Das ist jetzt kein Ziel, das hoch gegriffen ist, sondern das ist das Ziel, das sich die Konsumentinnen und Konsumenten in diesem Land wünschen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)
11.38
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dietmar Keck, Cornelia Ecker, Christian Drobits
Kolleginnen und Kollegen
betreffend Maßnahmen zur Umsetzung des Tierschutzvolksbegehrens
eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Gesundheitsausschusses über das Volksbegehren (771 d.B.) "TIERSCHUTZVOLKSBEGEHREN" (1277 d.B.) TOP 2
Das Tierschutzgesetz hat den Schutz des Lebens und des Wohlbefindens der Tiere zum Ziel, aus der besonderen Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf heraus. Wir wollen, dass es den Tieren in unserem Land gut geht. Somit bedarf es einer ambitionierten Weiterentwicklung der relevanten Rechtsakte, um der Zielbestimmung des Tierschutzgesetzes, den geänderten gesellschaftlichen Anforderungen und den Anliegen des Tierschutzvolksbegehrens, welches von über 416.000 Personen unterschrieben wurde, gerecht zu werden.
Verbesserungen zum Wohl der Tiere haben auch für den Menschen zahlreiche positive Auswirkungen. Mit verbesserten Haltungsbedingungen und Managementmaßnahmen kann auch die Stabilität der Gesundheit der Tiere verbessert werden. Mit ambitionierten Maßnahmen zur Verbesserung der Ernährung der Menschen in Österreich – vom Kleinkind bis zu den Hochbetagten – kann die menschliche Gesundheit und auch das Wohl der in Österreich gehaltenen Nutztiere deutlich verbessert werden. Wenn weniger tierische Lebensmittel – insbesondere Fleisch- und Fleischprodukte – beworben, verarbeitet, angeboten und konsumiert werden, nimmt das Druck aus der Produktionskette und haben KonsumentInnen auch klare Anreize, teurere, aber nachhaltig produzierte, das Tierwohl umfassend berücksichtigende heimische Lebensmittel zu kaufen.
Eine Weiterentwicklung hin zu mehr Tierwohl muss durch konkrete Änderungen im Tierschutzgesetz und den darauf aufbauenden Verordnungen erfolgen und durch eine Agrarfördermittel-Vergabe unterstützt werden, die immer auch das Tierwohl hebt.
Öffentliche Gelder, die ins Agrarsystem fließen, müssen steuernd auch zur Hebung des Tierwohls eingesetzt werden. Die bloße Einhaltung von Mindest-Standards darf nicht über die GAP als besondere Leistung belohnt werden. Über GAP Gelder muss vielmehr honoriert werden, was über (gehobene) Mindest-Standards hinausgeht. Das entspricht auch dem Ziel des Green Deals.
Eines der dringenden Anliegen im Nutztierbereich sind Veränderungen in der Schweinehaltung. In fünf europäischen Ländern sind Vollspaltenböden bereits verboten, darunter befindet sich nicht nur der größte Schweineproduzent der EU, nämlich Dänemark, sondern auch die Niederlande, Finnland, Schweden und die Schweiz.
Am Beispiel der fortschrittlichen und früheren Umstellung der Hühnerhaltung in Österreich wird eine Umstellung auf tiergerechte Schweinehaltung auch für die Landwirtschaft ein Erfolg werden.
Ebenfalls an der Zeit ist, kurzfristig das betäubungslose, weil qualvolle, Ferkelkastrieren zu verbieten.
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