1. Berücksichtigung der demographischen Veränderungen in der Altersstruktur der Allgemeinmediziner und Fachärzte in Österreich und Maßnahmen zur Vermeidung eines Kassenärztemangels.
2. Bessere Verankerung von Allgemeinmedizin im Studium der Humanmedizin, durch Einrichtung eines Lehrstuhls für Allgemeinmedizin an jeder Medizinischen Universität und durch bessere Integration der Allgemeinmedizin in die Studienpläne sowie verpflichtende Praktika in Hausarztordinationen im Klinisch Praktischen Jahr.
3. Evaluierung der Ausbildung von Ärztinnen und Ärzten, im Hinblick die nachhaltige Sicherstellung der Attraktivität der Allgemeinmedizin.
4. Verschränkungen zwischen Klinisch Praktischem Jahr, Basisausbildung („Common Trunk“) sowie der weiteren Ausbildung zum/zur Allgemeinmediziner/Allgemeinmedizinerin
5. Inhalte sowie die Dauer der Ausbildung oder einzelner ihrer Bestandteile
6. Monitoring der Ausbildungsplätze im Hinblick auf den künftig zu erwartenden Ärztebedarf.
7. Sicherstellen der Finanzierung von Lehrpraxen und Prüfung der Möglichkeit, dass die Lehrpraxis auch parallel zu Spitals-Turnusausbildung absolviert werden kann
8. Sicherstellung einer für den kassenärztlichen Nachbesetzungsbedarf ausreichenden Anzahl von allgemeinmedizinischen post-graduate- Ausbildungsplätzen in öffentlichen Krankenanstalten als Begleitmaßnahme zur Ärzte-Ausbildungsreform 2015
9. Sicherstellung des ärztlichen Nachwuchses für den extramuralen Bereich in Mangel-Sonderfächern wie z.B. Kinderheilkunde oder Psychiatrie
10. Faire Entlohnung für niedergelassene Allgemeinmediziner/innen im Vergleich zu nicht-technischen Sonderfächern, sowie im Interesse der Patient/innen
Schaffung eines zeitgemäßen Honorarkatalogs für Kassenleistungen in der Allgemeinmedizin oder im zahnärztlichen Bereich.
11. Umsetzung einer wohnortnahen Planung von allgemeinmedizinischen Kassenplanstellen und Primärversorgungsstrukturen mit dem Ziel, eine flächendeckende Versorgung unter Berücksichtigung von Demographie und Erreichbarkeit auch in Zukunft zu sichern. Entlastung von Bürokratie, effektive Unterstützung durch Informations- und Kommunikationstechnologien (Einsatz von ELGA und eMedikation)
12. Umsetzung von flexibleren Vertragsmodellen im Rahmen der Gesamtverträge (z.B. Übergangspraxen vor Pensionierung, Jobsharing-Praxen)
13. Entwicklung von Honorierungsmodellen in der Allgemeinmedizin, die Ergebnis- und Servicequalität fördern und attraktive Rahmenbedingungen für besondere Betreuungsbedarfe bieten (z.B. Disease Management Programme).
14. Bedarfsgerechte Ordinations- und Öffnungszeiten, inklusive Tagesrandzeiten bzw. Wochenende (mindestens fünf Tage, 20 Stunden pro Woche).
15. Schaffung einer Gründerinitiative für Primärversorgungseinheiten
16. Ermöglichung von rechtlich abgesicherten multiprofessionellen Kooperationsformen der Gesundheitsberufe, unabhängig von der Organisations- oder Betriebsform
17. Prüfung der Möglichkeit der Anstellung von Ärztinnen und Ärzten bei Standeskollegen in Primärversorgungseinheiten und anderen ärztlichen Ordinationen einschließlich der dafür erforderlichen rechtlichen Rahmenbedingungen.
18. Maßnahmen zur Verbesserung der quantitativ mangelhaften psychotherapeutischen Versorgung mit vollfinanzierten Therapieplätzen und Qualitätssicherung in diesem Bereich durch eine Reform des in die Jahre gekommenen Psychotherapiegesetzes
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