scheint, der jedoch das Vertrauen in die Sachlichkeit und Unabhängigkeit der politischen Institutionen der Republik untergräbt. Konkret angesprochen ist damit die Bevorzugung von Personen aus parteipolitischen Motiven, wobei der Kern des Vorwurfs darin besteht, dass gewisse Vorteile gerade eben nur auf Grund einer solchen parteipolitischen Nähe erlangt werden, weil ohne diese Nähe die Voraussetzungen für den besagten Vorteil nicht bestehen würden. Durch die Beweiserhebungen des Ibiza-Untersuchungsausschusses sind in Hinblick auf VertreterInnen der Österreichischen Volkspartei schwerwiegende Vorwürfe zu Tage getreten, die über den genannten, allgemeinen Missstand hinaus konkretisiert wurden und eine besondere, gesteigerte Ausprägung der österreichischen Kultur der – verniedlichend gesprochen - „Freunderlwirtschaft“ darstellen. Dieser Missstand konnte jedoch auf Grund der Beendigung des Ibiza-Untersuchungsausschusses und der Abgrenzung seines Untersuchungsgegenstandes nicht umfassend aufgeklärt werden.
Die Grenze zwischen jener parteipolitischen Interessensverfolgung, die in einem demokratischen System selbstverständlich und gar gewünscht ist, zu jener, die einen Missstand darstellt, verläuft entlang der Schädigung der Interessen des Bundes. In einem demokratischen System ist das oberste Ziel die Förderung des Gemeinwohls und nicht die Förderung von Partikularinteressen unter Umgehung des demokratischen Gleichheitsgebots, das sich insbesondere aus der Bundesverfassung ergibt, deren Einhaltung alle Mitglieder der Bundesregierung anlässlich ihres Amtsantritts förmlich geloben.
Zu berücksichtigen ist auch, dass die vermuteten Handlungen eine besondere Beeinträchtigung der demokratischen Kultur darstellen können. Die WKStA fasst dies in der Anordnung der Hausdurchsuchung wie folgt zusammen:

Durch die Beweiserhebungen des Ibiza-Untersuchungsausschusses wurde zudem klar, dass es sich bei diesem Missstand um keinen „naturgesetzlichen“ Zustand handelt, der ohne entsprechende Absprachen und ohne gegenseitiges Wissen der beteiligten AkteurInnen von Statten geht. Vielmehr ergab sich auf Grund der Aussagen mehrerer Auskunftspersonen wie insbesondere des früheren Vizekanzlers Reinhold Mitterlehner sowie aus den dem Untersuchungsausschuss vorgelegten Akten in Hinblick auf das „Projekt Ballhausplatz“ (vgl. AB 1040 BlgNR XXVII.GP, 475ff), dass im Umfeld des nunmehrigen Bundeskanzlers Sebastian Kurz bereits im Jahr 2014 begonnen wurde, generalstabsmäßig, zentral koordiniert und mutmaßlich ohne Rücksicht auf bestehende gesetzliche Verpflichtungen vorzugehen und dafür auch auf staatliche Ressourcen
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