13.15

Bundesministerin für Justiz Dr. Alma Zadić, LL.M.: Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Das Internet und der damit verbundene technologische Fortschritt haben unser Leben grundlegend verän­dert und in vielen Bereichen natürlich auch erleichtert. Ob Einkäufe, Behördengänge, Arbeitsmeetings: Immer mehr Dinge verlagern sich in den digitalen Raum – und ja, vermutlich sehen auch einige unsere Debatte hier im Parlament nicht via klassisches Fernsehen, sondern via Livestream.

Wie alle Bereiche des menschlichen Lebens ist jedoch natürlich auch das Internet ein Ort, an dem Straftaten begangen werden. Da wir seit Jahren unser Leben immer mehr ins Internet verlagern, steigt natürlich die Kriminalität im Internet, die sogenannte Cyber­kriminalität, kontinuierlich an. In der Coronapandemie, im Zuge derer die Digitalisierung einen weiteren Schub erfahren hat, hat diese Cyberkriminalität nochmals einen Höchst­stand erreicht.

Ein beachtlicher Teil der Cyberkriminalität sind Betrugsdelikte. Es gibt unzählige Be­trüger, denen man auch im Internet begegnet, die versuchen, anderen Menschen Geld aus der Tasche zu ziehen. Als Justizministerin sehe ich es daher als meine Pflicht, auch dieser Form von Betrugskriminalität entschlossen entgegenzutreten und die Menschen besser zu schützen. (Beifall bei den Grünen, bei Abgeordneten der ÖVP sowie der Abg. Yildirim.)

Aus diesem Grund haben wir unsere Gesetze, allen voran das Strafgesetzbuch, im Be­reich der Internetkriminalität nachgeschärft und dementsprechend auch dem aktuellen Stand der Technik angepasst. Dazu haben wir an vielen, vielen Schrauben gedreht, ich möchte aber zwei Beispiele nennen, die das Ganze etwas mehr veranschaulichen: Immer mehr Menschen nutzen Dienste wie Paypal oder sogenannte Wallets, also digi­tale Brieftaschen. Mit den heute vorgelegten Gesetzesänderungen sind jetzt endlich auch diese Wallets sowie Paypal vom Strafrecht umfasst. Man möchte gar nicht glauben, dass das im Bereich der Cyberkriminalität bis jetzt nicht umfasst war.

Wir haben ebenfalls, wie bereits in den vorangegangenen Reden erwähnt wurde, die Strafdrohungen für Delikte im Bereich der Cyberkriminalität erhöht. Straftaten im Internet sind keine Kavaliersdelikte, und da soll auch ein entsprechender Strafrahmen vorge­sehen werden. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von ÖVP und SPÖ.)

Mit diesen Schritten passen wir unser Strafrecht an die technologischen Entwicklungen an und schützen damit die Menschen noch besser vor Cyberkriminalität und vor Be­trügern im Internet.

Gestatten Sie mir vielleicht noch ein paar Worte zu TOP 16: Mit dieser Regierungs­vor­lage ziehen wir die Erklärung Österreichs zum Übereinkommen über Geldwäsche zurück. Was hat das für einen Hintergrund? – Der Hintergrund ist, dass die Erklärung aufseiten Österreichs notwendig war, weil es Bedenken gab, dass praktische Probleme auftauchen könnten. Diese Bedenken haben sich aber nicht bewahrheitet, und daher haben wir den logischen Schritt gesetzt, diese Erklärung zurückzuziehen, weil sie obsolet geworden ist.

Sehr geehrte Abgeordnete, ich bitte Sie daher um die Unterstützung für die vorgelegten Gesetzesvorhaben, mit denen wir die Richtlinie zur Bekämpfung von Betrug und Fäl­schung im Zusammenhang mit unbaren Zahlungsmitteln umsetzen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

13.19

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Abgeordneter Dr. Harald Troch. – Bitte, Herr Abgeordneter.