Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung, 135. Sitzung des Nationalrats vom 15. Dezember 2021 / Seite 66

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Diese Einladungspolitik ist ein klarer Beweis dafür, dass eine kritische Auseinan­derset­zung mit dem Thema „Impfpflicht/Impfzwang“ und die damit einhergehenden Einschrän­kungen der Grund- und Freiheitsrechte von Regierungsseite nicht geduldet und daher auch nicht erwünscht ist.

Die einzige parlamentarische Kraft, die diesem gravierenden Eingriff in die Grundrechte der Menschen entgegentritt – die FPÖ – wurde sicherheitshalber nicht eingeladen. Ein klares Zeichen von Feigheit, Schwäche und Hilflosigkeit, aber auch zutiefst undemo­kratisch.

Mit dem Rohentwurf des „COVID-19 Impfschutzgesetz“, der der Tageszeitung „Die Presse“ am 29. November 2021 zugespielt wurde, soll den ungeimpften Bürgern, darun­ter zählen auch alle diejenigen, die der Folgeimpfung nicht nachkommen, vorab schon Angst und Panik vor einem finanziellen Ruin und vor Arbeitslosigkeit durch wochenlange Haft gemacht werden. Aktuell werden in Geheimverhandlungen mit Experten und den Oppositionsparteien SPÖ und NEOS, aber am zuständigen Gesundheitsausschuss vorbei die Grundlagen der Regierungsvorlage für das „Impfpflichtgesetz“ verhandelt und formuliert. Es ist zu befürchten, dass nach einem Begutachtungsverfahren, wo erwar­tungsgemäß tausende von Bürgerinnen und Bürgern ihre Kritik üben, dann wieder „fünf Minuten vor Zwölf“ die großen legistischen Überraschungen zu Lasten von Rechtsstaat sowie Grund- und Freiheitsrechten hineinformuliert werden.

Der Entwurf soll folgende Strafen enthalten:

Wer der Impfung nicht nachkommt, soll mit einer Strafe in der Höhe von bis zu 3.600 EURO jährlich bestraft werden, nämlich 600 Euro alle drei Monate. Obwohl in diesem Entwurf steht, dass die Impfung nicht mit körperlichem Zwang gesetzt wird, nimmt die Bundesregierung den finanziellen Ruin und die Haft als Mittel, um die Ungeimpften und die, die noch keine Folgeimpfung haben, in die Nadel zu treiben. Die Daten, ob jemand geimpft ist oder nicht, sollen aus dem Gesundheitssystem ELGA und dem Impfregister entnommen werden. Und auch eine Beugehaft nach dem Verwaltungsvoll­streckungs­gesetz von bis zum einem Jahr wurde parallel beschlossen und könnte jederzeit zur Unterstützung des „Zwangs-Impfgesetzes“ gegen die österreichischen Bürgerinnen und Bürger eingesetzt werden.

6. Der Plan B als einziger Ausweg aus der Coronakrise

In der Hoffnung, dass Bundeskanzler Schallenberg und Bundesminister Mückstein viel­leicht doch noch eine Kurskorrektur einleiten, präsentierte die FPÖ den „Plan B“, mit dem Ziel das Land aus der Sackgasse der Regierungpolitik zu manövrieren:

Im Mittelpunkt stehen drei Punkte, deren Umsetzung eine Kehrtwende zum Positiven in der Corona-Politik bewirken können.

Über allen Maßnahmen steht das Prinzip der Freiwilligkeit. Jeder, der sich impfen lassen will, soll das tun – aber nicht an der Supermarktkasse, in der Hofburg oder gar im Bordell, sondern nach einem Gespräch mit dem Arzt des Vertrauens. Für die Impfung von Kin­dern und Jugendlichen gibt es keinen Grund. Jeder, der sich am Ende nach einem Aufklärungsgespräch mit dem Arzt des Vertrauens und der Abwägung der positiven und negativen Auswirkungen gegen die Impfung entscheidet, der darf keinen Nachteil daraus erhalten.

Die Basis für den „Plan B“ soll eine flächendeckende Antikörper-Erhebung sein, denn nur dann weiß man, wer sich nicht infizieren kann bzw. mit maximaler Wahrscheinlichkeit vor einer Infektion geschützt ist. Wer eine entsprechende Anzahl an Antikörpern auf­weist, der hat einen Schutz und muss als immunisiert gelten. Es muss dabei egal sein, ob diese Antikörper aus der Impfung, einer erwiesenen Covid-Infektion oder aus einer Infektion kommen, die jemand gar nicht bemerkt hatte. Ab einem entsprechenden Niveau,


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