- Anonyme Anzeige unter Anschluss von Unterlagen aus dem „Projekt Ballhausplatz“: Der Großteil dieser Unterlagen war bereits auf der Webseite der Wochenzeitung Falter zum Download verfügbar – im Kern steht der Vorwurf der umfassenden Ausrichtung des Vollziehungshandelns von Sebastian Kurz nach Gesichtspunkten der Spendenlukrierung (vgl. AB 1040 BlgNR XXVII.GP, 475ff);
- Mitteilungen gemäß § 50 StPO an Sebastian Kurz, Gernot Blümel, Bernhard Bonelli, Thomas Schmid, Melanie Laure, Josef Pröll, Hartwig Löger: In diesen Unterlagen werden jeweils die strafrechtlichen Vorwürfe gegen die Genannten benannt und mit dem entsprechenden Tatsachensubstrat untermauert;
- Beschuldigtenvernehmungen Blümel, Löger, Hadschieff, Glatz-Kremsner, Pröll: Im Zuge dieser Beschuldigtenvernehmungen wurden die Genannten mit dem sie belastenden Material konfrontiert und erhielten Gelegenheit zur Stellungnahme;
- Zeugeneinvernahmen Spiegelfeld, Melchior, Krumpel: In diesen Zeugenvernehmungen steht der Kontakt zwischen VertreterInnen der ÖVP und potentiellen SpenderInnen im Mittelpunkt;
- Unterlagen der Task Force Steuerreform im BMF: Diese enthalten eine Vielfalt an gesetzlichen Reformvorhaben, die Personen begünstigt hätten, die für die ÖVP gespendet haben;
- Korrespondenz zwischen den Kabinettschefs von Bundeskanzler Kurz und Bundesminister Blümel einerseits sowie Thomas Schmid, Kabinettschef im Bundesministerium für Finanzen, andererseits: In diesen (vorwiegend) E-Mails werden regelmäßig Personalwünsche in Beteiligungsunternehmen vom Bundeskanzleramt an das Bundesministerium für Finanzen übermittelt;
- Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft Wien wegen Verstößen gegen § 310 StGB: Es besteht der Verdacht, dass die Hausdurchsuchungen bei Harald Neumann, bei Hartwig Löger und bei Gernot Blümel vorab verraten wurden. Entsprechenden Verdachtsmomenten geht die Staatsanwaltschaft nach;
- Vorbereitungsunterlagen für die Sitzungen des Nominierungskomitees der ÖBIB: Darin enthalten sind eine Reihe von Vorschlägen zur vorzeitigen Abberufung amtierender Organe in Beteiligungen des Bundes und Vorschläge für Neubestellungen mit ÖVP-nahen Personen.
- Erhebungen des Rechnungshofs zu Zahlungen an Agenturen: In dieser Auswertung sind Zahlungen im Umfang mehrerer Millionen Euro im Zeitraum 2017 bis 2019 für Aufträge an Agenturen angeführt, die ebenfalls für die ÖVP tätig waren;
- Einladungen
zu „Wirtschaftsrunden“ im Bundeskanzleramt: In einer Reihe von
E-Mailkorrespondenzen tauschen sich MitarbeiterInnen des Kabinetts des Bundeskanzlers
über die zu persönlichen Terminen einzuladenden Personen und die von
diesen vorgebrachten Inhalte aus;
- Auswertungen des Mobiltelefons von Christian Pilnacek: Auf diesem fanden sich neben Chatverläufen mit Wolfgang Sobotka während des laufenden Untersuchungsausschusses insbesondere auch Unterlagen aus Ermittlungsakten sowie Entwürfe parlamentarischer Anfragen an die Justizministerin, die von einem Mitarbeiter des NR-Präsidenten verfasst wurden sowie regelmäßige Korrespondenz mit dem Kabinettschef von Finanzminister Blümel sowie Nachrichten, die während der Zeit der Bundeskanzlerin Bierlein auf einen Informationsfluss zum ehemaligen Bundeskanzler Kurz schließen lassen;
- Sicherstellungsanordnung betreffend die Mobiltelefone von Christian Pilnacek und Johann Fuchs: Darin werden die Verdachtsmomente in Hinblick auf die Beeinflussung der Ermittlungen zum Ibiza-Video zusammengefasst;
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