Oft ist uns gar nicht bewusst, was unsere Infrastruktur, seien es Kanal oder Straße, aber auch die digitale Infrastruktur kostet. Bis 2026 stellt aber die Bundesregierung 1,4 Milliarden Euro zur Verfügung, womit wir Schwung in den Breitbandausbau gerade für die benachteiligten Gebiete bringen. Mit den neuen Förderrichtlinien können wir einen raschen und effizienten Ausbau garantieren.
Zwei wichtige Punkte in diesen Förderrichtlinien sind für mich ganz klar: Wer Gemeinden flächendeckend ausbaut, kriegt eine deutlich höhere Bundesförderung zur Verfügung gestellt, und alle Gebiete sind de facto bis 100 Megabit förderbar, was sehr essenziell für den Ausbau ist. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Wir haben ehrgeizige, aber machbare Ziele. Es ist uns ganz klar, dass das Internet ein Teil der Grundversorgung ist, und unser Credo als Bundesregierung lautet: weiter ausbauen und aufrüsten. Mit dem Telekommunikationsgesetz sind wir ganz klar am Puls der Zeit, und gerade im Bereich der Forschung, Innovation und Digitalisierung wissen wir: Gehe mit der Zeit, sonst gehst du mit der Zeit! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
14.10
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Ist seitens der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.
Bevor wir in den Abstimmungsvorgang eingehen: Wünschen die Klubs eine Unterbrechung? – Auch das ist nicht der Fall.
Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 3: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Telekommunikationsgesetz erlassen, das KommAustria-Gesetz, die Strafprozeßordnung, das Polizeikooperationsgesetz sowie weitere Gesetze geändert werden, in 1043 der Beilagen.
Hiezu haben die Abgeordneten Himmelbauer, Zorba, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.
Weiters liegt ein Verlangen auf getrennte Abstimmung des Abgeordneten Hoyos-Trauttmansdorff vor.
Ich werde daher zunächst über die vom erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag sowie vom Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile – der Systematik des Gesetzentwurfes folgend – und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
Die Abgeordneten Himmelbauer, Zorba, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Art. 1 §§ 4, 39 und 45 eingebracht.
Wer hierfür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Wir gelangen zur getrennten Abstimmung über Art. 1 § 56 Abs. 5 in der Fassung der Regierungsvorlage.
Wer hiefür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist ebenfalls mehrheitlich angenommen.
Die Abgeordneten Himmelbauer, Zorba, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betreffend Art. 1 §§ 59, 89, 107, 114, 133, 144, 181, 188, 200 und 212 eingebracht.
Wer hiefür ist, den ersuche ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.
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