Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll125. Sitzung, 13. Oktober 2021 / Seite 147

HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite

Die erste Maßnahme betrifft die Sonderbetreuungszeit. Da geht es um berufstätige Eltern und die Verlängerung des Rechtsanspruchs auf Sonderbetreuungszeit. Im Ge­gensatz zu vielen öffentlichen Aussagen, zum Teil auch hier im Parlament, bestand für einen Elternteil, wenn es keine andere Möglichkeit gab, immer ein Anspruch auf eine Dienstfreistellung, wenn ein Kind in Quarantäne musste. Allerdings ist die Sonderbetreu­ungszeit – mit dem Rechtsanspruch seit letztem Jahr und mit der vollständigen Bezah­lung für die Arbeitgeber, Arbeitgeberinnen seit November 2020 – die einfachste Möglich­keit, das zu tun. Sie löst keine Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmerinnen, Arbeitneh­mern auf der einen Seite und Arbeitgeber, Arbeitgeberin auf der anderen Seite aus.

Insofern freut es mich sehr, dass es uns gelungen ist, diese Regelung betreffend Sonder­betreuungszeit rückwirkend – auch da gab es verfassungsrechtliche Bedenken – mit 1.9. wieder in Kraft zu setzen. Das heißt, alle Eltern haben rückwirkend mit 1.9.2021 einen Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit. Natürlich werden wir das weiterhin beob­achten und schauen, ob es notwendig ist, diesen Rechtsanspruch zu verlängern. Im Moment läuft er bis 31.12.2021. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Die Sonderfreistellung für Schwangere soll ebenfalls bis Ende des Jahres verlängert werden  das ist die zweite Maßnahme. Als Arbeitsminister ist mir der Schutz von Arbeit­nehmerinnen, Arbeitnehmern am Arbeitsplatz immer wichtig, insbesondere natürlich von schwangeren Arbeitnehmerinnen. Angesichts der Lage in der Pandemie wollen wir un­geimpfte Schwangere auch weiterhin keinem gesundheitlichen Risiko am Arbeitsplatz aussetzen.

Das ist wichtig, weil die Schutzimpfung für Schwangere erst seit Mai zugelassen ist, erst seit einigen Wochen auch empfohlen ist und es bei Schwangeren eine viel stärkere indi­viduelle medizinische Einschätzung gibt, was diese Schutzimpfung betrifft. Die Impfung ist sicher, es gibt die Empfehlung nicht nur in Österreich, es gibt sie auch vonseiten der Ständigen Impfkommission in Deutschland. Allerdings gibt es eben noch ungeimpfte Schwangere in körpernahen Berufen – das wird jetzt durch diese Maßnahme abge­deckt –, das sind zum Beispiel Kosmetikerinnen, Friseurinnen, Masseurinnen oder Kin­dergartenpädagoginnen. Wichtig ist auch da, dass die Betriebe Sicherheit haben, dass die Kosten für die Freistellung zu 100 Prozent rückerstattet werden.

Sehr geehrte Damen und Herren! Mit den beiden genannten Maßnahmen leisten wir einen erheblichen Beitrag zum Schutz und zur Unterstützung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in diesen Pandemiezeiten und stellen sicher, dass es durch behörd­liche Maßnahmen, die manchmal notwendig sind, keine Einschränkungen oder zusätzli­chen Schwierigkeiten geben wird.

Mir ist natürlich klar, dass es in jedem Fall gerade bei Kindern, die in Quarantäne müs­sen, ohnehin genug Schwierigkeiten gibt. Wir versuchen, alles zu tun, um zumindest die finanziellen Schwierigkeiten und die Schwierigkeiten mit dem Arbeitgeber, der Arbeitge­berin am Arbeitsplatz so gering wie möglich zu halten. Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

16.56


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Pöttinger. – Bitte.


16.56.08

Abgeordneter Laurenz Pöttinger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Gesund­heitsminister! Herr Arbeitsminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Hätten Sie vor einem halben Jahr geglaubt, dass wir jetzt im Oktober de facto Vollbeschäftigung haben? (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.) Hätten Sie vor einem halben Jahr gedacht, dass wir wieder einen derart großen Wirtschaftsaufschwung verspüren?

 


HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite