Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll125. Sitzung, 13. Oktober 2021 / Seite 212

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-             Anonyme Anzeige unter Anschluss von Unterlagen aus dem „Projekt Ballhaus­platz“: Der Großteil dieser Unterlagen war bereits auf der Webseite der Wochen­zeitung Falter zum Download verfügbar – im Kern steht der Vorwurf der umfas­senden Ausrichtung des Vollziehungshandelns von Sebastian Kurz nach Ge­sichtspunkten der Spendenlukrierung (vgl. AB 1040 BlgNR XXVII.GP, 475ff);

-             Mitteilungen gemäß § 50 StPO an Sebastian Kurz, Gernot Blümel, Bernhard Bo­nelli, Thomas Schmid, Melanie Laure, Josef Pröll, Hartwig Löger: In diesen Unter­lagen werden jeweils die strafrechtlichen Vorwürfe gegen die Genannten benannt und mit dem entsprechenden Tatsachensubstrat untermauert;

-             Beschuldigtenvernehmungen Blümel, Löger, Hadschieff, Glatz-Kremsner, Pröll: Im Zuge dieser Beschuldigtenvernehmungen wurden die Genannten mit dem sie belastenden Material konfrontiert und erhielten Gelegenheit zur Stellungnahme;

-             Zeugeneinvernahmen Spiegelfeld, Melchior, Krumpel: In diesen Zeugenverneh­mungen steht der Kontakt zwischen VertreterInnen der ÖVP und potentiellen SpenderInnen im Mittelpunkt;

-             Unterlagen der Task Force Steuerreform im BMF: Diese enthalten eine Vielfalt an gesetzlichen Reformvorhaben, die Personen begünstigt hätten, die für die ÖVP gespendet haben;

-             Korrespondenz zwischen den Kabinettschefs von Bundeskanzler Kurz und Bun­desminister Blümel einerseits sowie Thomas Schmid, Kabinettschef im Bundes­ministerium für Finanzen, andererseits: In diesen (vorwiegend) E-Mails werden regelmäßig Personalwünsche in Beteiligungsunternehmen vom Bundeskanzler­amt an das Bundesministerium für Finanzen übermittelt;

-             Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft Wien wegen Verstößen gegen § 310 StGB: Es besteht der Verdacht, dass die Hausdurchsuchungen bei Harald Neu­mann, bei Hartwig Löger und bei Gernot Blümel vorab verraten wurden. Entspre­chenden Verdachtsmomenten geht die Staatsanwaltschaft nach;

-             Vorbereitungsunterlagen für die Sitzungen des Nominierungskomitees der ÖBIB: Darin enthalten sind eine Reihe von Vorschlägen zur vorzeitigen Abberufung am­tierender Organe in Beteiligungen des Bundes und Vorschläge für Neubestellun­gen mit ÖVP-nahen Personen.

-             Erhebungen des Rechnungshofs zu Zahlungen an Agenturen: In dieser Auswer­tung sind Zahlungen im Umfang mehrerer Millionen Euro im Zeitraum 2017 bis 2019 für Aufträge an Agenturen angeführt, die ebenfalls für die ÖVP tätig waren;

-             Einladungen zu „Wirtschaftsrunden“ im Bundeskanzleramt: In einer Reihe von
E-Mailkorrespondenzen tauschen sich MitarbeiterInnen des Kabinetts des Bun­deskanzlers über die zu persönlichen Terminen einzuladenden Personen und die von diesen vorgebrachten Inhalte aus;

-             Auswertungen des Mobiltelefons von Christian Pilnacek: Auf diesem fanden sich neben Chatverläufen mit Wolfgang Sobotka während des laufenden Untersu­chungsausschusses insbesondere auch Unterlagen aus Ermittlungsakten sowie Entwürfe parlamentarischer Anfragen an die Justizministerin, die von einem Mit­arbeiter des NR-Präsidenten verfasst wurden sowie regelmäßige Korrespondenz mit dem Kabinettschef von Finanzminister Blümel sowie Nachrichten, die wäh­rend der Zeit der Bundeskanzlerin Bierlein auf einen Informationsfluss zum ehe­maligen Bundeskanzler Kurz schließen lassen;

-             Sicherstellungsanordnung betreffend die Mobiltelefone von Christian Pilnacek und Johann Fuchs: Darin werden die Verdachtsmomente in Hinblick auf die Be­einflussung der Ermittlungen zum Ibiza-Video zusammengefasst;

 


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