20.08

Abgeordnete Fiona Fiedler, BEd (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Werter Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher zu Hause! (Die Begrüßung auch in Gebärdensprache ausführend:) Liebe gehörlose Men­schen! Heute stehen erneut zahlreiche Covid-Anträge zur Debatte, weil die Bundes­regierung regelmäßig völlig unvorbereitet von einer Covid-Welle zur nächsten stolpert, und unter den Anträgen befindet sich natürlich wieder die eine oder andere Bombe.

Unter anderem wollen ÖVP und Grüne heute Mindeststrafen für Covid-Verstöße be­schließen, selbst wenn es sich bei den Verstößen nur um Bagatellen handelt: Schräg schauen macht 50 Euro, falsch sitzen 130 Euro, zu schnell gehen 360 Euro. Das Motto der Bundesregierung scheint zu sein: Strafen, bis die Staatskasse übergeht!, aber Stra­fen und Klagen scheinen ja im Trend zu sein. In der Lobau erhalten mittlerweile 13-Jährige von SPÖ-nahen Anwaltsbüros Klagsdrohungen.

Darum wundert mich, dass die Grünen bei diesem Mehrstrafenantrag mitstimmen. Einerseits beklagt man sich bei den Grünen zu Recht, dass 13-Jährige in der Lobau geklagt werden, andererseits beschließen die Grünen heute ein Gesetz mit, mit dem selbst leichte Coronavergehen mit hohen Strafen belegt werden. Es kommt aber noch besser: Gleichzeitig werden nämlich im Lebensmittelsicherheitsgesetz die Höchststrafen reduziert und die Mindeststrafen abgeschafft. Was ist das für eine Logik? – Bei der ÖVP verstehe ich es. Leider sieht man da wieder, dass sich die ÖVP mit ihrer Klientelpolitik durchgesetzt hat. Wer auf dem Parkbankerl nur etwas schief sitzt, wird von dieser Regie­rung gnadenlos abgestraft, aber ein ÖVP-naher Schlachthofbesitzer, der gegen das Lebens­mittelsicherheitsgesetz verstößt, kann künftig sogar ohne Strafe davonkom­men. – Liebe Grünen, ich bin mir nicht sicher, ob ihr euch bewusst seid, was ihr heute mitbeschließt.

Zu den Covid-Medikamenten: Wir sehen die Beschaffung der Covid-Medikamente grund­sätzlich positiv, wobei man natürlich immer betonen muss, dass die Impfung mit Abstand die günstigste und effektivste Arznei gegen Covid ist. Allerdings werden wir dem Gesetz nicht zustimmen, weil damit die europäische Gemeinschaft und Solidarität unterlaufen werden, denn in der Gesetzesbegründung steht Folgendes: Es „zeichnet sich mittler­weile ab, dass einige Arzneimittelhersteller bzw. Lieferanten nicht über“ den zentralen Einkauf der EU „verkaufen, sondern einzeln mit den EU-Mitgliedstaaten Verträge ab­schließen wollen“. – Sprich: Dieses Gesetz hilft dabei, EU-Länder gegeneinander aus­zuspielen. Das geht aus unserer Sicht leider gar nicht. Aus unserer Sicht muss ein gewisser Grundstock an Medikamenten zentral über die EU beschafft werden, damit sichergestellt wird, dass kein EU-Land von der Medikamentenversorgung abgeschnitten ist. Darüber hinaus steht es natürlich jedem Land frei, zusätzlich Kontingente direkt von den Herstellern zu kaufen.

Abschließend zur Verlängerung der Gratistests: Da fehlen uns die Strategie und die Differenzierung. Wenn die Tests dauerhaft gratis bleiben, auch für Ungeimpfte, dann vermittelt die Regierung den Eindruck, dass die Tests und die Impfungen in der Wirkung gleichwertig sind. Das stimmt aber nicht. Es ist nicht nur so, dass die Testkosten mit 1,6 Milliarden Euro mehr als drei Mal höher sind als die Impfkosten, die Tests schützen leider einfach nicht vor dem Virus.

Die Impfung hilft, und wir müssen jede Möglichkeit nutzen, die Impfquote zu steigern. Sinnvoll wäre es, nicht nur das niederschwellige Impfen in Apotheken zuzulassen – was Sie aber aus welchen Gründen auch immer blockieren –, sondern auch das aktive Anfahren von Betrieben mit Impfbussen. Von 6 Millionen erwerbsfähigen Menschen in Österreich sind noch fast 1,6 Millionen ungeimpft. Diese Menschen können wir mit so einem Angebot erreichen. Die Einbindung der Sozialversicherung, die über die notwen­digen Daten verfügt, ist da notwendig und vonseiten der Sozialversicherung auch mach­bar und gewünscht. Daher bringe ich noch folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Fiona Fiedler, BEd, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Maßnah­men zur Steigerung der COVID-Impfquote in den Betrieben“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird auf­gefordert, zur Steigerung der Impfquoten in den Betrieben Maßnahmen unter Einbin­dung der Sozialversicherung zu setzen. Als wesentliche Maßnahme sollen Impfbusse vorgesehen werden, welche die Betriebe anfahren, um dort ein zusätzliches nieder­schwelliges Angebot zu schaffen.“

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Danke. (Beifall bei den NEOS.)

20.12

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Fiona Fiedler, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Maßnahmen zur Steigerung der COVID-Impfquote in den Betrieben

eingebracht im Zuge der Debatte in der 135. Sitzung des Nationalrats über den Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 2061/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversiche­rungs­gesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Beamten- Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden (1271 d.B.)– TOP 34

Die COVID-Impfquote bei der erwerbsfähigen Bevölkerung liegt derzeit bei 73 Prozent, wobei die Quote zwischen den Bundesländern stark schwankt: von 70,3 Prozent (Salz­burg) bis 79,3 Prozent (Burgenland). Das bedeutet, dass von 6 Mio. Erwerbsfähigen über 1,5 Mio. noch ungeimpft sind. Zuletzt wurde berichtet, dass in einzelnen Betrieben die Impfquote oft nur bei knapp 50 Prozent liegt. Da die COVID-Impfungen der ent­scheidende Weg aus der Pandemie sind und eine wesentliche günstigere und effektivere Maßnahme gegenüber den COVID-Testungen sind, ist es naheliegend, das Impfpo­tential in den Betrieben stärker auszuschöpfen.

Um die Impfquote in den Betrieben zu steigern, ist es daher sinnvoll, aktiv auf die Betriebe zuzugehen. So könnten Impfbusse die Betriebe anfahren, um dort ein zusätz­liches niederschwelliges Angebot zu schaffen. Grundsätzlich wäre diesbezüglich eine zentrale Anmeldeplattform unter Einbindung der Sozialversicherung anzudenken, da diese auch über die wesentlichen Daten dazu verfügt.

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Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird auf­gefordert, zur Steigerung der Impfquoten in den Betrieben Maßnahmen unter Einbin­dung der Sozialversicherung zu setzen. Als wesentliche Maßnahme sollen Impfbusse vorgesehen werden, welche die Betriebe anfahren, um dort ein zusätzliches nieder­schwelliges Angebot zu schaffen."

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht somit auch in Verhandlung.

Zu Wort gelangt nun Barbara Neßler. – Bitte, Frau Abgeordnete.