlich zum Gebührenaufkommen im Bereich der Rechtsgeschäftsgebühren beitragen, bzw. der Verwaltungsaufwand der Finanzbehörden in diesem Bereich zu den Einnahmen außer Verhältnis steht. Im Zuge der Abschaffung der Rechtsgeschäftsgebühren sollen sämtliche mit der Einhebung dieser Gebühren verknüpften Planstellen eingespart werden.
Quellen:
• http://www.rechtsanwaelte.at/fileadmin/user_upload/PDF/02_Kammer/
Stellungnahmen/Taetigkeitsbericht/tb_2019_hp.pdf
• https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/AB/AB_00121/index.shtml
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesregierung, und insbesondere der Bundesminister für Finanzen, werden aufgefordert, dem Nationalrat eine Gesetzesinitiative vorzulegen, die eine Abschaffung der Rechtsgeschäftsgebühren zum Inhalt hat. Sämtliche mit der Einhebung dieser Gebühren verknüpften Planstellen soll damit eingespart werden."
*****
Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht somit auch mit in Verhandlung.
Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Christoph Matznetter. – Bitte.
Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Präsidentin des Rechnungshofes! Herr Finanzminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben sehr oft die grüne Regierungsfraktion kritisiert, heute möchte ich mit einem Kompliment beginnen. Heute waren es ausnahmsweise nicht die grünen Abgeordneten, die diesen Unsinn der Kontrollmöglichkeit bei der Cofag durch Entsendung von Beiratsmitgliedern beworben haben. Hervorgetan mit dieser sonderbaren Argumentation haben sich wie immer die ÖVP-Abgeordneten.
HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite