Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall.
Redezeitbeschränkung
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatten erzielt. Wir haben eine Tagesblockzeit von 9 „Wiener Stunden“ vereinbart, die Redezeiten ergeben sich wie folgt: 176 Minuten für die ÖVP, 122 für die SPÖ, 99 für die FPÖ, 90 für die Grünen und für die NEOS 72 Minuten.
Gemäß § 57 Abs. 7 der Geschäftsordnung beträgt die Redezeit für jene Abgeordnete, die keinem Klub angehören, je 36 Minuten; pro Debatte ist deren Redezeit auf 5 Minuten beschränkt.
Wir kommen gleich zur Abstimmung.
Wer mit den dargestellten Redezeiten einverstanden ist, den bitte ich um ein dementsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig der Fall. Ich danke sehr.
Wir gehen nun in die Tagesordnung ein.
Bericht des Gesundheitsausschusses über das Volksbegehren (773 d.B.) „FÜR IMPF-FREIHEIT“ (1037 d.B.)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen zum 1. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Ich darf Herrn Bundesminister Mückstein in unserer Mitte begrüßen und darf Herrn Abgeordneten Schallmeiner das Wort erteilen. – Bitte, Herr Abgeordneter, Sie sind am Wort.
Abgeordneter Ralph Schallmeiner (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren zu Hause vor den Bildschirmen! Wir diskutieren hier jetzt unter diesem Tagesordnungspunkt das Volksbegehren Für Impffreiheit. Es geht hierbei um ein Volksbegehren, das 259 149 Unterstützerinnen und Unterstützer in Österreich hatte, dessen zentrale Forderung die Aufnahme eines Diskriminierungsverbotes ungeimpfter Personen in den Verfassungsrang war. Dazusagen muss man noch, dass auch andere Veränderungen am Körper erwähnt wurden, und dass man Menschen, die das ablehnen, nicht diskriminieren dürfe.
Was gibt es aus meiner Sicht dazu anzumerken? – Zunächst halte ich persönlich es für falsch, die Auswirkungen einer Impfung als Diskriminierung zu bezeichnen. Es geht in erster Linie darum, dass man mit einer Impfung ein persönliches Risiko verändert, und zwar im Normalfall senkt. Jetzt aktuell bei der Covid-Impfung geht es darum: Wer geimpft ist, hat ein geringeres Risiko, schwer zu erkranken, hat ein geringeres Risiko, auf einer Intensivstation zu landen, hat ein geringeres Risiko, in ein Spital gebracht zu werden. All das hat natürlich sehr wohl entsprechende Auswirkungen auf unser solidarisches Gesundheitswesen. Es bringt nämlich tatsächlich etwas, wenn jemand somit das Gesundheitswesen weniger belastet, und deshalb gibt es auch entsprechende Regelungen wie beispielsweise die aktuelle 2G-Regelung.
Noch etwas muss man sagen: Prophylaxe beziehungsweise Schutzimpfungen sind halt in gewissen beruflichen Bereichen einfach notwendig, etwa überall dort, wo Mitarbeiterinnen
HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite