17.24

Abgeordneter Hermann Brückl, MA (FPÖ): Frau Präsident! Geschätzter Herr Bundes­minister! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Es wurde gesagt, § 11 Schul­pflichtgesetz lautet: „Die allgemeine Schulpflicht kann ferner durch die Teilnahme an häuslichem Unterricht erfüllt werden“. Die Zahl der Eltern, die ihre Kinder dazu ange­halten haben, diesen häuslichen Unterricht jetzt selbst zu gestalten, ist in den vergan­genen eineinhalb Jahren massiv gestiegen.

Herr Professor Taschner, wer eins und eins zusammenzählen kann – Sie sind der Mathematikprofessor, Sie können es –, der weiß auch, was in Wirklichkeit die Gründe dafür sind. Natürlich gibt es auch andere Gründe, aber in erster Linie sind es die Maß­nahmen der Bundesregierung, die in den Schulen gesetzt wurden. Die Zwangsmaß­nah­men, die bei unseren Kindern gesetzt wurden, sind mit Sicherheit einer der Hauptgründe, warum die Zahl von Schülern im häuslichen Unterricht steigt.

Diese Zahl steigt, weil die Eltern Angst haben: Sie haben Angst um ihre Kinder, sie haben Angst um die Zukunft ihrer Kinder, sie haben Angst um das Fortkommen ihrer Kinder, sie haben Angst, dass ihre Kinder psychische Schäden erleiden, und sie haben vor diesen Regierungsmaßnahmen Angst. (Abg. Totter: Das redet ihr ihnen ein!) Nur ein paar Zahlen – um das nicht unbegründet stehen zu lassen –, die schon sehr oft genannt wurden, aber ich darf sie immer wieder in Erinnerung rufen: Der Anteil der Kinder mit Angstzuständen und Zukunftsängsten ist im Zuge der Coronakrise um 220 Prozent gestiegen, der Anteil der Kinder mit Schlafstörungen um 240 Prozent – aufgrund der Regierungsmaßnahmen –, der Anteil der Kinder mit Suizidgedanken um fast 60 Prozent.

Etwas, das ich dieser Regierung auch ankreiden muss: Man hat institutionell in Kauf genommen, dass Kinder zurückbleiben. Man hat institutionell in Kauf genommen, dass Kinder diese Schäden erleiden. Dem muss Einhalt geboten werden. Insgesamt hat die Belastung durch Corona über 70 Prozent aller Kinder und Jugendlichen getroffen. Das Risiko für psychische Auffälligkeiten bei Kindern und Jugendlichen ist von 18 auf 31 Pro­zent gestiegen. Depressionen, Albträume, Zukunftsängste, Zwangshandlungen, Abdrif­ten in surreale Computerwelten, seelische Unruhe, all das sind Folgen dessen, wie wir mit unseren Kindern in den vergangenen eineinhalb Jahren umgegangen sind. Das ist auch einer der Hauptgründe, warum Eltern ihre Kinder von der Schule abgemeldet haben und sich für häuslichen Unterricht entscheiden.

Wir dürfen diese Kinder aber nicht alleine lassen. Wir dürfen sie nicht zurücklassen. Anstatt Hürden aufzubauen, anstatt diese Eltern zu kriminalisieren, sie zu diskreditieren, anstatt die Maßnahmen zu verschärfen, müssen wir diesen Eltern und vor allem diesen Kindern helfen.

Hohes Haus! Schülerinnen und Schüler im häuslichen und im ortsungebundenen Unter­richt sind keine Menschen zweiter Klasse. Von den Grünen war heute der Satz zu hören: Ein Kind ist ein Kind. – Ja, das sind unsere Kinder, und um diese unsere Kinder müssen wir uns umschauen.

Es muss Schluss damit sein, dass das Bildungsministerium als Gesundheitsministerium dilettiert und sich nur noch über Maskenzwang, über Testpflicht, über Gurgeln, über 2G, 2,5G, 3G oder über FFP2-Masken unterhält. Es braucht Gedanken zur Normalität im Unterricht, es braucht Gedanken zu Bildungsrückständen, zu Bildungslücken, zu den Folgen der Schulschließungen, auch Gedanken dazu, dass diese Kinder Nachteile im späteren beruflichen Leben haben werden; ich denke zum Beispiel an geringere Ver­dienstmöglichkeiten. Da fehlt der Regierung bislang der Wille, und das muss sich än­dern.

In diesem Zusammenhang darf ich folgenden Antrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Hermann Brückl, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Tag der Freiheit am 26.10. – Schluss mit Corona-Maßnahmen im Bildungsbereich“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung wird aufgefordert, sämt­liche Corona-Zwangsmaßnahmen im Bildungsbereich spätestens am 26. Oktober 2021 zu beenden“

*****

Das ist der einzige Weg, die einzige Möglichkeit für diese Kinder, die jetzt im häuslichen Unterricht sind. Ich darf das auch anmerken: Ich würde das meinen Kindern vermutlich nicht zumuten, aber die gesetzliche Möglichkeit ist da. Wir müssen diesen Kindern helfen, und daher muss mit den Maßnahmen in den Schulen Schluss sein. Das Ablauf­datum muss mit 26. Oktober, dem Tag der Freiheit, vorgegeben werden. (Beifall bei der FPÖ.)

17.29

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Hermann Brückl, MA

und weiterer Abgeordneter

betreffend Tag der Freiheit am 26.10. - Schluss mit Corona-Maßnahmen im Bildungs­bereich

eingebracht in der 127. Sitzung des Nationalrates, XXVII. GP, am 14. Oktober 2021 im Zuge der Debatte zu TOP 8, Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 1920/A(E) der Abgeordneten Hermann Brückl, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend keine Diskriminierung von Schülern im häuslichen Unterricht (1076 d.B.)

Zahlreiche Eltern nehmen die gesetzliche Möglichkeit in Anspruch, ihre Kinder im häus­lichen Unterricht zu unterrichten. Wahrscheinlicher Grund dafür ist, dass die Bundes­regierung nun seit 20 Monaten Schülerinnen und Schüler mit - von vielen Experten als völlig sinnlos bewertet - zum Teil auch kontraproduktiven Corona-Zwangsmaßnahmen drangsaliert.

Wieso es diese Maßnahmen nach wie vor gibt ist insofern auch völlig unklar, da in der Nationalratssitzung vom 12. Oktober 2021 der ÖVP-Klubobmann August Wöginger verkündete: „Sebastian Kurz hat die Pandemie besiegt“.

Deshalb ist es Zeit, dieses Regime zu beenden und Kinder wieder Kinder sein zu lassen.

Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung wird aufgefordert, sämt­liche Corona-Zwangsmaßnahmen im Bildungsbereich spätestens am 26. Oktober 2021 zu beenden“

*****

Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher auch mit in Verhandlung.

Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Sibylle Hamann. – Bitte.