Häme hätte er natürlich diesen Fehler zelebriert, aber das ist halt ein bisschen sein politischer Stil. Das ist halt auch so zur Kenntnis zu nehmen.
Ich möchte für meine Fraktion festhalten – und das meine ich wirklich sehr, sehr ernst ‑: Wir gehen sehr unvoreingenommen an diesen Untersuchungsausschuss heran. Es ist das legitime Recht einer Oppositionspartei oder mehrerer Oppositionsparteien, einen Untersuchungsgegenstand einzubringen, die Exekutive zu kontrollieren – ich werde dann noch über Gewaltentrennung reden –, es ist aber genauso unser legitimes Recht, darauf hinzuweisen, dass diese Vorwürfe gegen uns, die schon wieder da sind, ungerechtfertigt sind. Wir werden die Akten liefern lassen, wir werden uns das anschauen, und wir sollten einmal sehr unvoreingenommen an dieses Thema herangehen, in aller Ruhe, mit weniger Aufgeregtheit. Ich bin schon der Meinung, dass wir dieses Kontrollinstrument des Parlaments sehr, sehr ernst nehmen sollten.
Was braucht es aus meiner Sicht, damit das ein guter Untersuchungsausschuss wird, der dieser Kontrollaufgabe seriös gerecht wird? – Wir brauchen zuallererst einen klaren Untersuchungsgegenstand. Die Geschäftsordnung sieht vor, dass sich der Untersuchungsgegenstand mit einem zeitlich und inhaltlich abgegrenzten Vorgang in der Vollziehung des Bundes befasst. Jetzt attestiere ich demjenigen, der diesen Untersuchungsgegenstand definiert hat, viel Mühe, aber – ganz ehrlich – momentan tue ich mir wirklich ein bisschen schwer, diesen abgegrenzten Vorgang zu erkennen.
Zeitlich: Dazu steht im Antrag: „18. Dezember 2017 bis 11. Oktober 2021“, und dann steht dabei: aber auch alle diesbezüglichen vorbereitenden Handlungen. Also mit diesem Zusatz ist aus meiner Sicht der zeitliche Rahmen schon wieder nicht klar definiert.
Inhaltlich: Na ja, beim vorigen U-Ausschuss haben wir von Kraut und Rüben gesprochen. Dieses Urteil will ich derzeit noch nicht abgeben, aber wir diskutieren jetzt zum Beispiel unter Punkt 1 „Beeinflussung von Vergabe- und Förderverfahren“, ganz generell, über alle Ministerien hinweg. – Das grenzt ja den Untersuchungsgegenstand nicht ein. Das wäre in einer höheren Präzision aus meiner Sicht schon wesentlich besser.
Wir diskutieren dann wieder die „Einflussnahme auf Beteiligungen des Bundes“. – Das hatten wir auch im Ibiza-Untersuchungsausschuss.
Ich finde es auch sehr gut, dass wir noch einmal die „Beeinflussung von Ermittlungen und Aufklärungsarbeit“ diskutieren. Da hat ja auch der Herr Verfahrensrichter schon im letzten Ausschuss festgestellt, dass es natürlich keine politische Einflussnahme gegeben hat. Ich schaue aber noch einmal sehr gerne hin auf das Verhältnis der WKStA zur Fach- und Dienstaufsicht. Da sehen wir diese Konfliktpotenziale.
Also vielleicht haben wir die Möglichkeit, über diesen Untersuchungsgegenstand noch zu reden – dazu Einvernehmen herzustellen wäre wichtig –, aber damit, da einen zeitlich und inhaltlich klar abgegrenzten Vorgang zu erkennen, tue ich mir wirklich sehr, sehr schwer. Das ist nämlich – und das will ich schon für die Zuseherinnen und Zuseher erklären – ganz relevant in der Frage der Aktenlieferung. Jetzt haben wir dieses Prozedere über die Bühne zu bringen: Geschäftsordnungsausschuss, Einsetzung im Nationalrat, und dann wird es zu einem Beweisverlangen kommen. Dieses Beweisverlangen wird dann mit dem Untersuchungsgegenstand den einzelnen Ministerien zugestellt. Ganz ehrlich: Wenn man ein Beweisverlangen mit diesem Untersuchungsgegenstand in einem Ministerium bekommt, dann bleibt man ein bisschen ratlos zurück. (Zwischenruf des Abg. Matznetter.)
Dann kommt noch der Begriff der abstrakten Relevanz dazu. Der Verfassungsgerichtshof hat gesagt, es ist alles zu liefern, was abstrakt relevant ist. Das heißt, am besten man liefert eh gleich alles und jedes. Vielleicht können wir da auch ein Prozedere der Aktenlieferung finden – Herr Kollege Krainer, da schaue ich dich an –, gerne, jederzeit. Ich habe wenig Lust, wochenlang Fragen der Aktenlieferung zu diskutieren. Da ein klares Prozedere zu finden erscheint mir wichtig.
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