Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll129. Sitzung, 16. bis 18. November 2021 / Seite 321

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Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzu­leiten, die folgende gesetzliche Regelungen umfasst:

- Die Einführung eines Pflegeschecks

- Eine soziale Absicherung für pflegende Angehörige

- Eine steuerliche Entlastung von Pflegeberufen

- Die Etablierung neuer Ausbildungsmodelle (Pflege-Lehre nach Schweizer Vorbild)“

*****

Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

10.20

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Christian Ragger, Erwin Angerer

und weiterer Abgeordneter

betreffend Pflegemodell Kärnten als Vorbild für Österreich

eingebracht im Zuge der Debatte zu Top 4) Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (1034 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoran­schlages für das Jahr 2022 (Bundesfinanzgesetz 2022 – BFG 2022) samt Anlagen (1157 d.B.) (UG 21 Soziales und Konsumentenschutz) in der 129. Sitzung des National­rats am 17. November 2021

Der Landesparteitag der FPÖ Kärnten hat am 25. September 2021 einen Beschluss zum „Kärntner Pflegemodell“ beschlossen:

Kärntner Pflegemodell

Um die auf uns zukommenden Herausforderungen im Bereich der Pflege lösen zu kön­nen, braucht es einen klaren Systemwechsel. Die Devise muss lauten: Daheim statt sta­tionär!

Die Ausgaben des Landes für rund 7.000 Kärntner, die stationär gepflegt werden, stei­gen stetig an und sind wesentlich höher als die Kosten für etwa 25.000 Pflegegeld-Be­zieher, die zuhause versorgt werden. Neben den Kosten, steigt auch die Zahl der pflege­bedürftigen Personen und damit der Bedarf an Pflegekräften. Experten gehen davon aus, dass bis zum Jahr 2030 in Österreich mehr als 75.000 Pflegekräfte zusätzlich benö­tigt werden.

Diese Entwicklung wird mit dem herkömmlichen Pflegemodell weder personell noch finanziell zu bewältigen sein. Um einerseits also die Kosten erheblich zu senken und andererseits die benötigten Pflegekräfte aufbringen zu können, muss die „Ressource Familie“ stärker genutzt werden. Pflegebedürftige Menschen (mindestens von Pflege­stufe 1 bis 3) sollten zuhause gepflegt werden, solange es möglich ist.

Die Pflege zu Hause muss einerseits zur Entlastung des stationären Bereichs und zum Verbleib in den eigenen vier Wänden forciert werden, um andererseits gleichzeitig Kos­ten und Ressourcen zu schonen. Es muss für die Kärntner Bevölkerung wieder eine verlässliche Versorgungs- und Finanzierungssicherheit im Bereich der Pflege geben.

 


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