Beilage 3 zum Verlangen gemäß § 33 Abs. 1 2. Satz GOG-NR

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Präsidentin Doris Bures: Wir gehen in die Debatte ein.
Im Sinne des § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung beträgt die Redezeit in einer kurzen Debatte 5 Minuten. Der Erstredner oder der Begründer dieses Verlangens erhält jedoch 10 Minuten. Das ist Herr Abgeordneter Kai Jan Krainer, dem ich hiermit auch das Wort erteile. – Bitte.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Abgeordneten Krainer, Hafenecker und Krisper, stellvertretend für die Fraktionen der Sozialdemokraten, der FPÖ und der NEOS, bringen heute das Verlangen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses betreffend „Klärung von Korruptionsvorwürfen gegen ÖVP-Regierungsmitglieder (ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschuss“ ein.
Das Verlangen bringen wir ein, weil es notwendig ist. Notwendig ist es eigentlich schon aufgrund der Ergebnisse des Ibiza-Untersuchungsausschusses und weil dieser durch das vorzeitige Abdrehen auf Betreiben der ÖVP seine Arbeit nicht abschließen konnte; und notwendig ist es auch – das wurde in den letzten Tagen noch erweitert – aufgrund des Bekanntwerdens der Tatsache, dass die ÖVP, ÖVP-Vertreter mutmaßlich – wie es aus den Chats eigentlich für jeden, der die 104 Seiten liest und nicht wegwirft, klar ist – zugunsten des ehemaligen Kurzkanzlers Sebastian Kurz Steuergelder missbraucht haben, um ihm zu helfen, parteiintern die Macht zu ergreifen und auch Wahlen zu gewinnen und in Wahrheit zu manipulieren.
Jeder, der die 104 Seiten der WKStA nicht einfach wegwirft, sondern tatsächlich liest, weiß, dass es so ist. Da steht alles drin. Nicht strafrechtlich – strafrechtlich machen wir hier gar nichts, das machen die Gerichte, die Staatsanwälte, das machen Richter –, politisch, moralisch ist aber klar, was hier passiert ist, und das gehört untersucht, das gehört aufgeklärt, denn wir sehen: Es gibt da Sümpfe der Korruption in Österreich, die trockengelegt werden müssen. (Abg. Strasser: Die SPÖ!) Um genau zu wissen, welche Sümpfe trockengelegt werden müssen, muss jetzt genau untersucht werden, was die ÖVP da alles getan hat. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der FPÖ.)
Deswegen sind der Untersuchungsgegenstand „das Gewähren von Vorteilen an mit der ÖVP verbundene natürliche und juristische Personen durch Organe der Vollziehung des
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