Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll125. Sitzung, 13. Oktober 2021 / Seite 218

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Im BMDW erhielt der Verein „aed“, dem der ehemalige Vizekanzler und ÖVP-Obmann Spindelegger als Präsident vorsteht und ÖVP-Parteianwalt Suppan als Vorstandsmit­glied angehört für die Durchführung eines Projekts mit dem Titel „Best Practice Austria“ eine außertourliche Förderung über rund eine Million Euro.

Bemerkenswert war außerdem, dass die zuvor von der ÖVP beschäftigte Immobi­lienunternehmerin Gabi Spiegelfeld nach Antritt von Thomas Schmid als ÖBAG-Vor­stand von der ÖBAG einen Beratungsvertrag für Public Relations erhielt, nachdem sie im Zuge einer Ausschreibung der Bundesbeschaffungsgesellschaft ausgewählt worden war. Solche Rahmenverträge, die nach ungenauen Kriterien vergeben werden können, erübrigen in weiterer Folge Ausschreibungen für Einzelprojekte. Genauso soll es im Be­reich des Bundesrechenzentrums, für das auf Grund des in-house-Privilegs eine Aus­nahme von vergaberechtlichen Vorschriften besteht, zur Durchleitung von Aufträgen an Dritte, insbesondere an Beratungsunternehmen, mit Nähe zur ÖVP, die sich insbeson­dere aus der persönlichen Vernetzung der handelnden Personen wie Antonella Mei-Pochtler ergibt, gekommen sein.

In Zusammenhang mit den Spenden der Premiqamed an die ÖVP in den Jahren 2017 und 2018 führt die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft ebenfalls ein Verfah­ren gegen u.a. Hartwig Löger, allerdings wegen Untreue und nicht auf Grund von Kor­ruptionsvorwürfen in Zusammenhang mit seiner Amtstätigkeit. Im Zuge des Verfahrens sagte der Geschäftsführer der Premiqamed jedoch aus, dass der Aufruf zur Spende an die ÖVP nicht von der Gesellschaft selbst, sondern von außen an ihn herangetragen worden sei und der damalige Geschäftsführer der ÖVP Bundespartei, Axel Melchior, ihm gegenüber einen konkreten Betrag genannt habe. Fakt ist außerdem, dass im Zuge einer Änderung des Privatkrankenanstaltenfinanzierungsgesetzes nicht nur die Privatklinik Währing mit zusätzlichen Mitteln bedacht wurde (vgl. die Anklageschrift gegen u.a. Heinz-Christian Strache wegen Bestechlichkeit), sondern auch die Kliniken der Premi­qamed durch die Gesetzesänderung höhere Zuschüsse erhielten. Der Untersuchungs­ausschuss sollte in seinem Beweisverfahren den Zusammenhang zwischen beiden Sachverhalten weitergehend prüfen als der Ibiza-Untersuchungsausschuss dies ver­mochte. Aus diesem Grund sollen im Zuge des ersten Beweisthemas auch Änderungen an den Grundlagen von Förderprogrammen und die dahinterliegenden Motive aufgeklärt werden.

Das zweite Beweisthema dient der Aufklärung über das im Untersuchungsgegenstand beschriebene, potentiell missbräuchliche Verhalten im Bereich der Beteiligungen des Bundes. Die untersuchungsauslösenden Umstände sind in diesem Bereich auf Grund der umfassenden medialen Berichterstattung großteils offenkundig. Im Zentrum steht der Vorwurf, dass Thomas Schmid als Generalsekretär des BMF und gleichzeitig Kabi­nettschef mehrerer von der ÖVP nominierter Finanzminister wesentlichen Einfluss auf seine eigene Bestellung zum Alleinvorstand der ÖBAG sowie auf weitere Bestellungen genommen hat und die Personalauswahl aus parteipolitischen Motiven erfolgte. So lagen dem Ibiza-Untersuchungsausschuss umfassende Dokumente vor, die sowohl die direkte Einflussnahme von Schmid als auch seine Korrespondenz zu Themen des Betei­ligungsmanagements mit Sebastian Kurz und Gernot Blümel sowie mit weiteren Eigen­tümervertreterInnen belegen. Darin wird regelmäßig Bezug darauf genommen, dass Organwalter von Beteiligungsunternehmen zum vorzeitigen Ausscheiden „überredet“ werden sollten, um sie durch parteipolitisch vertraute Personen zu ersetzen. Prominen­testes Beispiel einer solchen vorzeitigen Abberufung ist die Vorstandsbestellung bei der Casinos Austria AG im Frühjahr 2019, die zur Bestellung von Bettina Glatz-Kremsner – damals stellvertretende ÖVP-Vorsitzende – zur Generaldirektorin der CASAG führte. Zu diesen Vorgängen führt die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft unter der Zahl 17 St 5/19d ein umfangreiches Ermittlungsverfahren. Dem vorausgegangen war ein gemeinsames Vorgehen des Bundes und der Novomatic bei der Wahl des Aufsichtsrates


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